24.10.2018, 09:56
(24.10.2018, 07:45)NRW schrieb: Habe in Köln geschrieben und gestern Ergebnisse bekommen. Möchten vielleicht noch ein paar ihre Erfahrungen bzgl Ergebnissen mitteilen? Ich bin bezüglich der Klausuren im öffentlichen Recht total enttäuscht; gibts da ähnliche Erfahrungen?
Habe 7,0 im Schnitt und nun Angst die 7,75 nicht zu knacken.
Hi NRW,
7,0 sind ne super Ausgangssituation. Da schaffst Du selbst mit durchschnittlichen mündlichen Noten Deine Wunschnotengrenze!
Versuche Dich nicht verrückt zu machen, sondern sei stolz auf Deinen Klausurschnitt und konzentrier Dich auf die Vorbereitung des Aktenvortrags.
24.10.2018, 10:00
Kann jemand davon berichten, wie unvollständige Klausuren (z.B. unvollständiger Tatbestand) bewertet worden sind?
24.10.2018, 10:04
(24.10.2018, 09:56)GPA Hamburg schrieb:(24.10.2018, 07:45)NRW schrieb: Habe in Köln geschrieben und gestern Ergebnisse bekommen. Möchten vielleicht noch ein paar ihre Erfahrungen bzgl Ergebnissen mitteilen? Ich bin bezüglich der Klausuren im öffentlichen Recht total enttäuscht; gibts da ähnliche Erfahrungen?
Habe 7,0 im Schnitt und nun Angst die 7,75 nicht zu knacken.
Hi NRW,
7,0 sind ne super Ausgangssituation. Da schaffst Du selbst mit durchschnittlichen mündlichen Noten Deine Wunschnotengrenze!
Versuche Dich nicht verrückt zu machen, sondern sei stolz auf Deinen Klausurschnitt und konzentrier Dich auf die Vorbereitung des Aktenvortrags.
Vielen Dank für diese beruhigende Antwort! Ich hoffe, dass du Recht behältst.
24.10.2018, 10:23
(24.10.2018, 10:00)Warter schrieb: Kann jemand davon berichten, wie unvollständige Klausuren (z.B. unvollständiger Tatbestand) bewertet worden sind?
mein kollege hat in der Z1 auf jeden fall mehr punkte als ich ( 7 vs 6), obwohl er nicht fertig geworden ist und ich schon. die gerüchte das fertig werden das wichtigste ist, kommen also wohl nicht ganz hin - besser nicht fertig werden darür aber bis dahin richtig liegen, als sich zu hetzen und dafür zig dinge zu übersehen :)
24.10.2018, 10:25
(24.10.2018, 10:00)Warter schrieb: Kann jemand davon berichten, wie unvollständige Klausuren (z.B. unvollständiger Tatbestand) bewertet worden sind?
Also ich hatte in der Z1 Klausur gar keinen Tatbestand und auch noch ein paar dicke Schnitzer im Tenor und habe trotzdem noch 5 Punkte in der Klausur bekommen.
Auch in anderen Klausuren, in den z.B. vollständig der praktische Teil gefelt hat, hat es noch für 5 - 7 Punkte gereicht.
24.10.2018, 10:30
(24.10.2018, 10:25)Eva schrieb:(24.10.2018, 10:00)Warter schrieb: Kann jemand davon berichten, wie unvollständige Klausuren (z.B. unvollständiger Tatbestand) bewertet worden sind?
Also ich hatte in der Z1 Klausur gar keinen Tatbestand und auch noch ein paar dicke Schnitzer im Tenor und habe trotzdem noch 5 Punkte in der Klausur bekommen.
Auch in anderen Klausuren, in den z.B. vollständig der praktische Teil gefelt hat, hat es noch für 5 - 7 Punkte gereicht.
Das klingt ja alles schon etwas beruhigend! Vielen Dank!
24.10.2018, 10:33
(24.10.2018, 10:25)Eva schrieb:Es sei dir gegönnt, so ist das nicht, aber da fragt man sich, wieso andere sich abhetzen und dann am Ende auch bei 7 Punkten landen... Es ist ja klar, dass man mehr Fehler macht, wenn man auch noch einen vollständigen Tatbestand zu Papier bringt. Eine Klausur ohne praktischen Teil (Assessorexamen?) noch zu bestehen, halte ich auch für sehr bedenklich.... Aber wie gesagt, nichts gegen dich, freue mich für jeden, der gute Noten hat! Fair ist es nur nicht.(24.10.2018, 10:00)Warter schrieb: Kann jemand davon berichten, wie unvollständige Klausuren (z.B. unvollständiger Tatbestand) bewertet worden sind?
Also ich hatte in der Z1 Klausur gar keinen Tatbestand und auch noch ein paar dicke Schnitzer im Tenor und habe trotzdem noch 5 Punkte in der Klausur bekommen.
Auch in anderen Klausuren, in den z.B. vollständig der praktische Teil gefelt hat, hat es noch für 5 - 7 Punkte gereicht.
24.10.2018, 10:49
(24.10.2018, 10:33)NRW-DD schrieb:(24.10.2018, 10:25)Eva schrieb:Es sei dir gegönnt, so ist das nicht, aber da fragt man sich, wieso andere sich abhetzen und dann am Ende auch bei 7 Punkten landen... Es ist ja klar, dass man mehr Fehler macht, wenn man auch noch einen vollständigen Tatbestand zu Papier bringt. Eine Klausur ohne praktischen Teil (Assessorexamen?) noch zu bestehen, halte ich auch für sehr bedenklich.... Aber wie gesagt, nichts gegen dich, freue mich für jeden, der gute Noten hat! Fair ist es nur nicht.(24.10.2018, 10:00)Warter schrieb: Kann jemand davon berichten, wie unvollständige Klausuren (z.B. unvollständiger Tatbestand) bewertet worden sind?
