02.10.2023, 14:28
Liebe Forumsgemeinde,
Ich überlege, mich als Richter auf Probe zu bewerben. Meine Noten sollten dafür kein Problem sein.
Nun ist es jedoch so, dass ich eine seit einigen Jahren eine Verdachtsdiagnose hinsichtlich des Grünen Star habe, die in der Theorie unbehandelt schnell zur Erblindung führen kann (insbesondere im Alter)
Abseits einer normalen Kurzsichtigkeit sehe ich zu 100 % und muss auch keinerlei Medikamente, Behandlungen o.ä. über mich bzw meine Augen ergehen lassen. Ich habe also keinerlei Einschränkungen, außer dass ich regelmäßig zur ärztlichen Kontrolle gehen soll.
Nun frage ich mich, ob ihr vergleichbare Fälle schonmal mitbekommen habt, ob also einer Ernennung als Richter derartige Augenerkrankungen nicht im Wege stehen oder ob der Amtsarzt mich im Falle einer Bewerbung sowieso ablehnen wird?
Positiv stimmt mich ja, dass es anscheinend sogar blinde Richter in Deutschland gibt.
Was sind eure Erfahrungen und Kenntnisse?
Liebe Grüße
Ich überlege, mich als Richter auf Probe zu bewerben. Meine Noten sollten dafür kein Problem sein.
Nun ist es jedoch so, dass ich eine seit einigen Jahren eine Verdachtsdiagnose hinsichtlich des Grünen Star habe, die in der Theorie unbehandelt schnell zur Erblindung führen kann (insbesondere im Alter)
Abseits einer normalen Kurzsichtigkeit sehe ich zu 100 % und muss auch keinerlei Medikamente, Behandlungen o.ä. über mich bzw meine Augen ergehen lassen. Ich habe also keinerlei Einschränkungen, außer dass ich regelmäßig zur ärztlichen Kontrolle gehen soll.
Nun frage ich mich, ob ihr vergleichbare Fälle schonmal mitbekommen habt, ob also einer Ernennung als Richter derartige Augenerkrankungen nicht im Wege stehen oder ob der Amtsarzt mich im Falle einer Bewerbung sowieso ablehnen wird?
Positiv stimmt mich ja, dass es anscheinend sogar blinde Richter in Deutschland gibt.
Was sind eure Erfahrungen und Kenntnisse?
Liebe Grüße
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
02.10.2023, 14:33
(02.10.2023, 14:28)JuraLiebhaber schrieb: Liebe Forumsgemeinde,
Ich überlege, mich als Richter auf Probe zu bewerben. Meine Noten sollten dafür kein Problem sein.
Nun ist es jedoch so, dass ich eine seit einigen Jahren eine Verdachtsdiagnose hinsichtlich des Grünen Star habe, die in der Theorie unbehandelt schnell zur Erblindung führen kann (insbesondere im Alter)
Abseits einer normalen Kurzsichtigkeit sehe ich zu 100 % und muss auch keinerlei Medikamente, Behandlungen o.ä. über mich bzw meine Augen ergehen lassen. Ich habe also keinerlei Einschränkungen, außer dass ich regelmäßig zur ärztlichen Kontrolle gehen soll.
Nun frage ich mich, ob ihr vergleichbare Fälle schonmal mitbekommen habt, ob also einer Ernennung als Richter derartige Augenerkrankungen nicht im Wege stehen oder ob der Amtsarzt mich im Falle einer Bewerbung sowieso ablehnen wird?
Positiv stimmt mich ja, dass es anscheinend sogar blinde Richter in Deutschland gibt.
Was sind eure Erfahrungen und Kenntnisse?
Liebe Grüße
Hi,
kenne mich nicht aus, kann aber bestätigen, dass es in meiner Unistadt einen Richter gibt der blind ist und dort einen super Job macht.
Bei Ulrich Badde (LG Münster) war das dann auch kein Problem.
