04.04.2019, 22:08
05.04.2019, 14:21
Bei uns heute Tierhalterhaftung
Haftpflichtversicherung ist Mandantin, Versicherungsnehmer wird verklagt. Der Kläger ist Hufschmied und sollte drei Esel beschlagen.
Hatte die drei Esel auf den Bauernhof des Versicherungsnehmers herausgeführt, der Tyo hielt den einen Esel fest, während einer der anderen Esel draußen in einiger Entfernung rumlief.
Kläger flexxte gerade mit Elektrogerät am Huf rum, da wollten die Frau und die Tochter des Beklagten den freilaufenden Esel fangen. Der biss dann ohne Grund den Esel beim Kläger in den Rücken, dieser trat aus und der Kläger flexxte sich in die Hand. Tiefe Schnittwunde, erforderte mehrere Operationen, drei Monate arbeitsunfähig.
Kläger verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Tierhalter in einer Klage vorm LG Köln
Versicherung des Tierhalters wollte das abwehren. Argumentation:
Handeln auf eigene Gefahr
Mitverschulden, denn 1. Hätte er raspeln können statt flexxen und 2. Hätte er den Esel anbinden müssen, statt ihn vom Beklagten festhalten zu lassen
Weitere Infos:
Rechtsanwältin hat recherchiert:
Fachleute sagen, dass das Festhalten beruhigender wirkt auf die Tiere als anbinden
Elektroflexx ist laut irgendeiner Fachbroschüre mögliche Unfallursache
Außerdem fällt dabei auch Staub an, der sich in den Atemwegen ablegen kann
Versicherung und Beklagter haben beide zum Prozess bevollmächtigt, entweder also Abwehr oder sonst streitiges Urteil vermeiden und Einigung mit Kläger erzielen
Haftpflichtversicherung ist Mandantin, Versicherungsnehmer wird verklagt. Der Kläger ist Hufschmied und sollte drei Esel beschlagen.
Hatte die drei Esel auf den Bauernhof des Versicherungsnehmers herausgeführt, der Tyo hielt den einen Esel fest, während einer der anderen Esel draußen in einiger Entfernung rumlief.
Kläger flexxte gerade mit Elektrogerät am Huf rum, da wollten die Frau und die Tochter des Beklagten den freilaufenden Esel fangen. Der biss dann ohne Grund den Esel beim Kläger in den Rücken, dieser trat aus und der Kläger flexxte sich in die Hand. Tiefe Schnittwunde, erforderte mehrere Operationen, drei Monate arbeitsunfähig.
Kläger verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Tierhalter in einer Klage vorm LG Köln
Versicherung des Tierhalters wollte das abwehren. Argumentation:
Handeln auf eigene Gefahr
Mitverschulden, denn 1. Hätte er raspeln können statt flexxen und 2. Hätte er den Esel anbinden müssen, statt ihn vom Beklagten festhalten zu lassen
Weitere Infos:
Rechtsanwältin hat recherchiert:
Fachleute sagen, dass das Festhalten beruhigender wirkt auf die Tiere als anbinden
Elektroflexx ist laut irgendeiner Fachbroschüre mögliche Unfallursache
Außerdem fällt dabei auch Staub an, der sich in den Atemwegen ablegen kann
Versicherung und Beklagter haben beide zum Prozess bevollmächtigt, entweder also Abwehr oder sonst streitiges Urteil vermeiden und Einigung mit Kläger erzielen
05.04.2019, 14:25
Heutiger SV:
Anwaltsklausur, aus Beklagtensicht. Eselrecht!
Mandantin ist die Erste Hannoversche Versicherung AG, die den Rechtsstreit für den Versicherungsnehmer einer Tierhalterhaftpflicht führen möchte.
Aufgabenstellung war leicht unüblich: ein Schriftsatz ans Gericht war nur dann zu entwerfen, wenn man den Anspruch für vollumfänglich ausgeschlossen, d.h. die Klage für 100% gewinnbar hält. Eine Verurteilung sollte um jeden Preis vermieden werden. Im anderen Falle waren ein Mandantenschreiben und ein Vergleichsvorschlag an die Gegenseite zu entwerfen. In tatsächlicher Hinsicht sollte der Geschehensablauf nicht bestritten werden.
