13.08.2025, 08:08
Erstmal danke für all die Antworten.
An @Exri und @Homer S.: wenn ich es richtig sehe, dann habt ihr euch aus dem Richteramt entlassen lassen? Mit welcher Vorlaufzeit habt ihr den Antrag gestellt und wurde mit euch kommuniziert, was mit Urlaub passiert, der euch noch zugestanden hätte?
In meinem Fall ist es so, dass ich derzeit krankgeschrieben bin. Nachdem ich lange versucht habe, mit dem Beruf klarzukommen, hat mein Körper gestreikt. Es besteht für mich also nicht wirklich die Option, nochmal so richtig für ein paar Monate in den Dienst zurückzukehren, ohne, dass ich damit erneut meine Gesundheit riskiere - wozu ich nicht mehr bereit bin. Schon das letzte Mal hat meine Ärztin mir deutlich gesagt, dass ich aufpassen muss.
Ich könnte also meine Entlassung direkt zum Ende des Monats beantragen und gar nicht mehr zurückkommen. Eigentlich würde ich aber gerne zumindest 1-2 VTs noch machen und das Dezernat vielleicht ein bisschen zur Übergabe vorbereiten (was auch immer das bedeutet), jedenfalls nicht so ganz Knall auf Fall gehen, weil auch die Atmosphäre bei uns am Gericht sehr familiär ist.
Ich habe noch etwa 50 Urlaubstage, weil da auch aus dem Ref übertragener Urlaub dabei ist.
Die Frage ist also, ob ich mich entweder zur Mitte des nächsten Monats entlassen lasse oder Ende nächsten Monats nehme und noch etwas Urlaub nehme und dann nur die letzten beiden Wochen das Dezernat aufräume. Weiß aber auch nicht, ob nach der Krankschreibung der Urlaub überhaupt genehmigt wird.
An @Exri und @Homer S.: wenn ich es richtig sehe, dann habt ihr euch aus dem Richteramt entlassen lassen? Mit welcher Vorlaufzeit habt ihr den Antrag gestellt und wurde mit euch kommuniziert, was mit Urlaub passiert, der euch noch zugestanden hätte?
In meinem Fall ist es so, dass ich derzeit krankgeschrieben bin. Nachdem ich lange versucht habe, mit dem Beruf klarzukommen, hat mein Körper gestreikt. Es besteht für mich also nicht wirklich die Option, nochmal so richtig für ein paar Monate in den Dienst zurückzukehren, ohne, dass ich damit erneut meine Gesundheit riskiere - wozu ich nicht mehr bereit bin. Schon das letzte Mal hat meine Ärztin mir deutlich gesagt, dass ich aufpassen muss.
Ich könnte also meine Entlassung direkt zum Ende des Monats beantragen und gar nicht mehr zurückkommen. Eigentlich würde ich aber gerne zumindest 1-2 VTs noch machen und das Dezernat vielleicht ein bisschen zur Übergabe vorbereiten (was auch immer das bedeutet), jedenfalls nicht so ganz Knall auf Fall gehen, weil auch die Atmosphäre bei uns am Gericht sehr familiär ist.
Ich habe noch etwa 50 Urlaubstage, weil da auch aus dem Ref übertragener Urlaub dabei ist.
Die Frage ist also, ob ich mich entweder zur Mitte des nächsten Monats entlassen lasse oder Ende nächsten Monats nehme und noch etwas Urlaub nehme und dann nur die letzten beiden Wochen das Dezernat aufräume. Weiß aber auch nicht, ob nach der Krankschreibung der Urlaub überhaupt genehmigt wird.
13.08.2025, 09:36
(30.07.2025, 15:23)Greif schrieb: Jetzt noch den ganzen Jahresurlaub zu nehmen, obwohl man nicht das ganze Jahr "durchhält", hielte ich für daneben. Wenn du dich aber bspw. zum 30.09. entlassen lässt und bis dahin noch so viel Urlaub nimmst, dass du insg. 3/4 deines Jahresurlaubes genommen hast: fair.
