14.09.2022, 11:05
(14.09.2022, 10:49)Gast Phibo schrieb:(14.09.2022, 10:32)HessRef23 schrieb: Musste man in Hessen noch zum Abschluss eine Revisionsbegründungsschrift schreiben ?
Also ich bin mir recht sicher, dass in dem Bearbeitervermerk stand, dass Anträge nicht auszuformulieren sind. Da sind aber viele anderer Meinung....
Bzgl. eines Schriftsatzes: ich habe einen gemacht, weil in der Arbeitsanweisungen des RA an Referendar auf S. 3 oder so stand, dass ein Entwurf vorbereitet werden soll
Schreibst du in Hessen? In Hessen war im Bearbeitervermerk nur ein Gutachten verlangt, kein Schriftsatz.
Etwaige Revisionsanträge waren auszuformulieren. Da bin ich mir wiederum ziemlich sicher.
14.09.2022, 11:13
(14.09.2022, 11:05)Gast schrieb:(14.09.2022, 10:49)Gast Phibo schrieb:(14.09.2022, 10:32)HessRef23 schrieb: Musste man in Hessen noch zum Abschluss eine Revisionsbegründungsschrift schreiben ?
Also ich bin mir recht sicher, dass in dem Bearbeitervermerk stand, dass Anträge nicht auszuformulieren sind. Da sind aber viele anderer Meinung....
Bzgl. eines Schriftsatzes: ich habe einen gemacht, weil in der Arbeitsanweisungen des RA an Referendar auf S. 3 oder so stand, dass ein Entwurf vorbereitet werden soll
Schreibst du in Hessen? In Hessen war im Bearbeitervermerk nur ein Gutachten verlangt, kein Schriftsatz.
Etwaige Revisionsanträge waren auszuformulieren. Da bin ich mir wiederum ziemlich sicher.
Yes, in Hessen. Ok, bzgl. der Revisionsanträge habe ich dann wohl verlesen. Habe meinen zum Glück in der Zweckmäßigkeit ausformuliert. Und ich bin mir wiederum sehr sicher, dass ein schriftsatz zwar nicht im Bearbeitervermerk verlangt wurde, ich aber im Ref gesagt bekommen habe, dass sich Aufgabenstellungen sich aus einem Vermerk im Sachverhalt ergeben können. Und da war gestern als Vermerk nach dem Gespräch mit dem ursprünglichen RA abgedruckt: WV an Referendar, Gutachten bzgl. Revision und ggf. Schriftsatz an Gericht vorbereiten...
14.09.2022, 11:33
(14.09.2022, 11:13)Gast Phibo schrieb:(14.09.2022, 11:05)Gast schrieb:(14.09.2022, 10:49)Gast Phibo schrieb:(14.09.2022, 10:32)HessRef23 schrieb: Musste man in Hessen noch zum Abschluss eine Revisionsbegründungsschrift schreiben ?
Also ich bin mir recht sicher, dass in dem Bearbeitervermerk stand, dass Anträge nicht auszuformulieren sind. Da sind aber viele anderer Meinung....
Bzgl. eines Schriftsatzes: ich habe einen gemacht, weil in der Arbeitsanweisungen des RA an Referendar auf S. 3 oder so stand, dass ein Entwurf vorbereitet werden soll
Schreibst du in Hessen? In Hessen war im Bearbeitervermerk nur ein Gutachten verlangt, kein Schriftsatz.
Etwaige Revisionsanträge waren auszuformulieren. Da bin ich mir wiederum ziemlich sicher.
Yes, in Hessen. Ok, bzgl. der Revisionsanträge habe ich dann wohl verlesen. Habe meinen zum Glück in der Zweckmäßigkeit ausformuliert. Und ich bin mir wiederum sehr sicher, dass ein schriftsatz zwar nicht im Bearbeitervermerk verlangt wurde, ich aber im Ref gesagt bekommen habe, dass sich Aufgabenstellungen sich aus einem Vermerk im Sachverhalt ergeben können. Und da war gestern als Vermerk nach dem Gespräch mit dem ursprünglichen RA abgedruckt: WV an Referendar, Gutachten bzgl. Revision und ggf. Schriftsatz an Gericht vorbereiten...
