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  5. Klausuren März 2025
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Klausuren März 2025
gastbbg
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Registriert seit: Jan 2025
#101
20.03.2025, 19:56
(20.03.2025, 17:15)NinchenBerlin schrieb:  
(20.03.2025, 17:12)NinchenBerlin schrieb:  
(20.03.2025, 15:58)Kapstadt6 schrieb:  NRW

Ich hab als RGL für den Kostenbescheid 1 I 1 GebG NRW genommen. Verweis auf VwVG ist in 52 PolG NRW ja weggefallen. 

Ging es nur mir so oder hätte die Gebührenordnung auch mit abgedruckt werden?
Hat mich bzgl. Der Grundlage sehr verunsichert. 

Was habt ihr genommen?

In Berlin wurden das GebG NRW und das PolG NRW abgedruckt (ua §§ 41f, 50 ff.). Was meinst du damit, dass der Verweis auf das VwVG in 52 PolG weggefallen ist? (In Berlin haben wir nur das VwVG und keine besonderen Vollstreckungsregelungen im PolG)

Ich habe auch die Norm aus GebG als EGL iVm Ersatzvornahme nach PolG („auf dessen Kosten“ oder so steht dort ja)

I. KostenTB: Vss der Ersatzvornahme im Sofortvollzug und dann inzident Prüfung der Rmk des Betretens der Wohnung und Vorliegen eines Eilfalls
II. Kostenschuldner: habe ich angenommen, aber unabhängig von Störereigenschaft nach PolG, sondern nach GebG
III. Kostenhöhe (+)
ach man das ärgert mich voll. Hab in der Ersatzvornahme den Kostenbescheid geprüft, also genau andersrum pff.....  Wütend
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SeamusF
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Registriert seit: Mar 2025
#102
21.03.2025, 15:56
Okay was habt ihr gemacht hä?

Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten. 

Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2025, 15:58 von SeamusF.)
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Anni_NrW
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#103
21.03.2025, 16:02
Welches Bundesland war das?
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ref79
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Registriert seit: Mar 2025
#104
21.03.2025, 17:21
(21.03.2025, 15:56)SeamusF schrieb:  Okay was habt ihr gemacht hä?

Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten. 

Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Warum war die Klage unzulässig? 

Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.

Übrigens: Wie habt ihr das mit den Schriftsätzen gemacht? Habe nur widersprochen und kurz was zum Feststellungsinteresse gesagt
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2025, 17:23 von ref79.)
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refisenj
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Registriert seit: Mar 2025
#105
21.03.2025, 17:23
(21.03.2025, 17:21)ref79 schrieb:  
(21.03.2025, 15:56)SeamusF schrieb:  Okay was habt ihr gemacht hä?

Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten. 

Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Warum war die Klage unzulässig? 

Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
Bei mir war die Klage auch zulässig. Und habe auch 123 BGB analog geprüft
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ref79
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Registriert seit: Mar 2025
#106
21.03.2025, 17:24
(21.03.2025, 16:02)Anni_NrW schrieb:  Welches Bundesland war das?
Hessen
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ref79
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Registriert seit: Mar 2025
#107
21.03.2025, 17:26
(21.03.2025, 17:23)refisenj schrieb:  
(21.03.2025, 17:21)ref79 schrieb:  
(21.03.2025, 15:56)SeamusF schrieb:  Okay was habt ihr gemacht hä?

Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten. 

Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Warum war die Klage unzulässig? 

Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
Bei mir war die Klage auch zulässig. Und habe auch 123 BGB analog geprüft

Wegen der Analogie war ich mir nicht sicher, weil wir ja vor dem OLG waren.. fand die Kombi aus Zivil- Verwaltungs- und zT Strafrecht ohnehin ganz heftig..
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Anni_NrW
Unregistered
 
#108
21.03.2025, 17:30
(21.03.2025, 17:26)ref79 schrieb:  
(21.03.2025, 17:23)refisenj schrieb:  
(21.03.2025, 17:21)ref79 schrieb:  
(21.03.2025, 15:56)SeamusF schrieb:  Okay was habt ihr gemacht hä?

Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten. 

Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Warum war die Klage unzulässig? 

Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
Bei mir war die Klage auch zulässig. Und habe auch 123 BGB analog geprüft

Wegen der Analogie war ich mir nicht sicher, weil wir ja vor dem OLG waren.. fand die Kombi aus Zivil- Verwaltungs- und zT Strafrecht ohnehin ganz heftig..

Klingt schwer. Mag jemand erzählen, ob in NRW die gleiche Klausur lief?
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SeamusF
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Registriert seit: Mar 2025
#109
21.03.2025, 17:41
(21.03.2025, 17:21)ref79 schrieb:  
(21.03.2025, 15:56)SeamusF schrieb:  Okay was habt ihr gemacht hä?

Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten. 

Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Warum war die Klage unzulässig? 

Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.

Übrigens: Wie habt ihr das mit den Schriftsätzen gemacht? Habe nur widersprochen und kurz was zum Feststellungsinteresse gesagt
Sorry hab mich vertippt. Zulässig schon aber unbegründet.

Habe die Nichtigkeit geprüft 44 und dann auch BGB analog.

Im Schriftsatz habe ich es auch so gemacht. Widerspruch + Interesse begründet
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SeamusF
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Themen: 0
Registriert seit: Mar 2025
#110
21.03.2025, 17:43
(21.03.2025, 17:30)Anni_NrW schrieb:  
(21.03.2025, 17:26)ref79 schrieb:  
(21.03.2025, 17:23)refisenj schrieb:  
(21.03.2025, 17:21)ref79 schrieb:  
(21.03.2025, 15:56)SeamusF schrieb:  Okay was habt ihr gemacht hä?

Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten. 

Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Warum war die Klage unzulässig? 

Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
Bei mir war die Klage auch zulässig. Und habe auch 123 BGB analog geprüft

Wegen der Analogie war ich mir nicht sicher, weil wir ja vor dem OLG waren.. fand die Kombi aus Zivil- Verwaltungs- und zT Strafrecht ohnehin ganz heftig..

Klingt schwer. Mag jemand erzählen, ob in NRW die gleiche Klausur lief?

Denke schon: Notar der einen Antrag auf Entlassung gestellt hat. Entlassungsverfügung ist ergangen, nun rügt er dass er „genötigt“ wurde und dass er sich nicht mehr gebunden fühlt an seine Erklärung
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