Von daher nur Mut :)
Liebe Grüße
02.10.2023, 18:56
(02.10.2023, 14:33)Joko schrieb:(02.10.2023, 14:28)JuraLiebhaber schrieb: Liebe Forumsgemeinde,
Ich überlege, mich als Richter auf Probe zu bewerben. Meine Noten sollten dafür kein Problem sein.
Nun ist es jedoch so, dass ich eine seit einigen Jahren eine Verdachtsdiagnose hinsichtlich des Grünen Star habe, die in der Theorie unbehandelt schnell zur Erblindung führen kann (insbesondere im Alter)
Abseits einer normalen Kurzsichtigkeit sehe ich zu 100 % und muss auch keinerlei Medikamente, Behandlungen o.ä. über mich bzw meine Augen ergehen lassen. Ich habe also keinerlei Einschränkungen, außer dass ich regelmäßig zur ärztlichen Kontrolle gehen soll.
Nun frage ich mich, ob ihr vergleichbare Fälle schonmal mitbekommen habt, ob also einer Ernennung als Richter derartige Augenerkrankungen nicht im Wege stehen oder ob der Amtsarzt mich im Falle einer Bewerbung sowieso ablehnen wird?
Positiv stimmt mich ja, dass es anscheinend sogar blinde Richter in Deutschland gibt.
Was sind eure Erfahrungen und Kenntnisse?
Liebe Grüße
Hi,
kenne mich nicht aus, kann aber bestätigen, dass es in meiner Unistadt einen Richter gibt der blind ist und dort einen super Job macht.
Bei Ulrich Badde (LG Münster) war das dann auch kein Problem.
Von daher nur Mut :)
Liebe Grüße
Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Erblindung bereits bei Einstellung in den höheren Justizdienst vorlag oder nicht?
Bei der Einstellung kommt es wohl darauf an, ob aufgrund des aktuellen Gesundheitszustandes mit relevanten krankheitsbedingten Fehlzeiten oder mit einer frühzeitigen Dienstunfähigkeit zu rechnen ist.
Probieren schadet aber nie; am Ende entscheidet jedoch die Einstellungsbehörde.
Viel Erfolg!!
02.10.2023, 20:15
(02.10.2023, 18:56)Ri_BW schrieb:(02.10.2023, 14:33)Joko schrieb:(02.10.2023, 14:28)JuraLiebhaber schrieb: Liebe Forumsgemeinde,
Ich überlege, mich als Richter auf Probe zu bewerben. Meine Noten sollten dafür kein Problem sein.
Nun ist es jedoch so, dass ich eine seit einigen Jahren eine Verdachtsdiagnose hinsichtlich des Grünen Star habe, die in der Theorie unbehandelt schnell zur Erblindung führen kann (insbesondere im Alter)
Abseits einer normalen Kurzsichtigkeit sehe ich zu 100 % und muss auch keinerlei Medikamente, Behandlungen o.ä. über mich bzw meine Augen ergehen lassen. Ich habe also keinerlei Einschränkungen, außer dass ich regelmäßig zur ärztlichen Kontrolle gehen soll.
Nun frage ich mich, ob ihr vergleichbare Fälle schonmal mitbekommen habt, ob also einer Ernennung als Richter derartige Augenerkrankungen nicht im Wege stehen oder ob der Amtsarzt mich im Falle einer Bewerbung sowieso ablehnen wird?
Positiv stimmt mich ja, dass es anscheinend sogar blinde Richter in Deutschland gibt.
Was sind eure Erfahrungen und Kenntnisse?
Liebe Grüße
Hi,
kenne mich nicht aus, kann aber bestätigen, dass es in meiner Unistadt einen Richter gibt der blind ist und dort einen super Job macht.
Bei Ulrich Badde (LG Münster) war das dann auch kein Problem.
Von daher nur Mut :)
Liebe Grüße
Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Erblindung bereits bei Einstellung in den höheren Justizdienst vorlag oder nicht?