Der Kommentar hat mich tatsächlich so sehr geärgert, dass ich mir - bisher war ich nur stiller Mitleser - extra einen Account erstellt habe, um darauf zu antworten

Warum sollte es "daneben" sein, seine Rechte in Anspruch zu nehmen, zumal wenn man BEIM STAAT arbeitet, dem die Rechtsgrundlagen nicht nur auferlegt würden wie privaten Arbeitgebern, sondern der die Rechtsgrundlagen im weiteren Sinne selbst geschaffen hat?
Klar, ist es utopisch bei einer Großkanzlei auf das Arbeitszeitgesetz zu pochen, aber beim Staat den Urlaub zu nehmen, den man sich erarbeitet hat, ist nun wirklich nicht moralisch verwerflich. Soll er/sie am besten noch sein Gehalt zurückzahlen aus Kulanz, weil man ihn/sie "umsonst" eingearbeitet hat?
13.08.2025, 09:53
(13.08.2025, 09:36)Lauser schrieb:Grds gebe ich dir Recht. Viele Kollegen legen ggü ihrem Dienstherrn eine übertriebene Rücksichtnahme an den Tag, die von diesem leider allzuoft nicht erwidert wird (verfassungsgemäße Besoldung, auskömmliche Stellenausstattung, amtsangemessene Ausstattung der Arbeitsplätze). Wertschätzung und Fürsorge sind in der chronisch unterfinanzierten Justiz leider vielerorts unterentwickelt. Letztlich habe ich deshalb ebenfalls die Justiz verlassen.(30.07.2025, 15:23)Greif schrieb: Jetzt noch den ganzen Jahresurlaub zu nehmen, obwohl man nicht das ganze Jahr "durchhält", hielte ich für daneben. Wenn du dich aber bspw. zum 30.09. entlassen lässt und bis dahin noch so viel Urlaub nimmst, dass du insg. 3/4 deines Jahresurlaubes genommen hast: fair.
Der Kommentar hat mich tatsächlich so sehr geärgert, dass ich mir - bisher war ich nur stiller Mitleser - extra einen Account erstellt habe, um darauf zu antworten
Warum sollte es "daneben" sein, seine Rechte in Anspruch zu nehmen, zumal wenn man BEIM STAAT arbeitet, dem die Rechtsgrundlagen nicht nur auferlegt würden wie privaten Arbeitgebern, sondern der die Rechtsgrundlagen im weiteren Sinne selbst geschaffen hat?
Klar, ist es utopisch bei einer Großkanzlei auf das Arbeitszeitgesetz zu pochen, aber beim Staat den Urlaub zu nehmen, den man sich erarbeitet hat, ist nun wirklich nicht moralisch verwerflich. Soll er/sie am besten noch sein Gehalt zurückzahlen aus Kulanz, weil man ihn/sie "umsonst" eingearbeitet hat?
Andererseits bedeutet eine Reaktion darauf wie Dienst nach Vorschrift und JahresUrlaub nehmen, obwohl man nicht mehr das ganze Jahr vollmacht, immer auch eine Mehrbelastung der Kollegen, die den liegengebliebenen Kram dann auch noch miterledigen „dürfen“. Das ist nunmal die Kehrseite der fehlenden Arbeitszeiterfassung und Orientierung an Arbeitspensen…
13.08.2025, 09:53
(13.08.2025, 09:36)Lauser schrieb:(30.07.2025, 15:23)Greif schrieb: Jetzt noch den ganzen Jahresurlaub zu nehmen, obwohl man nicht das ganze Jahr "durchhält", hielte ich für daneben. Wenn du dich aber bspw. zum 30.09. entlassen lässt und bis dahin noch so viel Urlaub nimmst, dass du insg. 3/4 deines Jahresurlaubes genommen hast: fair.