Beklagter (B) ist Landwirt, Kläger (K) ist Hufschmied. Der Beklagte hat den Kläger für den Beschlag seiner drei Esel bestellt. Grundsätzlich betreibt B Tiermastbetriebe, er hält die Esel aber mit ein paar Hühnern und Pferden für seine beiden Kinder.
Am Tag des Beschlagens befanden sich die drei Esel auf der Koppel. Einen Esel, an dem zuerst gearbeitet werden sollte, hielt der B am Kopf fest, um ihn zu ruhig zu halten. Der zweite war angebunden. Der dritte lief noch frei herum und die Frau und die 11-jährige Tochter des B versuchten diesen einzufangen. K begann mit den Arbeiten, den Huf auszuschaben und abzuschleifen. Dazu hob er den rechten Hinterhuf an und arbeite mit einer Akkuflex. In dem Moment sprang der dritte Esel den bearbeiteten Esel an und Biss ihm den Rücken, weshalb der Esel ausschlag. Die rechte Hand des K wurde in die Flex getreten.
K verklagt B auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und den üblichen Feststellungsantrag für die Zukunft. In der Klageschrift sind der Ablauf und der Verletzungsverlauf genauer beschrieben. In Kurz: K hatte einen tiefen am Daumen, Sehnen waren durchtrennt, mehrere Operationen und Entzündungen, teilweise Einsatz eines Transplantats, dauerhaft Gelenkschäden und Entzündungen, 3 Monate Krankschreibung, aufgrund derzeit nicht abheilender Entzündung ist in naher Zukunft mindestens eine weitere Operation notwendig.
Genaue Schadensaufstellung:
3.600,- € Schmerzensgeld
5.106,21 € Verdienstausfall für 3 Monate, im Schnitt verdient er netto 1.702,07 € pro Monat, Anlagen des Steuerberaters aus mehreren Jahren sind anbei
Ca. 1.200 (genaue Summe vergessen) für den Verlust seiner Beitragsrückerstattung der Krankenkasse. Er ist privat versicherung und musste dieses Mal, im Gegensatz zu Vorjahren, ordentlich Rechnungen einreichen, dadurch hat er die Beitragserstattung für 2018 und 2019 eingebüßt
20,- € allgemeine Schadenspauschale
Die Mandantin hat zunächst alle Ansprüche zurückgewiesen. Der K hätte keine Akkuflex einsetzen dürfen, sondern klassische Werkzeuge, Raspel und Feile. Der K hätte dafür sorgen müssen, dass der Esel fest fixiert ist und nicht hätte austreten können. Ein Festhalten nur durch B reichte nicht aus. Der K hätte auch dafür sorgen müssen, dass der dritte Esel erst noch angebunden wird.
In der Klage steht dazu: der Einsatz der Flex hat Vorteile, weil [irgendwas warum das besser für die Hufe ist]. Das Festhalten des Tieres durch den Halter hat eine deutlich beruhigendere Wirkung als das Festbinden. Der dritte Esel befand sich am anderen Ende der Koppel. Frau und Tochter hätten den auch besser bändigen sollen. Die Esel waren auch bei vorherigen Aufträgen immer umgänglich und ruhig.
Die Mandantin schießt noch gegenüber uns Informationen nach:
Wir sollen bitte daran denken, dass ggf. ein vertraglicher Haftungsausschluss bestehen könnte. Jedenfalls verhalte sich der K aber widersprüchlich, wenn er die risikoreiche Arbeit mit Tieren akzeptiere, aber dann Schadensersatz fordere.
Man hat herausgefunden, dass Hannoversche Berufsgenossenschaft gutachterlich die Gefahren beim Einsatz einer Flex zur Hufabschleifung überprüft habe, im Hinblick darauf, ob dadurch erhöhte Feinstaubbelastung entsteht. Eine Internetrecherche ergab, dass das Festhalten durch den Tierhalter wohl beruhigender auf das Tier wirke als ein Anbinden.
Anwaltsklausur, aus Beklagtensicht. Eselrecht!
Mandantin ist die Erste Hannoversche Versicherung AG, die den Rechtsstreit für den Versicherungsnehmer einer Tierhalterhaftpflicht führen möchte.