Bei der Einstellung kommt es wohl darauf an, ob aufgrund des aktuellen Gesundheitszustandes mit relevanten krankheitsbedingten Fehlzeiten oder mit einer frühzeitigen Dienstunfähigkeit zu rechnen ist.
Probieren schadet aber nie; am Ende entscheidet jedoch die Einstellungsbehörde.
Viel Erfolg!!
Vielen Dank für eure Einschätzungen!

Welchen Unterschied sollte das im Falle einer hypothetisch Erblindung denn machen? Wenn man als Blinder auch als Richter seinen Dienst erbringen kann, würde eine Dienstunfähigkeit ja später auch nicht zu befürchten sein?
03.10.2023, 01:54
Ich habe keine Ahnung, wie der Amtsarzt den Sachverhalt beurteilt. Aus meinem arbeitsrechtlichen Blick heraus ist er jedenfalls interessant, denn wenn man dich ablehnt, wäre das gewissermaßen eine staatlich angeordnete Diskriminierung (potentieller) Schwerbehinderter. Es gibt bestimmt irgendwo etwas dazu, ein Urteil o.ä., ob das gerechtfertigt ist. Ich bin gerade zu faul zum recherchieren, aber solltest du abgelehnt werden, solltest du an der Stelle noch einmal nachhaken.
Ansonsten wurde ja schon erwähnt, dass es mehrere blinde Richter gibt. Ich kann mir daher eigentlich nicht vorstellen, dass eine potentielle Erblindung, die nicht mal gesichert ist, zum Ausschluss führen würde. Als blinder Richter wärst du zudem ein gutes Aushängeschild, welches dem Image der Justiz sehr zu Gute kommt. Auch das wird heutzutage eine größere Rolle spielen als noch vor 50 Jahren, als Stereotype noch viel stärker ausgeprägt waren.
Ansonsten wurde ja schon erwähnt, dass es mehrere blinde Richter gibt. Ich kann mir daher eigentlich nicht vorstellen, dass eine potentielle Erblindung, die nicht mal gesichert ist, zum Ausschluss führen würde. Als blinder Richter wärst du zudem ein gutes Aushängeschild, welches dem Image der Justiz sehr zu Gute kommt. Auch das wird heutzutage eine größere Rolle spielen als noch vor 50 Jahren, als Stereotype noch viel stärker ausgeprägt waren.
03.10.2023, 07:55
(03.10.2023, 01:54)Egal schrieb: Ich habe keine Ahnung, wie der Amtsarzt den Sachverhalt beurteilt. Aus meinem arbeitsrechtlichen Blick heraus ist er jedenfalls interessant, denn wenn man dich ablehnt, wäre das gewissermaßen eine staatlich angeordnete Diskriminierung (potentieller) Schwerbehinderter. Es gibt bestimmt irgendwo etwas dazu, ein Urteil o.ä., ob das gerechtfertigt ist. Ich bin gerade zu faul zum recherchieren, aber solltest du abgelehnt werden, solltest du an der Stelle noch einmal nachhaken.
Ansonsten wurde ja schon erwähnt, dass es mehrere blinde Richter gibt. Ich kann mir daher eigentlich nicht vorstellen, dass eine potentielle Erblindung, die nicht mal gesichert ist, zum Ausschluss führen würde. Als blinder Richter wärst du zudem ein gutes Aushängeschild, welches dem Image der Justiz sehr zu Gute kommt. Auch das wird heutzutage eine größere Rolle spielen als noch vor 50 Jahren, als Stereotype noch viel stärker ausgeprägt waren.
+1
Sehe ich auch so. das ist doch super PR, dass „wir“ ,die Justiz, nicht nur fachliche Top Leute haben sondern sogar mehr integrieren als die Großkanzleien.
05.10.2023, 07:50
Solche Erwägungen dürfte der Amtsarzt aber wohl nicht anstellen?
Ich frage mich, ob er Tatsachen feststellen könnte, "die mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit oder längeren Dienstunfähigkeitszeiten führen können".
