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  5. Antrag auf Entlassung aus dem Richteramt
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Antrag auf Entlassung aus dem Richteramt
Greif
Member
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Beiträge: 149
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#21
13.08.2025, 17:58
(13.08.2025, 17:55)Lauser schrieb:  
(13.08.2025, 10:42)Greif schrieb:  
(13.08.2025, 09:36)Lauser schrieb:  
(30.07.2025, 15:23)Greif schrieb:  Jetzt noch den ganzen Jahresurlaub zu nehmen, obwohl man nicht das ganze Jahr "durchhält", hielte ich für daneben. Wenn du dich aber bspw. zum 30.09. entlassen lässt und bis dahin noch so viel Urlaub nimmst, dass du insg. 3/4 deines Jahresurlaubes genommen hast: fair.

Der Kommentar hat mich tatsächlich so sehr geärgert, dass ich mir - bisher war ich nur stiller Mitleser - extra einen Account erstellt habe, um darauf zu antworten  Happywide

Warum sollte es "daneben" sein, seine Rechte in Anspruch zu nehmen, zumal wenn man BEIM STAAT arbeitet, dem die Rechtsgrundlagen nicht nur auferlegt würden wie privaten Arbeitgebern, sondern der die Rechtsgrundlagen im weiteren Sinne selbst geschaffen hat? 

Klar, ist es utopisch bei einer Großkanzlei auf das Arbeitszeitgesetz zu pochen, aber beim Staat den Urlaub zu nehmen, den man sich erarbeitet hat, ist nun wirklich nicht moralisch verwerflich. Soll er/sie am besten noch sein Gehalt zurückzahlen aus Kulanz, weil man ihn/sie "umsonst" eingearbeitet hat?

Weil der Jahresurlaub als Erholungszeit für die Jahresarbeitszeit gewährt wird. Warum sollte der, der nur 75% des Jahres gearbeitet hat, 100% des Urlaubs nehmen dürfen? Du verlangst doch auch nicht das Gehalt für Oktober, November und Dezember, wenn du mit Wirkung zu Ende September kündigst.

Das musst du den deutschen bzw. europäischen Gesetzgeber fragen - nicht mich oder die Person, die den Urlaub in Anspruch nimmt  Happywide

Schau dir mal den Gesetzestext an, auf den Praktiker oben verweist.
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Praktiker
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Beiträge: 2.062
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#22
13.08.2025, 17:59
(13.08.2025, 17:12)Freidenkender schrieb:  
(13.08.2025, 16:10)Praktiker schrieb:  
(13.08.2025, 11:54)DRi1 schrieb:  
(13.08.2025, 10:42)Greif schrieb:  
(13.08.2025, 09:36)Lauser schrieb:  Der Kommentar hat mich tatsächlich so sehr geärgert, dass ich mir - bisher war ich nur stiller Mitleser - extra einen Account erstellt habe, um darauf zu antworten  Happywide

Warum sollte es "daneben" sein, seine Rechte in Anspruch zu nehmen, zumal wenn man BEIM STAAT arbeitet, dem die Rechtsgrundlagen nicht nur auferlegt würden wie privaten Arbeitgebern, sondern der die Rechtsgrundlagen im weiteren Sinne selbst geschaffen hat? 

Klar, ist es utopisch bei einer Großkanzlei auf das Arbeitszeitgesetz zu pochen, aber beim Staat den Urlaub zu nehmen, den man sich erarbeitet hat, ist nun wirklich nicht moralisch verwerflich. Soll er/sie am besten noch sein Gehalt zurückzahlen aus Kulanz, weil man ihn/sie "umsonst" eingearbeitet hat?

Weil der Jahresurlaub als Erholungszeit für die Jahresarbeitszeit gewährt wird. Warum sollte der, der nur 75% des Jahres gearbeitet hat, 100% des Urlaubs nehmen dürfen? Du verlangst doch auch nicht das Gehalt für Oktober, November und Dezember, wenn du mit Wirkung zu Ende September kündigst.

Wieso man das darf? Weil man den vollen Urlaubsanspruch nun mal bereits am 1.1. erworben hat, die Wartezeit (§ 4 Bundesurlaubsgesetz) gibst nur einmalig. Vermutlich sind die entsprechenden Grundlagen zum Urlaub von Beamten / Richtern ähnlich.

§ 24 Abs. 3, 4 hier: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/docum...2005rahmen

jetzt frage ich mich worüber man hier diskutiert

Vielleicht darüber, aus welchem Land TS stammt... aber ja, ein Blick ins Gesetz...
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guga
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Registriert seit: Jul 2020
#23
13.08.2025, 19:41
Gibt aber keinen negativen Urlaub. Daher vollen Urlaub nehmen und dann kündigen/entlassen lassen, ist unschädlich.
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Exri
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Beiträge: 85
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#24
20.08.2025, 15:07
Ich habe nur den anteiligen Urlaub genommen, nicht den Jahresurlaub. Vorlaufzeit waren ein paar Wochen, damit man das Dezernat noch vernünftig übergeben kann. 