Aufgabenstellung war leicht unüblich: ein Schriftsatz ans Gericht war nur dann zu entwerfen, wenn man den Anspruch für vollumfänglich ausgeschlossen, d.h. die Klage für 100% gewinnbar hält. Eine Verurteilung sollte um jeden Preis vermieden werden. Im anderen Falle waren ein Mandantenschreiben und ein Vergleichsvorschlag an die Gegenseite zu entwerfen. In tatsächlicher Hinsicht sollte der Geschehensablauf nicht bestritten werden.
Beklagter (B) ist Landwirt, Kläger (K) ist Hufschmied. Der Beklagte hat den Kläger für den Beschlag seiner drei Esel bestellt. Grundsätzlich betreibt B Tiermastbetriebe, er hält die Esel aber mit ein paar Hühnern und Pferden für seine beiden Kinder.
Am Tag des Beschlagens befanden sich die drei Esel auf der Koppel. Einen Esel, an dem zuerst gearbeitet werden sollte, hielt der B am Kopf fest, um ihn zu ruhig zu halten. Der zweite war angebunden. Der dritte lief noch frei herum und die Frau und die 11-jährige Tochter des B versuchten diesen einzufangen. K begann mit den Arbeiten, den Huf auszuschaben und abzuschleifen. Dazu hob er den rechten Hinterhuf an und arbeite mit einer Akkuflex. In dem Moment sprang der dritte Esel den bearbeiteten Esel an und Biss ihm den Rücken, weshalb der Esel ausschlag. Die rechte Hand des K wurde in die Flex getreten.
K verklagt B auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und den üblichen Feststellungsantrag für die Zukunft. In der Klageschrift sind der Ablauf und der Verletzungsverlauf genauer beschrieben. In Kurz: K hatte einen tiefen am Daumen, Sehnen waren durchtrennt, mehrere Operationen und Entzündungen, teilweise Einsatz eines Transplantats, dauerhaft Gelenkschäden und Entzündungen, 3 Monate Krankschreibung, aufgrund derzeit nicht abheilender Entzündung ist in naher Zukunft mindestens eine weitere Operation notwendig.
Genaue Schadensaufstellung:
3.600,- € Schmerzensgeld
5.106,21 € Verdienstausfall für 3 Monate, im Schnitt verdient er netto 1.702,07 € pro Monat, Anlagen des Steuerberaters aus mehreren Jahren sind anbei
Ca. 1.200 (genaue Summe vergessen) für den Verlust seiner Beitragsrückerstattung der Krankenkasse. Er ist privat versicherung und musste dieses Mal, im Gegensatz zu Vorjahren, ordentlich Rechnungen einreichen, dadurch hat er die Beitragserstattung für 2018 und 2019 eingebüßt
20,- € allgemeine Schadenspauschale
Die Mandantin hat zunächst alle Ansprüche zurückgewiesen. Der K hätte keine Akkuflex einsetzen dürfen, sondern klassische Werkzeuge, Raspel und Feile. Der K hätte dafür sorgen müssen, dass der Esel fest fixiert ist und nicht hätte austreten können. Ein Festhalten nur durch B reichte nicht aus. Der K hätte auch dafür sorgen müssen, dass der dritte Esel erst noch angebunden wird.
In der Klage steht dazu: der Einsatz der Flex hat Vorteile, weil [irgendwas warum das besser für die Hufe ist]. Das Festhalten des Tieres durch den Halter hat eine deutlich beruhigendere Wirkung als das Festbinden. Der dritte Esel befand sich am anderen Ende der Koppel. Frau und Tochter hätten den auch besser bändigen sollen. Die Esel waren auch bei vorherigen Aufträgen immer umgänglich und ruhig.
Die Mandantin schießt noch gegenüber uns Informationen nach:
Wir sollen bitte daran denken, dass ggf. ein vertraglicher Haftungsausschluss bestehen könnte. Jedenfalls verhalte sich der K aber widersprüchlich, wenn er die risikoreiche Arbeit mit Tieren akzeptiere, aber dann Schadensersatz fordere.
Man hat herausgefunden, dass Hannoversche Berufsgenossenschaft gutachterlich die Gefahren beim Einsatz einer Flex zur Hufabschleifung überprüft habe, im Hinblick darauf, ob dadurch erhöhte Feinstaubbelastung entsteht. Eine Internetrecherche ergab, dass das Festhalten durch den Tierhalter wohl beruhigender auf das Tier wirke als ein Anbinden.
