11.03.2022, 23:14
Insgesamt fand ich die SR-Klausur aber auch wieder sehr happig ?
11.03.2022, 23:16
(11.03.2022, 23:13)Hope04 schrieb:(11.03.2022, 22:13)Gast schrieb: War auch in Berlin. Bin komplett dran verzweifelt, was für ne Art von Täterschaft das war....
Ich habe primär einen Betrug gegenüber und zu Lasten des I (dem Strohmann) geprüft und dabei den Schaden problematisiert.
Besser wäre Wohl den I als Vorsatz los Doloses Werkzeug zu erachten und mittelbare Täterschaft zu bejahen.
Habe dazu bis jetzt nur BGH Urteil v. 19.12.2018 - 2 StR 291/18 gefunden. Ist aber auch nicht sonderlich aufschlussreich..
Puh, das überzeugt mich weniger. Aber viele Wege sind irgendwie begründbar.
11.03.2022, 23:20
Hab auch mittelbare Täterschaft angenommen....das Urteil beruhigt mich gerade extrem. Vor allem, da Audi bei uns im SV war und die gefälschten Lohnangaben passen.
Aber ja der Berliner SV war wirklich umfangreich. Wer alle Beweise sauber darstellen wollte, musste sehr früh anfangen zu prüfen. Bin damit leider nicht hingekommen. Zum Glück noch irgendwie die Fernwirkung etc gesehen, aber jeweils max ne halbe Seite...Hab dann um eine vollständige Anklage zu schreiben viel liegen lassen. naja schade. ÖR scheint dankbarer gewesen zu sein.
Aber ja der Berliner SV war wirklich umfangreich. Wer alle Beweise sauber darstellen wollte, musste sehr früh anfangen zu prüfen. Bin damit leider nicht hingekommen. Zum Glück noch irgendwie die Fernwirkung etc gesehen, aber jeweils max ne halbe Seite...Hab dann um eine vollständige Anklage zu schreiben viel liegen lassen. naja schade. ÖR scheint dankbarer gewesen zu sein.
12.03.2022, 00:56
12.03.2022, 05:37
Ich habe die ganzen prozessualen Probleme mit Auskunftsverlangen und Durchsuchung gar nicht richtig durchdenken können, weil ich mich so an der mittelb.TS/Anstiftung/MittS aufgehalten habe. So extreme Zeitnot hatte ich tatsächlich noch in keiner Klausur.
12.03.2022, 08:03
Guckt mal im November 2021 Thread, das war unsere S1-Klausur.
12.03.2022, 09:49
Tatsächlich....seltsam wie damals scheinbar die meisten automatisch 25 I 2 genommen haben und in unserer Kampagne viele über 25 II gegangen sind.
Hat noch irgendwer thematisiert, dass der Irrtum bzgl. der Liquidität bei einer anderen Mitarbeiterin stattfand, als beim später Verfügenden? Hatte leider keine Zeit im Kommentar zu schauen und hab die einfach als "organisatorische Einheit im Betriebsablauf der Firma" bezeichnet :(
Hab auch gesagt, dass die Zahlungsbereitschaft scheinbar am Anfang noch da war und endgegenstehendes nicht belegt werden kann (der B hat ja die ersten Raten bezahlt und später ist gem. §16 als dolus subsequenz egal) und insofern lediglich auf das Ausfallrisiko bzw. die Schufa-Einträge abgestellt. Irgendwie hab ich nach der Klausur viel gehört, dass die Leute auf die Zahlungen abgestellt haben...
Hat noch irgendwer thematisiert, dass der Irrtum bzgl. der Liquidität bei einer anderen Mitarbeiterin stattfand, als beim später Verfügenden? Hatte leider keine Zeit im Kommentar zu schauen und hab die einfach als "organisatorische Einheit im Betriebsablauf der Firma" bezeichnet :(
Hab auch gesagt, dass die Zahlungsbereitschaft scheinbar am Anfang noch da war und endgegenstehendes nicht belegt werden kann (der B hat ja die ersten Raten bezahlt und später ist gem. §16 als dolus subsequenz egal) und insofern lediglich auf das Ausfallrisiko bzw. die Schufa-Einträge abgestellt. Irgendwie hab ich nach der Klausur viel gehört, dass die Leute auf die Zahlungen abgestellt haben...
12.03.2022, 10:07
Die meisten über 25 I 2 gefangen sind? Das ist doch - wenn man da liest - nicht mal zutreffend. Die paar die da geschrieben haben waren sich offenbar auch uneinig. Ob - wie Dienstag - am Sachverhalt geschraubt wurde, ist auch unklar. Gestern wurden einige zusätzliche Hinweise eingebaut, die klar für Mittäterschaft sprechen.
12.03.2022, 10:23
Vorsatz hinsichtlich Schaden bzw. schadensgleiche Vermögensgefährdung dürfte kein Problem sein. Die Vermögenssituation des Täters war für den Mittäter ein unbeherrschbares Risiko, daher billigende Inkaufnahme.
Im Übrigen wird zutreffend auf die vielen Hinweise im SV abgestellt.
Im Übrigen wird zutreffend auf die vielen Hinweise im SV abgestellt.
12.03.2022, 10:25