30.09.2023, 09:10
(29.09.2023, 15:49)Bastian schrieb:(29.09.2023, 14:07)Hessen_2023 schrieb: Rein interessehalber, ist bekannt nach welchen Kriterien die Zuteilung des Standorts erfolgt?
Wohnortnähe wird es wohl nicht sein, ich wohne in Friedberg und wurde mit Erst-/Zweitwunsch Gießen & Frankfurt zu meinem Drittwunsch Marburg gesteckt. Was ja okay ist, hauptsache drin. Nach den Beiträgen hier ist es aber wohl auch nicht die Note.
Zeitpunkt der Bewerbung? Nasenprinzip?
II.
Die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst kann für den jeweiligen Einstellungstermin versagt wer= den, wenn die im Haushaltsplan des Landes Hessen zur Verfügung stehenden Stellen nicht ausreichen oder die personelle und sachliche Kapazität der Ausbildungsstellen eine sachgerechte Ausbildung nicht gewähr= leistet.
Sofern die Zahl der fristgerecht und vollständig eingegangenen Gesuche um Aufnahme die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsstellen übersteigt, werden die freien Stellen in folgender Weise zur Verfü= gung gestellt:
50 % werden nach Eignung und Leistung der Bewerber/innen besetzt. 35 % der Stellen werden nach der Zahl der Wartepunkte vergeben, die Bewerber/innen zugeteilt worden sind, die bei vorhergehenden Einstel= lungsterminen trotz vollständiger Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigt werden konnten. 15 % der Stel= len verbleiben für Fälle besonderer Härte.
III.
Wegen der großen Zahl der Interessierten einerseits und der begrenzten sowie in den einzelnen Landge= richtsbezirken unterschiedlichen Ausbildungskapazitäten andererseits kann Wünschen auf Zuweisung zu einem bestimmten Bezirk nur bedingt entsprochen werden. Deshalb ist es erforderlich, dass Sie außer dem Landgerichtsbezirk, dem Sie in erster Linie zugewiesen werden möchten, mindestens zwei weitere Bezirke als Ausweichmöglichkeit angeben.
Die Landgerichte sollen nur Anträge weiterleiten, die diese Angaben enthalten.
Ein Anspruch auf Zuweisung zu einem bestimmten Bezirk besteht gemäß § 11 Abs. 4 JAO dennoch nicht.
Sicher, das ist ja die Zulassung an sich. Ich meine aber die Zuweisung des Standorts.
Nach meiner Lesart gelten die Kriterien (50% nach Leistung/Eignung) nicht zwingend auch für die Zuweisung zu dem gewünschten Gerichtsbezirk. Stimmt so auch mit meiner persönlichen Nahbereichsempirie überein, bessere Noten bedeuten nicht zwingend auch eine Berücksichtigung des Erstwunschs.
Daher die Frage - gibt es bekannte Parameter oder entscheidet das OLG einfach wie es lustig ist?
30.09.2023, 09:52
Hier auch Gießen mit 11.xx
03.10.2023, 14:45
Hat schon jemand eine Rückmeldung zum Nachrückverfahren für Hessen erhalten?
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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03.10.2023, 23:24
Ich habe letzten Mittwoch eine Zusage für Hanau bekommen (leider mein Drittwunsch), Note 10,4 und erst seid einem Monat in FFM gemeldet. Wer sich austauschen möchte und vielleicht auch nach Hanau pendeln muss kann mit gerne schreiben :)
04.10.2023, 09:13
Hat jemand auch noch gar nichts gehört wegen des Platzes und schonmal dort angerufen?
04.10.2023, 11:04
Ich habe auch noch nichts gehört und bin langsam etwas genervt davon.
So kurzfristig erst von der Zu-/Absage zu erfahren macht es de facto unmöglich, einen sauberen Übergang zwischen Arbeit und Refrendariat zu schaffen.
Die Kündigungsfrist beim Arbeitgeber lässt sich nicht mehr einhalten, und die Tätigkeit neben dem Ref fortzusetzen bedarf der Genehmigung des OLG.
Nicht jeder sitzt Däumchen drehend zuhause und wartet auf Nachricht des OLG.
So kurzfristig erst von der Zu-/Absage zu erfahren macht es de facto unmöglich, einen sauberen Übergang zwischen Arbeit und Refrendariat zu schaffen.
Die Kündigungsfrist beim Arbeitgeber lässt sich nicht mehr einhalten, und die Tätigkeit neben dem Ref fortzusetzen bedarf der Genehmigung des OLG.
Nicht jeder sitzt Däumchen drehend zuhause und wartet auf Nachricht des OLG.
04.10.2023, 12:03
Hab auch nichts gehört und daraufhin mal hingeschrieben. mir wurde nur gesagt ich sei im Nachrückverfahren und ich solle mich gedulden. Wer nichts gehört hat ist wohl ebenfalls im Nachrückverfahren.. ich gehe daher aber davon aus nichts zu bekommen
05.10.2023, 10:54
Wie lang war denn jeweils die Annahmefrist für den Platz?
05.10.2023, 14:05
05.10.2023, 15:08
ich habe einen platz in kassel und bin nicht sonderlich begeistert. hat dort jemand Erfahrungen?