04.05.2019, 11:29
04.05.2019, 12:09
(04.05.2019, 10:57)GastHH schrieb:(04.05.2019, 09:59)Gast schrieb: Warum sollte die Prüfung noch organisiert werden, wenn die Note nicht zählt? Nach welcher Maßgabe wird dann eingestellt? Elternhaus, Vitamin B, Auslandserfahrung, finanziert von Eltern, die es sich leiste können uä? Viele vergessen welche ungekehrten auswirkungen es hat, wenn nur noch „Sozialpunkte“ entscheiden würden.
Warum nicht einfach wie in der Grundschule. Man bekommt ein ausgeschriebenes Gefälligkeitszeugnis OHNE Noten. In manchen Ländern wird es dann eine Richterempfehlung geben. Das wäre dann aber wieder ungerecht, weil nicht alle die gleichen Chancen hätten.
Ja genau, warum wählen wir die Richter nicht einfach? Funktioniert in den USA ja auch super. Nicht.
04.05.2019, 12:17
(04.05.2019, 11:28)Gast schrieb:(04.05.2019, 09:25)Gastig schrieb: Sorry finde es total vermessen den Richterdienst mit einem Chirurgen zu verwechseln. Unsere Ausbildung in allen Ehren, aber die Arbeit eines Chirurgen ist sehr viel wichtiger im Einzelfall und vor allem oftmals irreversibel. Das ist im Recht anders. Auch ein guter Richter kann so entscheiden, dass das OLG die Entscheidung zerreißt. Rechtsmittel gibt es (fast) immer. Oftmals geht es (nur) um Geld, die wenigsten dürften wegen eines "schlechten" AG Urteils sterben.
Allerdings halte ich es auch für falsch Juristen mit 2x Ausreichend als Richter einzustellen, weil da oft die richtige Herangehensweise Methodik fehlt. Das MUSS nicht so sein, kann aber. Ansonsten müsste man da vermehrt in der Probezeit austesten, das widerspricht aber auch der Unabhängigkeit des Richters.
Ja, frag dann mal den todkranken Versicherten, dessen Versicherungskonzern mit einer GK im Rücken sich weigert, die Versicherungssumme auszuzahlen, der Versicherte mangels Wissens sich irgend einen Wald und Wiesen Anwalt nimmt und dann verliert, weil der Richter sich einfach von der GK hat überzeugen lassen oder schlicht und ergreifend unfähig ist, ein Verfahren im Sinne der Prozessökonomie schnell zu Ende zu bringen. Frag den Angeklagten, der angeklagt oder schlimmeren Falls fehlerhaft verurteilt wurde.
Plakativ? Ja, ich weiß. Ich bleibe dabei, Richter sind ebenso bedeutend wie Chirurgen. Der höchst möglichste objektive Maßstab bleiben die Examina. (Natürlich gibt es auch fachlich und charakterlich schlechte Richter.)
Im Strafrecht gibt es auch Rechtsmittel. Versicherungssummen sind in aller Regel hoch und werden nicht vorm AG verhandelt. Ich meine ja nur.
Dass die Richter fachlich top sein müssen ist ja klar. S.o. Der Vergleich mit dem Chirurgen hinkt dennoch.
04.05.2019, 13:32
(03.05.2019, 16:32)Hamburch schrieb: Der durchschnittliche (!) 4-6,5/7 Punkte Kandidat wird in der Regel (!) in seinen rechtlichen Lösungen und Gedanken zwei bis drei Fehler machen, die in zum Teil durchaus schwer wiegen können.
Richter sind Rechtsprechung und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaat.
Ich will mich auch nicht unter das Skalpell eines Chirurgen legen, dem in der Regel zwei bis drei Fehler pro OP unterlaufen.
Kruder Vergleich. Wusste nicht, dass die Richter von heute innerhalb von fünf Stunden den Fall lesen, lösen und das Urteil ausformulieren. Natürlich alles, ohne Beck Online und Co zu Hilfe zu nehmen.
Und selbst wenn man die zivilrechtlichen Urteilsklausuren mit neun Punkten geschrieben hat, können Strafrecht und Co einen wieder runterziehen. Ganz zu schweigen vom Glück/Pech mit den mdl Prüfern.
Also "2-3 Fehler in der Klausur = 2-3 Fehler im späteren Urteil" ist ja gelinde gesagt völliger Humbug!
04.05.2019, 13:54
(04.05.2019, 11:28)Gast schrieb:(04.05.2019, 09:25)Gastig schrieb: Sorry finde es total vermessen den Richterdienst mit einem Chirurgen zu verwechseln. Unsere Ausbildung in allen Ehren, aber die Arbeit eines Chirurgen ist sehr viel wichtiger im Einzelfall und vor allem oftmals irreversibel. Das ist im Recht anders. Auch ein guter Richter kann so entscheiden, dass das OLG die Entscheidung zerreißt. Rechtsmittel gibt es (fast) immer. Oftmals geht es (nur) um Geld, die wenigsten dürften wegen eines "schlechten" AG Urteils sterben.