Also ich hatte in der Z1 Klausur gar keinen Tatbestand und auch noch ein paar dicke Schnitzer im Tenor und habe trotzdem noch 5 Punkte in der Klausur bekommen.
Auch in anderen Klausuren, in den z.B. vollständig der praktische Teil gefelt hat, hat es noch für 5 - 7 Punkte gereicht.
Seit wann ist das Examen denn fair?

24.10.2018, 11:04
(24.10.2018, 10:49)gast schrieb:(24.10.2018, 10:33)NRW-DD schrieb:(24.10.2018, 10:25)Eva schrieb:Es sei dir gegönnt, so ist das nicht, aber da fragt man sich, wieso andere sich abhetzen und dann am Ende auch bei 7 Punkten landen... Es ist ja klar, dass man mehr Fehler macht, wenn man auch noch einen vollständigen Tatbestand zu Papier bringt. Eine Klausur ohne praktischen Teil (Assessorexamen?) noch zu bestehen, halte ich auch für sehr bedenklich.... Aber wie gesagt, nichts gegen dich, freue mich für jeden, der gute Noten hat! Fair ist es nur nicht.(24.10.2018, 10:00)Warter schrieb: Kann jemand davon berichten, wie unvollständige Klausuren (z.B. unvollständiger Tatbestand) bewertet worden sind?
Also ich hatte in der Z1 Klausur gar keinen Tatbestand und auch noch ein paar dicke Schnitzer im Tenor und habe trotzdem noch 5 Punkte in der Klausur bekommen.
Auch in anderen Klausuren, in den z.B. vollständig der praktische Teil gefelt hat, hat es noch für 5 - 7 Punkte gereicht.
Seit wann ist das Examen denn fair?
Also bitte. Wäre es fair, wenn jemand bessere Noten bekommt, nur weil er "formal" fertig geworden ist. Ich denke wenn man eine gute Leitung abliefert bei dem, was man schreibt, ist es durchaus legitim dafür im Ergebnis noch eine ausreichende bis befriedigende Bewertung zu erhalten, auch wenn am Ende die Zeit nicht gereicht hat. Als Referendar hier selbst dafür zu plädieren, dass man sobald man nicht fertig geworden ist, durchfallen sollte, finde ich schon eine krasse Aussage.
24.10.2018, 11:13
(24.10.2018, 11:04)SitNRW schrieb:(24.10.2018, 10:49)gast schrieb:(24.10.2018, 10:33)NRW-DD schrieb:(24.10.2018, 10:25)Eva schrieb:Es sei dir gegönnt, so ist das nicht, aber da fragt man sich, wieso andere sich abhetzen und dann am Ende auch bei 7 Punkten landen... Es ist ja klar, dass man mehr Fehler macht, wenn man auch noch einen vollständigen Tatbestand zu Papier bringt. Eine Klausur ohne praktischen Teil (Assessorexamen?) noch zu bestehen, halte ich auch für sehr bedenklich.... Aber wie gesagt, nichts gegen dich, freue mich für jeden, der gute Noten hat! Fair ist es nur nicht.(24.10.2018, 10:00)Warter schrieb: Kann jemand davon berichten, wie unvollständige Klausuren (z.B. unvollständiger Tatbestand) bewertet worden sind?
Also ich hatte in der Z1 Klausur gar keinen Tatbestand und auch noch ein paar dicke Schnitzer im Tenor und habe trotzdem noch 5 Punkte in der Klausur bekommen.
Auch in anderen Klausuren, in den z.B. vollständig der praktische Teil gefelt hat, hat es noch für 5 - 7 Punkte gereicht.
Seit wann ist das Examen denn fair?
Also bitte. Wäre es fair, wenn jemand bessere Noten bekommt, nur weil er "formal" fertig geworden ist. Ich denke wenn man eine gute Leitung abliefert bei dem, was man schreibt, ist es durchaus legitim dafür im Ergebnis noch eine ausreichende bis befriedigende Bewertung zu erhalten, auch wenn am Ende die Zeit nicht gereicht hat. Als Referendar hier selbst dafür zu plädieren, dass man sobald man nicht fertig geworden ist, durchfallen sollte, finde ich schon eine krasse Aussage.
Ich plädiere nicht dafür, das solltest du meinem Beitrag entnommen haben. Im Gegenteil, ich freue mich für jeden, der gute Noten bekommt! Es geht nur darum, dass viele Referendare beispielsweise im Gutachten in Anwaltsklausuren Abstriche machen müssen, um eine "fertige" Klausur inkl. Mandantenschreiben / Klage etc. abzugeben. Wenn es aber für eine gute Note auch reicht, ein gutes Gutachten ohne praktischen Teil abzugeben, werden das demnächst einige so machen. Wenn ich den praktischen Teil weglasse, habe ich doch viel mehr Zeit für ein Gutachten. Ich finde insbesondere durch den praktischen Teil unterscheidet sich das 2. Examen vom 1. Examen. Aber ich wollte hier keine neue Diskussion anzetteln, freuen wir uns einfach für jeden, der mit seinen Ergebnissen zufriedener ist als ich. Liebe Grüße aus Düsseldorf.