Der Kommentar hat mich tatsächlich so sehr geärgert, dass ich mir - bisher war ich nur stiller Mitleser - extra einen Account erstellt habe, um darauf zu antworten
Warum sollte es "daneben" sein, seine Rechte in Anspruch zu nehmen, zumal wenn man BEIM STAAT arbeitet, dem die Rechtsgrundlagen nicht nur auferlegt würden wie privaten Arbeitgebern, sondern der die Rechtsgrundlagen im weiteren Sinne selbst geschaffen hat?
Klar, ist es utopisch bei einer Großkanzlei auf das Arbeitszeitgesetz zu pochen, aber beim Staat den Urlaub zu nehmen, den man sich erarbeitet hat, ist nun wirklich nicht moralisch verwerflich. Soll er/sie am besten noch sein Gehalt zurückzahlen aus Kulanz, weil man ihn/sie "umsonst" eingearbeitet hat?
Naja, der Jahresurlaubsanspruch ist halt auf das ganze Jahr berechnet. Wenn man kein ganzes Jahr arbeitet, ist es nicht fernliegend, ihn auch nur anteilig geltend zu machen. Kann auch sein, dass der Urlaub genau deshalb nicht voll bewilligt werden wird. Im übrigen § 6 BUrlG.
13.08.2025, 10:42
(13.08.2025, 09:36)Lauser schrieb:(30.07.2025, 15:23)Greif schrieb: Jetzt noch den ganzen Jahresurlaub zu nehmen, obwohl man nicht das ganze Jahr "durchhält", hielte ich für daneben. Wenn du dich aber bspw. zum 30.09. entlassen lässt und bis dahin noch so viel Urlaub nimmst, dass du insg. 3/4 deines Jahresurlaubes genommen hast: fair.
Der Kommentar hat mich tatsächlich so sehr geärgert, dass ich mir - bisher war ich nur stiller Mitleser - extra einen Account erstellt habe, um darauf zu antworten
Warum sollte es "daneben" sein, seine Rechte in Anspruch zu nehmen, zumal wenn man BEIM STAAT arbeitet, dem die Rechtsgrundlagen nicht nur auferlegt würden wie privaten Arbeitgebern, sondern der die Rechtsgrundlagen im weiteren Sinne selbst geschaffen hat?
Klar, ist es utopisch bei einer Großkanzlei auf das Arbeitszeitgesetz zu pochen, aber beim Staat den Urlaub zu nehmen, den man sich erarbeitet hat, ist nun wirklich nicht moralisch verwerflich. Soll er/sie am besten noch sein Gehalt zurückzahlen aus Kulanz, weil man ihn/sie "umsonst" eingearbeitet hat?
Weil der Jahresurlaub als Erholungszeit für die Jahresarbeitszeit gewährt wird. Warum sollte der, der nur 75% des Jahres gearbeitet hat, 100% des Urlaubs nehmen dürfen? Du verlangst doch auch nicht das Gehalt für Oktober, November und Dezember, wenn du mit Wirkung zu Ende September kündigst.
13.08.2025, 11:54
(13.08.2025, 10:42)Greif schrieb:(13.08.2025, 09:36)Lauser schrieb:(30.07.2025, 15:23)Greif schrieb: Jetzt noch den ganzen Jahresurlaub zu nehmen, obwohl man nicht das ganze Jahr "durchhält", hielte ich für daneben. Wenn du dich aber bspw. zum 30.09. entlassen lässt und bis dahin noch so viel Urlaub nimmst, dass du insg. 3/4 deines Jahresurlaubes genommen hast: fair.
Der Kommentar hat mich tatsächlich so sehr geärgert, dass ich mir - bisher war ich nur stiller Mitleser - extra einen Account erstellt habe, um darauf zu antworten
Warum sollte es "daneben" sein, seine Rechte in Anspruch zu nehmen, zumal wenn man BEIM STAAT arbeitet, dem die Rechtsgrundlagen nicht nur auferlegt würden wie privaten Arbeitgebern, sondern der die Rechtsgrundlagen im weiteren Sinne selbst geschaffen hat?
