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  6. Aussagekraft mündliche Prüfung 1. Examen
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Aussagekraft mündliche Prüfung 1. Examen
Gast
Unregistered
 
#21
26.09.2022, 16:36
(26.09.2022, 16:34)Gast schrieb:  Also im 1. Examen unbedingt den Schwerpunkt und die mündliche Prüfung rausrechnen. Anschließend werden die schriftlichen Klausuren analysiert. Die 3 leichtesten werden nicht gezählt. Aus den übrigen wird der Durchschnitt gebildet und erst, wenn das mindestens 8 Punkte sind, wird die Person zum Gespräch eingeladen.

Wie willst du denn die leichtesten Klausuren bestimmen? Sind ja vielleicht trotzdem die Klausuren, die hohe Punktzahlen haben.  Wink
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8komma8
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#22
26.09.2022, 16:49
(26.09.2022, 16:30)KnappvorbeiNRW schrieb:  
(26.09.2022, 15:36)omnimodo schrieb:  Erst Mal rechnet man den SP raus, dann die mündliche Prüfung und dann schaut man nochmal was für Klausuren gelaufen sind und rechnet die leichten raus, damit man sich auch ganz sicher ist. Zum Schluss wird ein Schnitt aus dem Grundschulabgangszeugnis (Sportnote wird rausgerechnet) gebildet. 

Als MK der ständig die Leute wegrennen müssen wir uns das leisten. An uns liegt es nicht.
+1

8,7 Punkte sind 8,7 Punkte. Egal wie die sich zusammensetzen. Jeder weiß vor Beginn des Staatsexamens, dass die mündliche Prüfung 30-40% der Endnote ausmacht. Ist genauso Teil der Leistung "Staatsexamen" wie die Klausuren. Natürlich wird größtenteils über die Klausuren gesiebt. Aber für die Endnote zählt halt am Ende beides. Damit muss man leben (sagt jemand, der es von 7,375 schriftlich nur auf 7,72 gebracht hat).

Fühle ich. Hatte schriftlich 6,9 und nach der mündlichen Prüfung dann 8,8. Staatlich Prädikat wäre auch zu viel des Guten gewesen. Vergleichbar ist das sowieso nicht. Ob ich persönlich jetzt 8,8 oder 9,2 hätte war für meinen bisherigen Lebensweg schlicht irrelevant
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omnimodo
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Registriert seit: Apr 2021
#23
26.09.2022, 17:23
(26.09.2022, 16:36)Gast schrieb:  
(26.09.2022, 16:34)Gast schrieb:  Also im 1. Examen unbedingt den Schwerpunkt und die mündliche Prüfung rausrechnen. Anschließend werden die schriftlichen Klausuren analysiert. Die 3 leichtesten werden nicht gezählt. Aus den übrigen wird der Durchschnitt gebildet und erst, wenn das mindestens 8 Punkte sind, wird die Person zum Gespräch eingeladen.

Wie willst du denn die leichtesten Klausuren bestimmen? Sind ja vielleicht trotzdem die Klausuren, die hohe Punktzahlen haben.  Wink


Da fragt jemand die richtigen Fragen.

Strafrecht ist schon Mal durch die Bank weg zu streichen. Wer da aber versagt hat, ist sowieso durch. Ist ja alles nur Auswendiglernen!

Königsdisziplin ist natürlich Zivilrecht. Ob eine Klausur schwer ist, bemisst sich in erster Linie danach, wie schnell zugänglich die Klausur dem HR-Partner ist. 

Sind die Ergebnisse nicht schlüssig (etwa weil eine vermeintlich schwere Klausur insgesamt sehr gut ausgefallen ist!), verfährt man wie folgt:

Es wird ein Assessmentcenter veranstaltet mit etwa fünf Bewerbern. Diese stellen sich in der ersten Runde in einem Kreis auf. Sodann wird in die Mitte ein Huhn gestellt. Das Huhn wird geköpft. Es wird, wenn alles gut läuft, einige Meter kopflos laufen. In wessen Nähe es am Ende tot liegen bleibt, bekommt die Stelle.

Ich halte dieses Verfahren für transparent und im Sinne der Bestenauslege.
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omnimodo
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#24
26.09.2022, 17:28
(26.09.2022, 16:49)8komma8 schrieb:  
(26.09.2022, 16:30)KnappvorbeiNRW schrieb:  
(26.09.2022, 15:36)omnimodo schrieb:  Erst Mal rechnet man den SP raus, dann die mündliche Prüfung und dann schaut man nochmal was für Klausuren gelaufen sind und rechnet die leichten raus, damit man sich auch ganz sicher ist. Zum Schluss wird ein Schnitt aus dem Grundschulabgangszeugnis (Sportnote wird rausgerechnet) gebildet. 