Ja, ich erinner mich an die Stelle. Ich kenne das aus dem Ref aber so, dass zwar im SV aufgeworfene Fragen/Probleme erörtert werden müssen, darin aber kein weiteres Schriftstück verlangt werden darf.
Insoweit ist m.E. der Bearbeitervermerk abschließend. Der sagt, was zu tun und was zu lassen ist.
Ist jetzt aber auch egal, wie es tatsächlich ist. Wir können’s nicht mehr ändern.
15.09.2022, 14:54
Was kam heute in NRW dran?
15.09.2022, 14:55
Kostenbescheid und inzidierter GrundVA
15.09.2022, 15:59
Habt ihr das auch so, dass das Begehren nach § 88 VwGO so auszulegen war, dass die Klägerin einerseits Folgenbeseitigung in Höhe der Kosten des Kostenbescheids und andererseits einen Unterlassungsanspruch für zukünftige ordnungsrechtliche Maßnahmen der Behörde geltend gemacht hat?
Weil einige bei uns meinten das war ja wie ein Abschleppfall, aber das ist totaler Quatsch oder?
Weil einige bei uns meinten das war ja wie ein Abschleppfall, aber das ist totaler Quatsch oder?
15.09.2022, 16:01
Wäre jemand bereit für alle Interessierten, die nicht mitgeschrieben haben, den Sachverhalt zu umreißen?
15.09.2022, 16:06
(15.09.2022, 15:59)tosan94 schrieb: Habt ihr das auch so, dass das Begehren nach § 88 VwGO so auszulegen war, dass die Klägerin einerseits Folgenbeseitigung in Höhe der Kosten des Kostenbescheids und andererseits einen Unterlassungsanspruch für zukünftige ordnungsrechtliche Maßnahmen der Behörde geltend gemacht hat?Folgenbeseitigung und Unterlassung?
Weil einige bei uns meinten das war ja wie ein Abschleppfall, aber das ist totaler Quatsch oder?

15.09.2022, 16:11
Für Hessen ganz knapp:
Brand in einem Mehrfamilienhaus, der von Sperrmüll auf Grundstück ausging. Laut Behörde war Haus wg. Kohlenmonoxidbelastung unbewohnbar. Ein großer Teil der Bewohner wurde im Rahmen einer Ersatzvornahme im Sofortvollzug in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht. Behörde will nun Kosten vom Vermieter.
Zu prüfen war die RMK eines Kostembescheides, inzident die Ersatzvornahme im Sofortvollzug, inzident die polizeiliche Generalklausel.
Der Sachverhalt war noch mit einigen Problemen bezgl. Verantwortlichkeit, Ermessen insbes. Verhältnismäßigkeit ausgestattet.
Brand in einem Mehrfamilienhaus, der von Sperrmüll auf Grundstück ausging. Laut Behörde war Haus wg. Kohlenmonoxidbelastung unbewohnbar. Ein großer Teil der Bewohner wurde im Rahmen einer Ersatzvornahme im Sofortvollzug in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht. Behörde will nun Kosten vom Vermieter.
Zu prüfen war die RMK eines Kostembescheides, inzident die Ersatzvornahme im Sofortvollzug, inzident die polizeiliche Generalklausel.
Der Sachverhalt war noch mit einigen Problemen bezgl. Verantwortlichkeit, Ermessen insbes. Verhältnismäßigkeit ausgestattet.
15.09.2022, 16:13
(15.09.2022, 16:11)Gast schrieb: Für Hessen ganz knapp:
Brand in einem Mehrfamilienhaus, der von Sperrmüll auf Grundstück ausging. Laut Behörde war Haus wg. Kohlenmonoxidbelastung unbewohnbar. Ein großer Teil der Bewohner wurde im Rahmen einer Ersatzvornahme im Sofortvollzug in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht. Behörde will nun Kosten vom Vermieter.
Zu prüfen war die RMK eines Kostembescheides, inzident die Ersatzvornahme im Sofortvollzug, inzident die polizeiliche Generalklausel.
Der Sachverhalt war noch mit einigen Problemen bezgl. Verantwortlichkeit, Ermessen insbes. Verhältnismäßigkeit ausgestattet.
Das kam in Berlin auch genau so. Glaub aber nicht, dass du das richtig gelöst hast : (