Klar, ist es utopisch bei einer Großkanzlei auf das Arbeitszeitgesetz zu pochen, aber beim Staat den Urlaub zu nehmen, den man sich erarbeitet hat, ist nun wirklich nicht moralisch verwerflich. Soll er/sie am besten noch sein Gehalt zurückzahlen aus Kulanz, weil man ihn/sie "umsonst" eingearbeitet hat?
Weil der Jahresurlaub als Erholungszeit für die Jahresarbeitszeit gewährt wird. Warum sollte der, der nur 75% des Jahres gearbeitet hat, 100% des Urlaubs nehmen dürfen? Du verlangst doch auch nicht das Gehalt für Oktober, November und Dezember, wenn du mit Wirkung zu Ende September kündigst.
Wieso man das darf? Weil man den vollen Urlaubsanspruch nun mal bereits am 1.1. erworben hat, die Wartezeit (§ 4 Bundesurlaubsgesetz) gibst nur einmalig. Vermutlich sind die entsprechenden Grundlagen zum Urlaub von Beamten / Richtern ähnlich.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
13.08.2025, 16:07
Halten wir fest: Dürfen tut man vielleicht, ob man es macht, ist ein bisschen Stilfrage und noch mehr Überlegung, ob man im Restjahr noch Urlaub braucht, und doppelt kriegt man ihn ohnehin nicht.
13.08.2025, 16:10
(13.08.2025, 11:54)DRi1 schrieb:(13.08.2025, 10:42)Greif schrieb:(13.08.2025, 09:36)Lauser schrieb:(30.07.2025, 15:23)Greif schrieb: Jetzt noch den ganzen Jahresurlaub zu nehmen, obwohl man nicht das ganze Jahr "durchhält", hielte ich für daneben. Wenn du dich aber bspw. zum 30.09. entlassen lässt und bis dahin noch so viel Urlaub nimmst, dass du insg. 3/4 deines Jahresurlaubes genommen hast: fair.
Der Kommentar hat mich tatsächlich so sehr geärgert, dass ich mir - bisher war ich nur stiller Mitleser - extra einen Account erstellt habe, um darauf zu antworten
Warum sollte es "daneben" sein, seine Rechte in Anspruch zu nehmen, zumal wenn man BEIM STAAT arbeitet, dem die Rechtsgrundlagen nicht nur auferlegt würden wie privaten Arbeitgebern, sondern der die Rechtsgrundlagen im weiteren Sinne selbst geschaffen hat?
Klar, ist es utopisch bei einer Großkanzlei auf das Arbeitszeitgesetz zu pochen, aber beim Staat den Urlaub zu nehmen, den man sich erarbeitet hat, ist nun wirklich nicht moralisch verwerflich. Soll er/sie am besten noch sein Gehalt zurückzahlen aus Kulanz, weil man ihn/sie "umsonst" eingearbeitet hat?
Weil der Jahresurlaub als Erholungszeit für die Jahresarbeitszeit gewährt wird. Warum sollte der, der nur 75% des Jahres gearbeitet hat, 100% des Urlaubs nehmen dürfen? Du verlangst doch auch nicht das Gehalt für Oktober, November und Dezember, wenn du mit Wirkung zu Ende September kündigst.
Wieso man das darf? Weil man den vollen Urlaubsanspruch nun mal bereits am 1.1. erworben hat, die Wartezeit (§ 4 Bundesurlaubsgesetz) gibst nur einmalig. Vermutlich sind die entsprechenden Grundlagen zum Urlaub von Beamten / Richtern ähnlich.
§ 24 Abs. 3, 4 hier: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/docum...2005rahmen
13.08.2025, 17:12
(13.08.2025, 16:10)Praktiker schrieb:(13.08.2025, 11:54)DRi1 schrieb:(13.08.2025, 10:42)Greif schrieb:(13.08.2025, 09:36)Lauser schrieb:(30.07.2025, 15:23)Greif schrieb: Jetzt noch den ganzen Jahresurlaub zu nehmen, obwohl man nicht das ganze Jahr "durchhält", hielte ich für daneben. Wenn du dich aber bspw. zum 30.09. entlassen lässt und bis dahin noch so viel Urlaub nimmst, dass du insg. 3/4 deines Jahresurlaubes genommen hast: fair.