05.04.2019, 14:30
Persönliche Einschätzung: Frustration!
In reiner Zeitnot musste ich mich für den Schriftsatz ans Gericht entscheiden.
Alles andere hätte bedeutet, die Mandantin rechtlich aufzuklären, aber auch darauf hinzuweisen, dass gerichtlich ein Versäumnisurteil droht und man dringend Verteidigungsanzeige einreichen und einen Antrag nach § 251 ZPO stellen sollte (+ Erwiderung innerhalb der Frist) - Brief 1
Brief 2 dann an die Gegenseite mit Vergleichsvorschlag. Ich hätte mich wohl in eigener Überzeugung für 50:50 entschieden, aber als ich mich erwischt habe, wie ich darüber nachdachte, wie man die 21 Cent hinterm Komma eigentlich durch Zwei teilt, war nicht genug Zeit für den Entwurf von zwei Schreiben, denn der wichtigste Gutachtenteil zum Mitverschulden fehlte noch. :(
Ich halte mich selbst leider nicht für überzeugend, als ich dann dem Kläger 100% Mitverschulden attestiert habe.
In reiner Zeitnot musste ich mich für den Schriftsatz ans Gericht entscheiden.
Alles andere hätte bedeutet, die Mandantin rechtlich aufzuklären, aber auch darauf hinzuweisen, dass gerichtlich ein Versäumnisurteil droht und man dringend Verteidigungsanzeige einreichen und einen Antrag nach § 251 ZPO stellen sollte (+ Erwiderung innerhalb der Frist) - Brief 1
Brief 2 dann an die Gegenseite mit Vergleichsvorschlag. Ich hätte mich wohl in eigener Überzeugung für 50:50 entschieden, aber als ich mich erwischt habe, wie ich darüber nachdachte, wie man die 21 Cent hinterm Komma eigentlich durch Zwei teilt, war nicht genug Zeit für den Entwurf von zwei Schreiben, denn der wichtigste Gutachtenteil zum Mitverschulden fehlte noch. :(
Ich halte mich selbst leider nicht für überzeugend, als ich dann dem Kläger 100% Mitverschulden attestiert habe.
05.04.2019, 14:50
Eine Frage: Sollten wir in NRW auch nur für den Fall, dass wir komplett Erfolg gegen die Klage haben, einen Schriftsatz ans Gericht schreiben und iÜ einen Vergleich schreiben? Das habe ich überlesen im Eifer des Gefechts. Na, super -_-
05.04.2019, 14:56
(05.04.2019, 14:21)GastNRW123 schrieb: Bei uns heute Tierhalterhaftung
Haftpflichtversicherung ist Mandantin, Versicherungsnehmer wird verklagt. Der Kläger ist Hufschmied und sollte drei Esel beschlagen.
Hatte die drei Esel auf den Bauernhof des Versicherungsnehmers herausgeführt, der Tyo hielt den einen Esel fest, während einer der anderen Esel draußen in einiger Entfernung rumlief.
Kläger flexxte gerade mit Elektrogerät am Huf rum, da wollten die Frau und die Tochter des Beklagten den freilaufenden Esel fangen. Der biss dann ohne Grund den Esel beim Kläger in den Rücken, dieser trat aus und der Kläger flexxte sich in die Hand. Tiefe Schnittwunde, erforderte mehrere Operationen, drei Monate arbeitsunfähig.
Kläger verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Tierhalter in einer Klage vorm LG Köln
Versicherung des Tierhalters wollte das abwehren. Argumentation:
Handeln auf eigene Gefahr
Mitverschulden, denn 1. Hätte er raspeln können statt flexxen und 2. Hätte er den Esel anbinden müssen, statt ihn vom Beklagten festhalten zu lassen
Weitere Infos:
Rechtsanwältin hat recherchiert:
Fachleute sagen, dass das Festhalten beruhigender wirkt auf die Tiere als anbinden
Elektroflexx ist laut irgendeiner Fachbroschüre mögliche Unfallursache
Außerdem fällt dabei auch Staub an, der sich in den Atemwegen ablegen kann
Versicherung und Beklagter haben beide zum Prozess bevollmächtigt, entweder also Abwehr oder sonst streitiges Urteil vermeiden und Einigung mit Kläger erzielen
Bist Du Dir sicher, dass der Beklagte den Esel festgehalten hat? Ich meine, er hat ihn selbst am Halfter festgehalten.
