05.10.2023, 21:02
Wenn Blindheit keine Dienstunfähigkeit begründet, weil jedenfalls die Arbeit als Zivilrichter möglich bleibt, kann auch die möglicherweise drohende Erblindung keine drohende Dienstunfähigkeit begründen.
Das war durchaus auch schon vor 50 Jahren so, vgl. den Herausgeber eines bekannten Mietrechtskommentars ...
Das war durchaus auch schon vor 50 Jahren so, vgl. den Herausgeber eines bekannten Mietrechtskommentars ...
05.10.2023, 22:20
(05.10.2023, 21:02)Praktiker schrieb: Wenn Blindheit keine Dienstunfähigkeit begründet, weil jedenfalls die Arbeit als Zivilrichter möglich bleibt, kann auch die möglicherweise drohende Erblindung keine drohende Dienstunfähigkeit begründen.
Das war durchaus auch schon vor 50 Jahren so, vgl. den Herausgeber eines bekannten Mietrechtskommentars ...
Interessant, dass der gute Schmidt-Futterer blind war. Das wusste ich noch nicht. Beachtlich, als Blinder einen der bekanntesten (Mietrechts-)Kommentare zu initiieren.

06.10.2023, 10:18
(05.10.2023, 20:57)Ommmmm schrieb: Wobei die Karrierechancen, die sich auch in Vergütung merkbar niederschlagen, insbesondere bei Richtern ja eher gegen 0 gehen. R1/R2 macht praktisch kaum Unterschied. Dazu kommt, dass im ÖD oft das Dienstalter eine Rolle spielt. Man ist also zeitlich (!) eher Großkanzleipartner als in den höheren Besoldungsgruppen. Wer mit 50 noch befördert wird, dem bringen die X € mehr weniger als einem, der schon mit 35 X € mehr kriegt.
R1 bildet "etwas mehr als A13 am Anfang, recht schnell etwas mehr als A14 und zum Ende der Erfahrungsstufen etwas mehr als A15" verlässlich ab (am Maßstab der jeweiligen Landesbesoldung) während R2 dann etwas mehr als A16 ist. Um es mit der Bundeswehr auszudrücken: für R2 müsste man schon Oberst werden oder als Lehrer Direktor eines Gymnasiums.
Wer jetzt innerhalb des ÖD denkt, A15 sei selbstverständlich mit Mitte 40 (da ist man als Richter idR auf dem Niveau) erreichbar, irrt (weil das begrenzte Funktionsstellen sind).
06.10.2023, 12:39
(06.10.2023, 10:18)1Ri schrieb:(05.10.2023, 20:57)Ommmmm schrieb: Wobei die Karrierechancen, die sich auch in Vergütung merkbar niederschlagen, insbesondere bei Richtern ja eher gegen 0 gehen. R1/R2 macht praktisch kaum Unterschied. Dazu kommt, dass im ÖD oft das Dienstalter eine Rolle spielt. Man ist also zeitlich (!) eher Großkanzleipartner als in den höheren Besoldungsgruppen. Wer mit 50 noch befördert wird, dem bringen die X € mehr weniger als einem, der schon mit 35 X € mehr kriegt.
R1 bildet "etwas mehr als A13 am Anfang, recht schnell etwas mehr als A14 und zum Ende der Erfahrungsstufen etwas mehr als A15" verlässlich ab (am Maßstab der jeweiligen Landesbesoldung) während R2 dann etwas mehr als A16 ist. Um es mit der Bundeswehr auszudrücken: für R2 müsste man schon Oberst werden oder als Lehrer Direktor eines Gymnasiums.
Wer jetzt innerhalb des ÖD denkt, A15 sei selbstverständlich mit Mitte 40 (da ist man als Richter idR auf dem Niveau) erreichbar, irrt (weil das begrenzte Funktionsstellen sind).
Ich glaube, der Kollege Ommmmm hat seinen Beitrag sowieso ausversehen im falschen Thread geschrieben

06.10.2023, 19:05
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft...77899.html
Ich habe hierzu einen wirklich interessanten Artikel gefunden. Scheint, als seien der Richter- und Staatsanwaltsberuf für Blinde eine sehr häufige Berufswahl
Ich habe hierzu einen wirklich interessanten Artikel gefunden. Scheint, als seien der Richter- und Staatsanwaltsberuf für Blinde eine sehr häufige Berufswahl
29.10.2023, 13:58
Falls deine Frage noch aktuell ist, schreib mir gerne eine PN.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
29.10.2023, 15:49
29.10.2023, 16:24
29.10.2023, 17:39
Auch wenn ich von blinden Richtern gehört habe, habe ich auch gehört, dass dies nicht zulässig sein soll. Die Begutachtung der Zeugenvernehmung bzw. des Augenscheins dürfte schwierig sein.
Positiv ist doch eher, dass deine Überlegungen rein theoretischer Natur sind und die Erkrankung theoretisch nur unbehandelt zur Erblindung führen könnte. Ich denke nicht, dass solche Eventualitäten die Ablehnung begründen könnten. Alles Gute dir.
Positiv ist doch eher, dass deine Überlegungen rein theoretischer Natur sind und die Erkrankung theoretisch nur unbehandelt zur Erblindung führen könnte. Ich denke nicht, dass solche Eventualitäten die Ablehnung begründen könnten. Alles Gute dir.
29.10.2023, 23:10
(29.10.2023, 17:39)Eyelashes schrieb: Auch wenn ich von blinden Richtern gehört habe, habe ich auch gehört, dass dies nicht zulässig sein soll. Die Begutachtung der Zeugenvernehmung bzw. des Augenscheins dürfte schwierig sein.
Positiv ist doch eher, dass deine Überlegungen rein theoretischer Natur sind und die Erkrankung theoretisch nur unbehandelt zur Erblindung führen könnte. Ich denke nicht, dass solche Eventualitäten die Ablehnung begründen könnten. Alles Gute dir.
Danke dir, ich denke auch, dass ich mir unnötig Sorgen mache.
Wenn man googlet, findet man auch mehrere Beispiele von Richtern, die vollständig blind sind.
Einer war sogar mal BGH Richter. Die Problematik mit dem Augenschein steht dem also anscheinend nicht entgegen.