Der Kommentar hat mich tatsächlich so sehr geärgert, dass ich mir - bisher war ich nur stiller Mitleser - extra einen Account erstellt habe, um darauf zu antworten
Warum sollte es "daneben" sein, seine Rechte in Anspruch zu nehmen, zumal wenn man BEIM STAAT arbeitet, dem die Rechtsgrundlagen nicht nur auferlegt würden wie privaten Arbeitgebern, sondern der die Rechtsgrundlagen im weiteren Sinne selbst geschaffen hat?
Klar, ist es utopisch bei einer Großkanzlei auf das Arbeitszeitgesetz zu pochen, aber beim Staat den Urlaub zu nehmen, den man sich erarbeitet hat, ist nun wirklich nicht moralisch verwerflich. Soll er/sie am besten noch sein Gehalt zurückzahlen aus Kulanz, weil man ihn/sie "umsonst" eingearbeitet hat?
Weil der Jahresurlaub als Erholungszeit für die Jahresarbeitszeit gewährt wird. Warum sollte der, der nur 75% des Jahres gearbeitet hat, 100% des Urlaubs nehmen dürfen? Du verlangst doch auch nicht das Gehalt für Oktober, November und Dezember, wenn du mit Wirkung zu Ende September kündigst.
Wieso man das darf? Weil man den vollen Urlaubsanspruch nun mal bereits am 1.1. erworben hat, die Wartezeit (§ 4 Bundesurlaubsgesetz) gibst nur einmalig. Vermutlich sind die entsprechenden Grundlagen zum Urlaub von Beamten / Richtern ähnlich.
§ 24 Abs. 3, 4 hier: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/docum...2005rahmen
jetzt frage ich mich worüber man hier diskutiert
13.08.2025, 17:55
(13.08.2025, 10:42)Greif schrieb:(13.08.2025, 09:36)Lauser schrieb:(30.07.2025, 15:23)Greif schrieb: Jetzt noch den ganzen Jahresurlaub zu nehmen, obwohl man nicht das ganze Jahr "durchhält", hielte ich für daneben. Wenn du dich aber bspw. zum 30.09. entlassen lässt und bis dahin noch so viel Urlaub nimmst, dass du insg. 3/4 deines Jahresurlaubes genommen hast: fair.
Der Kommentar hat mich tatsächlich so sehr geärgert, dass ich mir - bisher war ich nur stiller Mitleser - extra einen Account erstellt habe, um darauf zu antworten
Warum sollte es "daneben" sein, seine Rechte in Anspruch zu nehmen, zumal wenn man BEIM STAAT arbeitet, dem die Rechtsgrundlagen nicht nur auferlegt würden wie privaten Arbeitgebern, sondern der die Rechtsgrundlagen im weiteren Sinne selbst geschaffen hat?
Klar, ist es utopisch bei einer Großkanzlei auf das Arbeitszeitgesetz zu pochen, aber beim Staat den Urlaub zu nehmen, den man sich erarbeitet hat, ist nun wirklich nicht moralisch verwerflich. Soll er/sie am besten noch sein Gehalt zurückzahlen aus Kulanz, weil man ihn/sie "umsonst" eingearbeitet hat?
Weil der Jahresurlaub als Erholungszeit für die Jahresarbeitszeit gewährt wird. Warum sollte der, der nur 75% des Jahres gearbeitet hat, 100% des Urlaubs nehmen dürfen? Du verlangst doch auch nicht das Gehalt für Oktober, November und Dezember, wenn du mit Wirkung zu Ende September kündigst.
Das musst du den deutschen bzw. europäischen Gesetzgeber fragen - nicht mich oder die Person, die den Urlaub in Anspruch nimmt