Allerdings halte ich es auch für falsch Juristen mit 2x Ausreichend als Richter einzustellen, weil da oft die richtige Herangehensweise Methodik fehlt. Das MUSS nicht so sein, kann aber. Ansonsten müsste man da vermehrt in der Probezeit austesten, das widerspricht aber auch der Unabhängigkeit des Richters.
ein Verfahren im Sinne der Prozessökonomie schnell zu Ende zu bringen.
Damit ist die aktuelle Richterschaft ja offensichtlich überfordert. Deswegen werden auch regelmäßig potentielle Schwerkriminelle aus der U-Haft entlassen.
04.05.2019, 16:02
Diese Diskussion ist wirklich für alle Seiten nur noch peinlich.
05.05.2019, 00:11
(04.05.2019, 13:32)löl schrieb:Stimmt.. 5 Stunden hat man am AG tatsächlich nicht für einen Fall. Frag mal Pe§§by wie lange man am AG für einen Fall (vom lesen der Akte, Schriftsätze und Klagen hin und herschicken, mündliche Verhandlung und Urteil schreiben) insgesamt hat. Das sind keine (!!!) 5 Stunden. D.h. ein Blick in den Kommentar ist jedenfalls nur kurz möglich (bzw. eben nicht bei jeder Akte).(03.05.2019, 16:32)Hamburch schrieb: Der durchschnittliche (!) 4-6,5/7 Punkte Kandidat wird in der Regel (!) in seinen rechtlichen Lösungen und Gedanken zwei bis drei Fehler machen, die in zum Teil durchaus schwer wiegen können.
Richter sind Rechtsprechung und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaat.
Ich will mich auch nicht unter das Skalpell eines Chirurgen legen, dem in der Regel zwei bis drei Fehler pro OP unterlaufen.
Kruder Vergleich. Wusste nicht, dass die Richter von heute innerhalb von fünf Stunden den Fall lesen, lösen und das Urteil ausformulieren. Natürlich alles, ohne Beck Online und Co zu Hilfe zu nehmen.
Und selbst wenn man die zivilrechtlichen Urteilsklausuren mit neun Punkten geschrieben hat, können Strafrecht und Co einen wieder runterziehen. Ganz zu schweigen vom Glück/Pech mit den mdl Prüfern.
Also "2-3 Fehler in der Klausur = 2-3 Fehler im späteren Urteil" ist ja gelinde gesagt völliger Humbug!
Also... sollte es schon ein Top-Jurist sein, der in so kurzer Zeit die Fälle sachgerecht abarbeitet. 4-Punkte Kandidaten werden dass m.A.n. nicht hinbekommen. Und auch mit 6,7 wird es -wenn ich mir den Kommentar erlauben darf- schlecht.
Am Amtsgericht werden übrigens (falls das vergessen wurde) z.B. Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren verhängt. Ich bin nicht sicher wer von euch -sollte er selbst betroffener sein- es in Ordnung finden würde, wenn Studienkollegen von euch, die gerade so die Examina gepackt haben, entscheiden, ob ihr eine Freiheitsstrafe bekommt oder nicht.
05.05.2019, 01:17
(05.05.2019, 00:11)Susanne schrieb:(04.05.2019, 13:32)löl schrieb:Stimmt.. 5 Stunden hat man am AG tatsächlich nicht für einen Fall. Frag mal Pe§§by wie lange man am AG für einen Fall (vom lesen der Akte, Schriftsätze und Klagen hin und herschicken, mündliche Verhandlung und Urteil schreiben) insgesamt hat. Das sind keine (!!!) 5 Stunden. D.h. ein Blick in den Kommentar ist jedenfalls nur kurz möglich (bzw. eben nicht bei jeder Akte).(03.05.2019, 16:32)Hamburch schrieb: Der durchschnittliche (!) 4-6,5/7 Punkte Kandidat wird in der Regel (!) in seinen rechtlichen Lösungen und Gedanken zwei bis drei Fehler machen, die in zum Teil durchaus schwer wiegen können.
Richter sind Rechtsprechung und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaat.
Ich will mich auch nicht unter das Skalpell eines Chirurgen legen, dem in der Regel zwei bis drei Fehler pro OP unterlaufen.
Kruder Vergleich. Wusste nicht, dass die Richter von heute innerhalb von fünf Stunden den Fall lesen, lösen und das Urteil ausformulieren. Natürlich alles, ohne Beck Online und Co zu Hilfe zu nehmen.
