17.05.2022, 11:57
Servus Leute, kurze Frage:
Wenn ich bei der Revision zur Sachrüge und dann zur rechtlichen Würdigung komme aber vorher bei Verfahrensrügen festgestellt habe, dass Verwertungsverbote vorliegen, welchen Sachverhalt lege ich zu Grunde?
Den vom Gericht festgestellten Sachverhalt oder den Sachverhalt, welcher Feststeht, nachdem ich festgestellt habe, dass Verwertungsverbote vorliegen?
Danke schon mal, irgendwie hakt es da bei mir
Wenn ich bei der Revision zur Sachrüge und dann zur rechtlichen Würdigung komme aber vorher bei Verfahrensrügen festgestellt habe, dass Verwertungsverbote vorliegen, welchen Sachverhalt lege ich zu Grunde?
Den vom Gericht festgestellten Sachverhalt oder den Sachverhalt, welcher Feststeht, nachdem ich festgestellt habe, dass Verwertungsverbote vorliegen?
Danke schon mal, irgendwie hakt es da bei mir
17.05.2022, 12:14
(17.05.2022, 11:57)Gast schrieb: Servus Leute, kurze Frage:
Wenn ich bei der Revision zur Sachrüge und dann zur rechtlichen Würdigung komme aber vorher bei Verfahrensrügen festgestellt habe, dass Verwertungsverbote vorliegen, welchen Sachverhalt lege ich zu Grunde?
Den vom Gericht festgestellten Sachverhalt oder den Sachverhalt, welcher Feststeht, nachdem ich festgestellt habe, dass Verwertungsverbote vorliegen?
Danke schon mal, irgendwie hakt es da bei mir
Prüfungsmaßstab der Sachrüge ist, ob das Angefochtene Urteil auf sachlich-rechtlichen Fehlern beruht. Demnach musst du die Feststellungen und die Beweiswürdigung des Gerichts überprüfen und nicht irgendetwas hypothetisches.
Dass eine erfolgreiche Verfahrensrüge die Feststellungen ganz oder zum Teil zu Fall bringen kann, ändert nichts am Prüfungsmaßstab. Es führt nur dazu, dass es Vll für den Erfolg der Revision insgesamt nicht mehr auf die Sacherüge ankommt. Aber im Examen ist ja ein umfassendes Gutachten gefragt.
18.05.2022, 10:23
Ich merk mir das mit Frauentausch: "Es bleibt alles so, wie es hier ist!!!11!!1!" (das bitte in einer Andreas-Stimme lesen)