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Schlechte Vornote - Motivation Mündliche???
Hamm
Unregistered
 
#11
15.11.2018, 13:17
(03.08.2018, 07:57)!!! schrieb:  und das machst Du bitte gerade nicht!! Bestimmt sein Ziel zu formulieren, kommt in der Regel beschissen an. Die Frage, was wer im Endergebnis erwartet, wird meist in die Runde gefragt. Bei mir in der Prüfung haben zwei darauf hin mit einer recht großen Erwartung geantwortet und haben sie um Längen nicht erreicht. So auch die Erzählungen von Kollegen. Ich würde zu absoluter Bescheidenheit raten und auf eine solche Frage, sollte man nicht direkt zur Antwort aufgefordert werden, nicht antworten. Falls eine Antwort verlangt wird, würde ich eher darauf abstellen, dass man sich als sehr gut vorbereitet fühlt und gewillt ist, das bestmögliche zu erlangen!

Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Diesen Ratschlag, sein Ziel im Vorgespräch nicht bestimmt zu definieren, habe ich vor dem ersten Examen auch gelesen und für mich dann entschieden dies auch so zu halten, um nicht überheblich zu wirken. Letztendlich habe ich dann aber von den Prüfern überhaupt nicht die Chance bekommen, die Note zu erreichen, die ich eigentlich wollte. Also ich würde das definitiv nicht noch einmal so machen, sondern genau mein Ziel definieren: Ich will VB, bitte gebt mir mit entsprechenden Fragen die Chance! Warum sollten sie das auch sonst tun, wenn man sich selbst nicht mal offen die Chance einräumt.
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NRW
Unregistered
 
#12
15.11.2018, 13:23
@ Gästin und andere

Genügt es eurer Meinung nach mit der Vorbereitung für die mündliche zu beginnen, wenn man die Ergebnisse hat, was in NRW 1 Monat vorher ist? Oder ist das zu knapp? Würdet bzw. habt ihr (abgesehen von Vorträge üben) einfach die Unterlagen wiederholt mit denen ihr für die schriftlichen Klausuren gelernt habt? Oder habt ihr nur mit dem Kaiser-Buch für die mündliche gelernt? Vielen Dank!
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Gast
Unregistered
 
#13
15.11.2018, 14:15
(15.11.2018, 13:23)Ja NRW schrieb:  @ Gästin und andere

Genügt es eurer Meinung nach mit der Vorbereitung für die mündliche zu beginnen, wenn man die Ergebnisse hat, was in NRW 1 Monat vorher ist? Oder ist das zu knapp? Würdet bzw. habt ihr (abgesehen von Vorträge üben) einfach die Unterlagen wiederholt mit denen ihr für die schriftlichen Klausuren gelernt habt? Oder habt ihr nur mit dem Kaiser-Buch für die mündliche gelernt? Vielen Dank!

Das reicht meiner Meinung nach vollkommen, wenn bereits ein gewisser Grundstock vorhanden ist. Die meisten Prüfer prüfen absolutes Standardwissen. Sollte ein Prüfer eine Vorliebe für etwas exotisches haben, weißt du das eh erst mit den Protokollen.

Wenn du dich besser fühlst, guck dir die Verfahrensgrundsätze, den Instanzenzug etc. an. Mehr ergibt meiner Meinung nach keinen Sinn.

Disclaimer: für mich hat das sowohl im ersten als auch im zweiten Examen sehr gut funktioniert. Wenn man aber kein gutes Gedächtnis hat oder sich in den Klausuren sehr unsicher gefühlt hat, ist die Idee vielleicht nicht optimal.
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GÄSTIN
Unregistered
 
#14
15.11.2018, 14:55
Hi,

ich habe hier gelernt, dass Ihr ja in NRW keinen Schwerpunkt in der Mündlichen im Assessorexaman habt. Deswegen passt der Tipp vielleicht für Euch nicht ganz so gut, aber an alle mit Schwerpunkt kann ich immer nur raten:

Guckt in die letzten paar Ausgaben der Praktikerzeitung. Nicht wenige Prüfer -gerade die Ris und die StAs- haben Ihre Standardfragen (also wo sitzt welches Bundesgericht, wie ist der Instanzenzug, wie ist welche Kammer besetzt und wie funktioniert Geschäftsverteilung?) und nehmen dazu was Aktuelles. Für die Standardfragen brauchen die Praktiker keine Inspiration und Ihr findet alles im Kaiser-Buch.

Und das Aktuelle? Genau da kommen die Praktikerzeitungen (NStZ, NJW, NVwZ) und die Tageszeitungen (FAZ/Süddeutsche/regionale TZ) ins Spiel, bzw. bei "jüngeren" Semestern vielleicht auch der BGH/BVerwG-Newsletter.

Zudem -und da macht Ihr hier ja schon alles richtig :D - solltet Ihr die Klausuren des Vorgängerdurchgangs kennen. Denn wenn ein Prüfer sowohl schriftlich als auch mündlich eingesetzt wird, ist es teilweise einfach zu verlockend Teile der Klausur in der Mündlichen einzustreuen.

Viel Glück und viel Erfolg bei der Vorbereitung
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Gast
Unregistered
 
#15
17.11.2018, 11:42
[quote pid='18982' dateline='1542286503']

Zudem -und da macht Ihr hier ja schon alles richtig :D - solltet Ihr die Klausuren des Vorgängerdurchgangs kennen. Denn wenn ein Prüfer sowohl schriftlich als auch mündlich eingesetzt wird, ist es teilweise einfach zu verlockend Teile der Klausur in der Mündlichen einzustreuen.