Und selbst wenn man die zivilrechtlichen Urteilsklausuren mit neun Punkten geschrieben hat, können Strafrecht und Co einen wieder runterziehen. Ganz zu schweigen vom Glück/Pech mit den mdl Prüfern.
Also "2-3 Fehler in der Klausur = 2-3 Fehler im späteren Urteil" ist ja gelinde gesagt völliger Humbug!
Also... sollte es schon ein Top-Jurist sein, der in so kurzer Zeit die Fälle sachgerecht abarbeitet. 4-Punkte Kandidaten werden dass m.A.n. nicht hinbekommen. Und auch mit 6,7 wird es -wenn ich mir den Kommentar erlauben darf- schlecht.
Am Amtsgericht werden übrigens (falls das vergessen wurde) z.B. Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren verhängt. Ich bin nicht sicher wer von euch -sollte er selbst betroffener sein- es in Ordnung finden würde, wenn Studienkollegen von euch, die gerade so die Examina gepackt haben, entscheiden, ob ihr eine Freiheitsstrafe bekommt oder nicht.
Hingegen sind die Noten bei Ärzten völlig irrelevant. Bestanden ist bestanden. Da spricht man dann einem Chirurgen komischerweise nicht die Kompetenz ab, wenn er "gerade so" bestanden hat. Was ja ohnehin schon mit einer großen Arroganz einhergeht. Denn bestandene Staatsexamina werden keinem hintergeworfen, sowohl bei Ärzten als auch bei Juristen nicht.
Aber Juristen hingegen machen diesen "Klassenkampf" unter sich mit und bilden sich ein, sonst was zu sein und machen sich gegenseitig fertig. Wie viele hier meinen beurteilen zu können, was 4 Punkte-/6 Punkte- oder x-Punkte-Kandidaten alles drauf oder nicht drauf haben. Ein 4,0 Punkte Kandidat besitzt offiziell die Befähigung zum Richteramt. Wenn dies nicht so ist, sollte man dann eben Leute nicht bestehen lassen, wenn man nicht davon überzeugt ist, dass diese dazu befähigt wären. Oder diesen "Titel" einfach einmal überarbeiten und dieses ganze alte System umkrempeln. Abgesehen davon gibt es reichlich fachlich schwach verfasste Urteile von obersten Gerichten, wo ich mich dann frage, wie die Leute dort ihr Prädikat bekommen haben.
Und am besten sind die Leute, die sich dann noch auf eine Nachkommastelle aufgeilen und tatsächlich behaupten, zwischen einem 6,7 Punkte und einem 7 Punkte Kandidat bestünden leistungstechnische Unterschiede. Mal ganz abgesehen davon, dass Bewertungen immer subjektiv sind und auch sein werden. Gerade bei Geisteswissenschaften.
Von daher sollten einige hier echt mal am Boden der Tatsachen bleiben. Weiß ehrlich gesagt nicht, was es einem bringt, andere Kollegen runter zu machen? Fühlt man sich dann irgendwie besser oder muss seinen inneren Frust irgendwie los werden? Und solche Leute, die sich wie in einem Kindergarten benehmen, bilden sich dann verkleidet in ihrer Robe ein, der Gott in Person zu sein.
05.05.2019, 10:10
Ich denke ich kann mir schon eine Meinung bilden, welche Arbeitsqualität in etwa ein 4-Punkte Kandidat hat. ich habe Examensprobeklausuren korrigiert und im Repräsentantenhaus gehört welche Antworten von 4, 6, oder 12 Punktekandidaten gegeben wurden.
Auch wenn der Begriff "Befähigung zum Richteramt" für alle verwendet wird, die das 2 Staatsexamen bestehen, so ist es doch gelebte Realität, dass nur die besten 20% (je nach Bundesland mehr oder weniger %) faktisch eine Chance haben Richter zu werden.
Zum Glück. Gründe habe ich ja schon benannt. In deinem Beitrag argumentierst du hingegen Null, wirfst aber mit "Das ist gemein", "Mimimi" und "Du bist eingebildet" um dich, ohne was gehaltvolles, argumentatives beizutragen.
:D
Auch wenn der Begriff "Befähigung zum Richteramt" für alle verwendet wird, die das 2 Staatsexamen bestehen, so ist es doch gelebte Realität, dass nur die besten 20% (je nach Bundesland mehr oder weniger %) faktisch eine Chance haben Richter zu werden.
Zum Glück. Gründe habe ich ja schon benannt. In deinem Beitrag argumentierst du hingegen Null, wirfst aber mit "Das ist gemein", "Mimimi" und "Du bist eingebildet" um dich, ohne was gehaltvolles, argumentatives beizutragen.
:D
05.05.2019, 10:14
Repräsentantenhaus = Repetitorium
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