Meine Schlussfolgerung sagt mir, dass eine solche Feststellung fehlerhaft wäre, wenn man auch als Richter ganz normal mit dem ein oder anderen Hilfsmittel seinen Dienst erbringen kann.
Daher meine Frage, ob ihr Erfahrungen mit Amtsärzten und Augen im Allgemeinen habt.
Ich frage mich, ob er Tatsachen feststellen könnte, "die mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit oder längeren Dienstunfähigkeitszeiten führen können".
Meine Schlussfolgerung sagt mir, dass eine solche Feststellung fehlerhaft wäre, wenn man auch als Richter ganz normal mit dem ein oder anderen Hilfsmittel seinen Dienst erbringen kann.
Daher meine Frage, ob ihr Erfahrungen mit Amtsärzten und Augen im Allgemeinen habt.

05.10.2023, 17:40
(05.10.2023, 07:50)JuraLiebhaber schrieb: Solche Erwägungen dürfte der Amtsarzt aber wohl nicht anstellen?
Ich frage mich, ob er Tatsachen feststellen könnte, "die mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit oder längeren Dienstunfähigkeitszeiten führen können".
Meine Schlussfolgerung sagt mir, dass eine solche Feststellung fehlerhaft wäre, wenn man auch als Richter ganz normal mit dem ein oder anderen Hilfsmittel seinen Dienst erbringen kann.
Daher meine Frage, ob ihr Erfahrungen mit Amtsärzten und Augen im Allgemeinen habt.
Ich bin stark kurzsichtig. Das spielte, als ich mich letztes Jahr für einen Schreibtischjob im öD beworben hatte, aber keine Rolle. Erblindung ist ja noch mal etwas anderes, womit hier hoffentlich keiner Erfahrung hat.
Vom Polizeidienst weiß ich, dass bereit eine mittlere Kurzsichtigkeit zum Ausschluss führt.
05.10.2023, 18:52
(05.10.2023, 17:40)Egal schrieb:(05.10.2023, 07:50)JuraLiebhaber schrieb: Solche Erwägungen dürfte der Amtsarzt aber wohl nicht anstellen?
Ich frage mich, ob er Tatsachen feststellen könnte, "die mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit oder längeren Dienstunfähigkeitszeiten führen können".
Meine Schlussfolgerung sagt mir, dass eine solche Feststellung fehlerhaft wäre, wenn man auch als Richter ganz normal mit dem ein oder anderen Hilfsmittel seinen Dienst erbringen kann.
Daher meine Frage, ob ihr Erfahrungen mit Amtsärzten und Augen im Allgemeinen habt.
Ich bin stark kurzsichtig. Das spielte, als ich mich letztes Jahr für einen Schreibtischjob im öD beworben hatte, aber keine Rolle. Erblindung ist ja noch mal etwas anderes, womit hier hoffentlich keiner Erfahrung hat.
Vom Polizeidienst weiß ich, dass bereit eine mittlere Kurzsichtigkeit zum Ausschluss führt.
Was im Polizeidienst ja auch Sinn macht, da Brillen/Kontaktlinsen im Außendienst ja schnell kaputt gehen und den Beamten beeinträchtigen können.
Bei uns als Schreibtischtätern gibt kann man ja mittlerweile sogar blind mit den entsprechenden Geräten arbeiten. So jedenfalls mein Bauchgefühl.
Wenn jemand noch weitere konkrete Kenntnisse zu dem Thema hat, würde ich mich sehr freuen

05.10.2023, 20:57
Wobei die Karrierechancen, die sich auch in Vergütung merkbar niederschlagen, insbesondere bei Richtern ja eher gegen 0 gehen. R1/R2 macht praktisch kaum Unterschied. Dazu kommt, dass im ÖD oft das Dienstalter eine Rolle spielt. Man ist also zeitlich (!) eher Großkanzleipartner als in den höheren Besoldungsgruppen. Wer mit 50 noch befördert wird, dem bringen die X € mehr weniger als einem, der schon mit 35 X € mehr kriegt.