Die anderen Fragen kann ich dir nicht beantworten, du musst letztlich selbst wissen, ob es mit deiner Erkrankung geht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.08.2025, 15:15 von Exri.)
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.062
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#25
21.08.2025, 23:36
(13.08.2025, 19:41)guga schrieb:  Gibt aber keinen negativen Urlaub. Daher vollen Urlaub nehmen und dann kündigen/entlassen lassen, ist unschädlich.

Fragt sich, ob das dann nicht ein Rücknahme- bzw. Widerrufsgrund wäre. Klar, wenn der Urlaub bei Entlassungsantrag schon vorüber ist, ist es durch. Bleibt halt dann für das restliche Jahr nichts mehr übrig...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.08.2025, 23:38 von Praktiker.)
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HillaSo
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Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2025
#26
22.08.2025, 08:21
Danke euch. 

Wie sind eure Erfahrung bzgl privater Krankenkasse nach der Entlassung? 
Beim Arbeitsamt ist man ja aufgrund der Eigenentlassung erstmal gesperrt, sofern bis dahin keine neue Stelle angetreten wird, sollte man dann ja über den Bezug von ALG wieder zurück in die GKV können.
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 425
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#27
22.08.2025, 13:52
(22.08.2025, 08:21)HillaSo schrieb:  Danke euch. 

Wie sind eure Erfahrung bzgl privater Krankenkasse nach der Entlassung? 
Beim Arbeitsamt ist man ja aufgrund der Eigenentlassung erstmal gesperrt, sofern bis dahin keine neue Stelle angetreten wird, sollte man dann ja über den Bezug von ALG wieder zurück in die GKV können.

So ist es. Sofern du den Status arbeitslos hast, bist nicht pflichtversichungspflichtig und nicht mehr freiwillig. 

ALG kannst du ggf. retten. Vss ist, dass ein wichtiger Grund zu Entlassung vorlag. Das kann auch psychische Belastung etc sein. Guck am besten nochmal in den Kommentar solange du den Dienstrechner hast  Cheese
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Bratfish.
Junior Member
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Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2025
#28
22.08.2025, 13:57
(22.08.2025, 08:21)HillaSo schrieb:  Danke euch. 

Wie sind eure Erfahrung bzgl privater Krankenkasse nach der Entlassung? 
Beim Arbeitsamt ist man ja aufgrund der Eigenentlassung erstmal gesperrt, sofern bis dahin keine neue Stelle angetreten wird, sollte man dann ja über den Bezug von ALG wieder zurück in die GKV können.

Als ehem. Richter ist man (wie auch ehem. Beamte) nicht ALG-berechtigt, da auch keine Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden. Es bestand keine Sozialversicherungspflicht. Es geht also direkt ins Bürgergeld. Durch den Bezug von Bürgergeld wird man kein Pflichtmitglied in der GKV, man bleibt privat versichert. Es gibt aber mWn einen Zuschuss "vom Amt" zur PKV. 

Wenn man schnellstmöglich die PKV verlassen möchte, sollte man - wenn auch nur kurzfrisig - irgendeinen SV-Pflichtigen Job aufnehmen, der unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die GKV liegt, um dort Pflichtmitglied zu werden. Wer sich seinen Gesundheitsstatus in der PKV "einfrieren" wil, kann gleichzeitig dort eine (kleine) Anwartschaft abschließen, das erleichtert den Wiedereintritt ohne Gesundheitsprüfung.
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 425
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#29
22.08.2025, 14:26
(22.08.2025, 13:57)Bratfish. schrieb:  
(22.08.2025, 08:21)HillaSo schrieb:  Danke euch. 

Wie sind eure Erfahrung bzgl privater Krankenkasse nach der Entlassung? 
Beim Arbeitsamt ist man ja aufgrund der Eigenentlassung erstmal gesperrt, sofern bis dahin keine neue Stelle angetreten wird, sollte man dann ja über den Bezug von ALG wieder zurück in die GKV können.

Als ehem. Richter ist man (wie auch ehem. Beamte) nicht ALG-berechtigt, da auch keine Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden. Es bestand keine Sozialversicherungspflicht. Es geht also direkt ins Bürgergeld. Durch den Bezug von Bürgergeld wird man kein Pflichtmitglied in der GKV, man bleibt privat versichert. Es gibt aber mWn einen Zuschuss "vom Amt" zur PKV. 

Wenn man schnellstmöglich die PKV verlassen möchte, sollte man - wenn auch nur kurzfrisig - irgendeinen SV-Pflichtigen Job aufnehmen, der unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die GKV liegt, um dort Pflichtmitglied zu werden. Wer sich seinen Gesundheitsstatus in der PKV "einfrieren" wil, kann gleichzeitig dort eine (kleine) Anwartschaft abschließen, das erleichtert den Wiedereintritt ohne Gesundheitsprüfung.

Da hast du natürlich recht! Bringt nur was, wenn der Kollege nicht zu lang Richter und davor sozialversicherungspflichtig war, zB Ref.
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