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Erhöhung Beamtenbesoldung
Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.156
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#31
26.04.2026, 07:49
(20.04.2026, 20:20)Praktiker schrieb:  
(20.04.2026, 17:50)Homer S. schrieb:  
(20.04.2026, 17:02)Praktiker schrieb:  
(20.04.2026, 16:35)Homer S. schrieb:  
(20.04.2026, 15:33)Praktiker schrieb:  Laut BMI sollen die Stufe 1 aller A-Besoldungsgruppen und der Besoldungsgruppe R2 gestrichen und der pauschal gewährte Familienzuschlag der Stufe 1 vollständig ins Grundgehalt überführt werden; die Abstände sollen dann neu justiert werden. Das scheint also alle bis A16 sowie R2 zu betreffen. Ob alle bei der "Justierung" besser fahren, steht da nicht... obendrauf kommt dann vermutlich für alle die Umsetzung des Tarifergebnisses.

Was ich in dem Referentenentwurf nicht gefunden habe ist was mit der bisherigen Erfahrungsstufe bei allen Betroffenen passiert, die nicht in der ersten Stufe wären - sollen alle automatisch eine Stufe aufrücken? Eine andere Lösung wäre ja relativ ungerecht und mit "Erfahrungs"stufe nicht ganz vereinbar. 

Die Erhöhung für Minister und Kanzler wäre üppig, aber verglichen mit der bezahlten Verantwortung in der freien Wirtschaft immernoch nicht überbezahlt und wird sich im Vergleich zu der übrigen Erhöhung haushalterisch wohl kaum bemerkbar machen...

„§ 79
Übergangsregelung aus Anlass des Bundesalimentationsgesetzes
Erhält ein Besoldungsempfänger in der Bundesbesoldungsordnung A oder der Be-
soldungsgruppe R 2 am 30. April 2026 ein Grundgehalt der Stufe 1, so wird er mit Wir-
kung zum 1. Mai 2026 der Stufe 2 zugeordnet."

Interessant ist übrigens, dass bei einer bis zu vierköpfigen Familie ein Partnereinkommen unterstellt wird - ist das neu?

Danke. Hab meine Frage allerdings etwas unpräzise gestellt  Verrueckt und jetzt auch mal in § 79 und Umgebung geschaut. Heißt ja, wenn du es am 30.4.25 in Erfahrungsstufe 2 geschafft hast, bist du gekniffen, weil du am 1.5.26 drei Jahre für den Stufenaufstieg investiert hast und der neue Kollege den mit EInstellung am 1.5 quasi gratis bekommt... 
Also der Betroffene würde nicht automatisch in Erfahrungsstufe 3 steigen? Wenn ich es Erfahrungsstufe nenne müsste es ja weiterhin nach Dienstjahren berechnet werden, nur dass man eben für Stufe 2 null Jahre braucht, für 3 dann drei Jahre und für 4 sechs Jahre (für die A Besoldung).

Ich glaube, das ist die Konsequenz der Neujustierung: es ist eben ein neues System.

... und offenbar war es der einfachste Weg, die Unteralimentation in den unteren Gruppen zu beseitigen und die Abstände zu den jeweils höheren Gruppen nicht zu stark zu verringern oder über alle Erfahrungsstufen hinweg deutlich mehr zahlen zu müssen: einfach für alle die erste Erfahrungsstufe weg. Führt allerdings in A13 zu einer krassen Anhebung der Eingangsbesoldung für Personen ohne Berufserfahrung, die anderswo schon hart kritisiert wurde.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2026, 07:50 von Praktiker.)
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Paul Klee
Member
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Beiträge: 183
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#32
26.04.2026, 19:05
(26.04.2026, 07:49)Praktiker schrieb:  
(20.04.2026, 20:20)Praktiker schrieb:  
(20.04.2026, 17:50)Homer S. schrieb:  
(20.04.2026, 17:02)Praktiker schrieb:  
(20.04.2026, 16:35)Homer S. schrieb:  Was ich in dem Referentenentwurf nicht gefunden habe ist was mit der bisherigen Erfahrungsstufe bei allen Betroffenen passiert, die nicht in der ersten Stufe wären - sollen alle automatisch eine Stufe aufrücken? Eine andere Lösung wäre ja relativ ungerecht und mit "Erfahrungs"stufe nicht ganz vereinbar. 

Die Erhöhung für Minister und Kanzler wäre üppig, aber verglichen mit der bezahlten Verantwortung in der freien Wirtschaft immernoch nicht überbezahlt und wird sich im Vergleich zu der übrigen Erhöhung haushalterisch wohl kaum bemerkbar machen...

„§ 79
Übergangsregelung aus Anlass des Bundesalimentationsgesetzes
Erhält ein Besoldungsempfänger in der Bundesbesoldungsordnung A oder der Be-
soldungsgruppe R 2 am 30. April 2026 ein Grundgehalt der Stufe 1, so wird er mit Wir-
kung zum 1. Mai 2026 der Stufe 2 zugeordnet."