05.04.2019, 15:07
(05.04.2019, 14:56)Gast schrieb:(05.04.2019, 14:21)GastNRW123 schrieb: Bei uns heute Tierhalterhaftung
Haftpflichtversicherung ist Mandantin, Versicherungsnehmer wird verklagt. Der Kläger ist Hufschmied und sollte drei Esel beschlagen.
Hatte die drei Esel auf den Bauernhof des Versicherungsnehmers herausgeführt, der Tyo hielt den einen Esel fest, während einer der anderen Esel draußen in einiger Entfernung rumlief.
Kläger flexxte gerade mit Elektrogerät am Huf rum, da wollten die Frau und die Tochter des Beklagten den freilaufenden Esel fangen. Der biss dann ohne Grund den Esel beim Kläger in den Rücken, dieser trat aus und der Kläger flexxte sich in die Hand. Tiefe Schnittwunde, erforderte mehrere Operationen, drei Monate arbeitsunfähig.
Kläger verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Tierhalter in einer Klage vorm LG Köln
Versicherung des Tierhalters wollte das abwehren. Argumentation:
Handeln auf eigene Gefahr
Mitverschulden, denn 1. Hätte er raspeln können statt flexxen und 2. Hätte er den Esel anbinden müssen, statt ihn vom Beklagten festhalten zu lassen
Weitere Infos:
Rechtsanwältin hat recherchiert:
Fachleute sagen, dass das Festhalten beruhigender wirkt auf die Tiere als anbinden
Elektroflexx ist laut irgendeiner Fachbroschüre mögliche Unfallursache
Außerdem fällt dabei auch Staub an, der sich in den Atemwegen ablegen kann
Versicherung und Beklagter haben beide zum Prozess bevollmächtigt, entweder also Abwehr oder sonst streitiges Urteil vermeiden und Einigung mit Kläger erzielen
Bist Du Dir sicher, dass der Beklagte den Esel festgehalten hat? Ich meine, er hat ihn selbst am Halfter festgehalten.
So sicher wie man sich nach dem Stress sein kann :blush: meine aber schon, weil in dem Vermerk der Anwältin auch stand, dass das beruhigend auf die Tiere wirkt, wenn der Tierhalter sie festhält etc
Auch reib praktisch wäre es mE schwer, dass der Kläger selbst das Tier hält und den Huf hebt und flexxt, also so viele Hände hat ja keiner
05.04.2019, 15:09
(05.04.2019, 14:50)NRW Z4 schrieb: Eine Frage: Sollten wir in NRW auch nur für den Fall, dass wir komplett Erfolg gegen die Klage haben, einen Schriftsatz ans Gericht schreiben und iÜ einen Vergleich schreiben? Das habe ich überlesen im Eifer des Gefechts. Na, super -_-
Da stand, sofern ganz oder teilweise Erfolg. ich hatte der Klage nur zu 80% stattgegeben und daher in der Klageerwiderung eine vergleich angeboten.
05.04.2019, 15:10
Super, danke! Schon wieder einen halben Herzinfarkt bekommen ;).
05.04.2019, 15:12
Ich habe dem Mandanten von einer Erwiderung abgeraten und einen Vergleichsvorschlag gemacht, mit der Bitte um Zustimmung zur Übersendung an den Beklagten. In dem Vergleich habe ich die Versicherung zur Zahlung von 8000€ verpflichtet, und eine Klausel eingefügt, dass der Kläger sich verpflichtet die Klage zurück zu nehmen, Prozesskosten dem Beklagten auferlegt und den Vergleich unter eine Annahmefrist bis zum 15.4. gestellt.
Verteidungsanzeige war bis zum 19.4 meine ich möglich, dh nach Ablauf Frist dem Mandanten empfohlen sich nochmal zusammen zu setzen und über eine Erwiderung oder Annerkenntis nachzudenken...
Verteidungsanzeige war bis zum 19.4 meine ich möglich, dh nach Ablauf Frist dem Mandanten empfohlen sich nochmal zusammen zu setzen und über eine Erwiderung oder Annerkenntis nachzudenken...