Als MK der ständig die Leute wegrennen müssen wir uns das leisten. An uns liegt es nicht.
+1

8,7 Punkte sind 8,7 Punkte. Egal wie die sich zusammensetzen. Jeder weiß vor Beginn des Staatsexamens, dass die mündliche Prüfung 30-40% der Endnote ausmacht. Ist genauso Teil der Leistung "Staatsexamen" wie die Klausuren. Natürlich wird größtenteils über die Klausuren gesiebt. Aber für die Endnote zählt halt am Ende beides. Damit muss man leben (sagt jemand, der es von 7,375 schriftlich nur auf 7,72 gebracht hat).

Fühle ich. Hatte schriftlich 6,9 und nach der mündlichen Prüfung dann 8,8. Staatlich Prädikat wäre auch zu viel des Guten gewesen. Vergleichbar ist das sowieso nicht. Ob ich persönlich jetzt 8,8 oder 9,2 hätte war für meinen bisherigen Lebensweg schlicht irrelevant


Ja sehe ich sehr ähnlich. Die Note im ersten war für mich ein netter Türöffner als Wissmit. Als es im Zweiten knapp unter VB blieb war das zwar ärgerlich aber ich wusste es ist völlig egal, weil wir gerade eh einen super Markt für Bewerber haben und man sich in den ersten Jahren ohnehin dann noch zusätzlich über Berufserfahrung definiert. Was interessiert einen potenziellen neuen AG eine eher schlechte Note, wenn man genau die Lücke im Team schließt?
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Gut
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#25
26.09.2022, 17:40
Wer es nur mit der mündlichen Prüfung oder dem SPB auf >=9 geschafft hat, ist kein richtiger Prädikatsjurist für mich. Change my mind
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Gast
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#26
26.09.2022, 19:29
(26.09.2022, 17:40)Gut schrieb:  Wer es nur mit der mündlichen Prüfung oder dem SPB auf >=9 geschafft hat, ist kein richtiger Prädikatsjurist für mich. Change my mind

Ganz so weit würde ich nicht gehen. Natürlich hat die mündliche Prüfung eine Daseinsberechtigung und zählt zu Recht in die Gesamtnote.

Bei einem krassen Auseinanderfallen der schriftlichen und mündlichen Leistungen (egal in welche Richtung) darf man sich aber schon die Frage stellen, welche Leistungen da realistischer das Leistungsvermögen spiegeln, da das rechnerische Mittel dann weniger aussagekräftig ist.

Und das sind dann nach meiner Meinung - und der von vielen Arbeitgebern - die schriftlichen Leistungen. Die mündliche ist aufgrund der kurzen Dauer einfach mit zu vielen Unwägbarkeiten verbunden. 

Das sieht auch der Gesetzgeber im Rahmen des Entwurfs des JAG-ÄndG (S. 49) so:

Eine Gewichtung mit 65 % (Aufsichtsarbeiten), 25 % (Prüfungsgespräch) und 10 % (Vortrag) wird den jeweiligen Leistungen gerecht. Für eine stärkere Gewichtung des schriftlichen Teils der Prüfung spricht, dass aufgrund der Einheitlichkeit der Aufgabenstellungen, der Dauer der Prüfungsleistungen und des anonymisierten Prüfungsverfahrens die Leistungen des Prüflings in aller Regel verlässlicher und objektiver bewertet werden können.

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omnimodo
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#27
26.09.2022, 19:30
(26.09.2022, 17:40)Gut schrieb:  Wer es nur mit der mündlichen Prüfung oder dem SPB auf >=9 geschafft hat, ist kein richtiger Prädikatsjurist für mich. Change my mind

Was sind noch so Ansichten von dir? Lass uns an deiner Weisheit teilhaben.
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Gast
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#28
26.09.2022, 23:17
Man sollte sich bevor sich jemand bewirbt alle schriftlichen Aufsichtsarbeiten zukommen lassen und sie selbst bewerten. Anschließend hält man selbst eine mündliche Prüfung ab und sieht dann, ob der Bewerber insgesamt die Voraussetzungen erfüllt.
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Gast
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#29
27.09.2022, 07:15
(26.09.2022, 23:17)Gast schrieb:  Man sollte sich bevor sich jemand bewirbt alle schriftlichen Aufsichtsarbeiten zukommen lassen und sie selbst bewerten. Anschließend hält man selbst eine mündliche Prüfung ab und sieht dann, ob der Bewerber insgesamt die Voraussetzungen erfüllt.

Das wäre tatsächlich die effektivste Lösung. Aber nicht effizient.
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guga
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#30
27.09.2022, 07:49
Wer kennt ihn nicht? Der Partner, der besser und genauer bewertet als jeder Korrektor  Prost
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