Interessant ist übrigens, dass bei einer bis zu vierköpfigen Familie ein Partnereinkommen unterstellt wird - ist das neu?

Danke. Hab meine Frage allerdings etwas unpräzise gestellt  Verrueckt und jetzt auch mal in § 79 und Umgebung geschaut. Heißt ja, wenn du es am 30.4.25 in Erfahrungsstufe 2 geschafft hast, bist du gekniffen, weil du am 1.5.26 drei Jahre für den Stufenaufstieg investiert hast und der neue Kollege den mit EInstellung am 1.5 quasi gratis bekommt... 
Also der Betroffene würde nicht automatisch in Erfahrungsstufe 3 steigen? Wenn ich es Erfahrungsstufe nenne müsste es ja weiterhin nach Dienstjahren berechnet werden, nur dass man eben für Stufe 2 null Jahre braucht, für 3 dann drei Jahre und für 4 sechs Jahre (für die A Besoldung).

Ich glaube, das ist die Konsequenz der Neujustierung: es ist eben ein neues System.

... und offenbar war es der einfachste Weg, die Unteralimentation in den unteren Gruppen zu beseitigen und die Abstände zu den jeweils höheren Gruppen nicht zu stark zu verringern oder über alle Erfahrungsstufen hinweg deutlich mehr zahlen zu müssen: einfach für alle die erste Erfahrungsstufe weg. Führt allerdings in A13 zu einer krassen Anhebung der Eingangsbesoldung für Personen ohne Berufserfahrung, die anderswo schon hart kritisiert wurde.

Das Modell kennt man interessanterweise aus der Privatwirtschaft. Viele GKs haben ja in den letzten Jahren die Einstiegsgehälter überproportional erhöht, während berufserfahrene Kollegen nur geringe Erhöhungen erhalten haben. Sieht gut aus (für den Markt hier / für das Bundesverfassungsgericht da), kostet aber weniger als die Gehälter für alle zu erhöhen.
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.156
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#33
26.04.2026, 20:23
(26.04.2026, 19:05)Paul Klee schrieb:  
(26.04.2026, 07:49)Praktiker schrieb:  
(20.04.2026, 20:20)Praktiker schrieb:  
(20.04.2026, 17:50)Homer S. schrieb:  
(20.04.2026, 17:02)Praktiker schrieb:  „§ 79
Übergangsregelung aus Anlass des Bundesalimentationsgesetzes
Erhält ein Besoldungsempfänger in der Bundesbesoldungsordnung A oder der Be-
soldungsgruppe R 2 am 30. April 2026 ein Grundgehalt der Stufe 1, so wird er mit Wir-
kung zum 1. Mai 2026 der Stufe 2 zugeordnet."

Interessant ist übrigens, dass bei einer bis zu vierköpfigen Familie ein Partnereinkommen unterstellt wird - ist das neu?

Danke. Hab meine Frage allerdings etwas unpräzise gestellt  Verrueckt und jetzt auch mal in § 79 und Umgebung geschaut. Heißt ja, wenn du es am 30.4.25 in Erfahrungsstufe 2 geschafft hast, bist du gekniffen, weil du am 1.5.26 drei Jahre für den Stufenaufstieg investiert hast und der neue Kollege den mit EInstellung am 1.5 quasi gratis bekommt... 
Also der Betroffene würde nicht automatisch in Erfahrungsstufe 3 steigen? Wenn ich es Erfahrungsstufe nenne müsste es ja weiterhin nach Dienstjahren berechnet werden, nur dass man eben für Stufe 2 null Jahre braucht, für 3 dann drei Jahre und für 4 sechs Jahre (für die A Besoldung).

Ich glaube, das ist die Konsequenz der Neujustierung: es ist eben ein neues System.

... und offenbar war es der einfachste Weg, die Unteralimentation in den unteren Gruppen zu beseitigen und die Abstände zu den jeweils höheren Gruppen nicht zu stark zu verringern oder über alle Erfahrungsstufen hinweg deutlich mehr zahlen zu müssen: einfach für alle die erste Erfahrungsstufe weg. Führt allerdings in A13 zu einer krassen Anhebung der Eingangsbesoldung für Personen ohne Berufserfahrung, die anderswo schon hart kritisiert wurde.

Das Modell kennt man interessanterweise aus der Privatwirtschaft. Viele GKs haben ja in den letzten Jahren die Einstiegsgehälter überproportional erhöht, während berufserfahrene Kollegen nur geringe Erhöhungen erhalten haben. Sieht gut aus (für den Markt hier / für das Bundesverfassungsgericht da), kostet aber weniger als die Gehälter für alle zu erhöhen.

... und ist hier noch pensionsneutral, weil sich die Endstufe nicht ändert...
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Sesselpupser
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Beiträge: 150
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2024
#34
Vor 8 Stunden
Als Beamter profitiere ich zwar direkt davon, aber muss einfach sagen, es ist absolut nicht mehr verhältnismäßig zum Verdienst und vor allem zur Arbeitsbelastung in der freien Wirtschaft. Im Durchschnitt freilich, mag einzeln auch mal anders sein.
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