Viel Glück und viel Erfolg bei der Vorbereitung
[/quote]

In NRW müssen alle die mündlich prüfen, auch schriftliche Arbeiten korrigieren, insofern ein super Tipp!

Ich habe knapp ein Monat vor den Ergebnissen mit Aktenvorträgeb angefangen und danach dann richtig, weil ich mich so über meine Noten geärgert habe. Orginalaktenvorträge findet man auf der ljpa Seite vom OLG Köln. Das Gute ist, dass man damit automatisch materielles Recht wiederholt. Wichtig ist, dass man den Vortrag vor anderen hält und sich dabei auch mal filmt. So kann man sich nervöse Ticks gut abgewöhnen.

Mit dem Vorgespräch muss man das für sich vorher überlegen wie man es macht und wie es authentisch rüberkommt. Ich war ziemlich bissig und habe mich sehr kämpferisch gegeben und habe betont, wie sehr ich mich über mich selber ärgere. der Vorsitzende hat dann in dem Gespräch meine guten Noten in den Stationen angesprochen und aus 3,75 Höhepunkten sind 6,52 geworden:)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#16
17.11.2018, 13:02
[quote pid='19068' dateline='1542447767']
[quote pid='18982' dateline='1542286503']

Zudem -und da macht Ihr hier ja schon alles richtig :D - solltet Ihr die Klausuren des Vorgängerdurchgangs kennen. Denn wenn ein Prüfer sowohl schriftlich als auch mündlich eingesetzt wird, ist es teilweise einfach zu verlockend Teile der Klausur in der Mündlichen einzustreuen.

Viel Glück und viel Erfolg bei der Vorbereitung
[/quote]

In NRW müssen alle die mündlich prüfen, auch schriftliche Arbeiten korrigieren, insofern ein super Tipp!

Ich habe knapp ein Monat vor den Ergebnissen mit Aktenvorträgeb angefangen und danach dann richtig, weil ich mich so über meine Noten geärgert habe. Orginalaktenvorträge findet man auf der ljpa Seite vom OLG Köln. Das Gute ist, dass man damit automatisch materielles Recht wiederholt. Wichtig ist, dass man den Vortrag vor anderen hält und sich dabei auch mal filmt. So kann man sich nervöse Ticks gut abgewöhnen.

Mit dem Vorgespräch muss man das für sich vorher überlegen wie man es macht und wie es authentisch rüberkommt. Ich war ziemlich bissig und habe mich sehr kämpferisch gegeben und habe betont, wie sehr ich mich über mich selber ärgere. der Vorsitzende hat dann in dem Gespräch meine guten Noten in den Stationen angesprochen und aus 3,75 Höhepunkten sind 6,52 geworden:)
[/quote]

Das LJPA ist nicht vom OLG Köln....
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
NRW
Unregistered
 
#17
17.11.2018, 17:38
Der letzte Beitrag ist echt überflüssig. Auf der OLG-Köln-Seite sind die Aktenvorträge direkt verlinkt. Dass das LJPA beim OLG-Köln angegliedert ist, wurde vom Vorredner überhaupt nicht behauptet. Besser mal vorher überlegen und erst dann schreiben!!
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Gast
Unregistered
 
#18
17.11.2018, 17:49
Dann kann man auch direkt auf die Seite vom LJPA gehen.

Aber seit ich hier mal gelesen habe, dass jemand gefragt hat, warum das OLG Hamm immer noch nicht die Ergebnisse veröffentlich hat (und die Liste längst auf der Seite vom LJPA stand), glaube ich hier an gar nichts mehr, sorry.
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SupermonkeyNRW
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Beiträge: 14
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2018
#19
03.12.2018, 15:12
Ich habe meine Prüfung noch vor mir. Kann euch noch diesen Monat Bericht erstatten.

Mein Schlachtplan ist folgender:
-Bescheiden im Vorgespräch das befriedigend anvisieren
- Im ÖR-Vortrag alles geben und viel abwägen
- in die Verbesserung gehen, sollte es für 6,5 nicht reichen

Meine Prüfungskommission klingt nett, also warum vorher die Flinte ins Korn werfen? Bin nur noch etwas nervös, weil im Zivilrecht wohl auch Notariats-Rechtsgebiete abgefragt werden.
Außerdem habe ich aus meiner Wahlstation jetzt ein Jobangebot und von der Note hängt zumindest meine Existenz nicht ab. Man muss es auch positiv sehen.

Seit wann muss man sich hier registrieren? 
Lieben Gruß
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Indubio
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Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2018
#20
04.12.2018, 11:18
Ich war mit 4,8 vorbenotet (völlig enttäuscht), aber habe es noch auf befriedigend gepackt. Zunächst fehlte mir die Motivation, aber den Protokollen konnte man entnehmen, dass der Sprung möglich ist. Deswegen Ärmel hoch und durch. Es ist definitiv möglich – natürlich muss an dem Tag alles passen.
 
Im übrigen hatte ich ebenfalls einen Notar als Prüfer. Tiefstes Erb und Gesellschaftsrecht, aber sieh es als Vorteil, da es kaum einer richtig gut kann. Das muss man als Chance sehen!
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