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Klausuren September 2018
Gast
Unregistered
 
#251
17.09.2018, 13:57
Ich hab es ehrlich gesagt nicht mehr zum praktischen teil geschafft. Meine aber dass in Berlin im Vermerk sowieso nur von Mandantenschreiben die rede war.

Hab nochmal ne frage wegen der revisionsklausur. Habt ihr nur gesagt, dass der Befangenheitsantrag zu unrecht als verspätet zurückgewiesen wurde oder habt ihr dann noch geprüft, ob der befangenheitsantrag begründet gewesen wäre, um das "zu unrecht verworfen" zu beurteilen?
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BIn
Unregistered
 
#252
17.09.2018, 14:32
Ich habe geprüft, ob das Ablehungsgesuch verspätet war. Nach meiner Lösung war es nicht verspätet.
Ich habe zu ÖR-Klausur aus anwaltlicher Sicht, also der letzten Klausur in Berlin, noch eine Frage. Könnte jemand sagen, ob die Klage verfristet war? ?
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bla
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#253
17.09.2018, 15:02
in meiner lösung war die klagefrist an sich verstrichen, aber der wiedereinsetzungsantrag von ra wilke war gerade noch rechtzeitig und es ist damit zu rechnen, dass dem Antrag stattgegeben wird, also im Ergebnis nicht verfristet
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GastGH
Unregistered
 
#254
17.09.2018, 21:40
Ins Hessen sollte man beim Erfolg der Klage einen Schriftsatz fertigen, andernfalls ein Mandantenschreiben.

Nach meiner Lösung war die Klage unbegründet.

Ist jemand auch zu diesem Ergebnis gekommen?
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Erdbär_NRW
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Beiträge: 56
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2018
#255
18.09.2018, 18:49
Zitat:Ins Hessen sollte man beim Erfolg der Klage einen Schriftsatz fertigen, andernfalls ein Mandantenschreiben.
In NRW sollte man, sofern ein Vorgehen im Klageverfahren und/oder im einstweiligen Rechtsschutz für erfolgversprechend gehalten wird, einen einheitlichen Schriftsatz entwerfen, andernfalls ein Mandantenschreiben. Die Rücknahme war in NRW für sofort vollziehbar erklärt worden, deswegen war wohl ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auch noch zu prüfen.
Zitat:Nach meiner Lösung war die Klage unbegründet.
Bei mir auch, einstweiliger Rechtsschutz ebenfalls nicht erfolgversprechend, weil VA rechtmäßig und ein über die bloße Rechtmäßigkeit hinausgehendes Vollziehungsinteresse besteht (Sonntagsruhe hat Verfassungsrang, negative Vorbildwirkung usw). Habe im Mandantenschreiben dann dazu geraten, die Klage zurückzunehmen und nach § 48 Abs. 3 VwVfG bei der Beklagten einen Antrag auf Entschädigung in Höhe der Kosten für die zusätzlich eingerichteten Plätze zu stellen.
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GastGH
Unregistered
 
#256
18.09.2018, 18:56
Vielen Dank für deine Rückmeldung.

Genau habe die Klagerücknahme auch angeraten.

Da bin ich etwas beruhigt.
Den EntschädigungsAS habe ich mangels schutzwürdigen Vertrauens abgelehnt. Leider hatte ich kaum mehr Zeit dies ordentlich zu begründen.

Ich habe dargelegt, dass kein schutzwürdiges Vertrauen gegeben ist, da es sich um einen Dritt-WS handelte. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass nur drittschützende Normen geprüft wurden.
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Erdbär_NRW
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Beiträge: 56
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2018
#257
18.09.2018, 19:16
Bei der Prüfung des Vertrauens hatte ich auch kaum noch Zeit, meine Begründung ist also ebenfalls recht knapp ausgefallen und beschränkt sich im Wesentlichen darauf, dass keiner der Ausschlusstatbestände des Abs. 2 Satz 3 vorliegt. Man hätte vermutlich noch darauf abstellen müssen, dass er im Vertrauen auf den Bestand der Baugenehmigung Dispositionen getroffen hat; ich weiß gar nicht mehr, ob ich dazu etwas geschrieben habe.
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GastHe
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#258
01.10.2018, 16:58
Hallo Mitstreiter,
nun sind schon wieder 2 Wochen vergangen.
Ich hoffe, dass ihr euch alle erholt habt.

Leider quäle ich mich noch etwas. Ich werde das Gefühl nicht los, dass ich die Klausuren total versaubeutelt habe und durchgefallen bin. Ich habe das Gefühl, dass ich nicht wirklich (wie sonst) abgeliefert habe.

Wie geht ihr mit solchen Gedanken um?
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Erdbär_NRW
Member
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Beiträge: 56
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2018
#259
01.10.2018, 18:15
Ich habe zwar nicht das Gefühl, durchgefallen zu sein, glaube aber auch, teilweise ziemlichen Dünnpfiff verfasst zu haben (in der V1-Klausur z.B. gehe ich davon aus, dass ich durchgefallen bin). Ich war auch verwundert über meine Zeitnot; in den AG-Klausuren habe ich immer ca. 15 Minuten für Zigarettenpausen gebraucht und sie trotzdem problemlos zuende geschrieben. Es nützt aber nichts, das alles jetzt wieder und wieder durchzudenken.

Nach meiner Erfahrung ist Ablenkung in solchen Situationen das beste. Beschäftige Dich mit etwas anderem und gönn Dir eine Belohnung dafür, dass Du die Klausuren geschrieben hast - das ist eine Leistung, unabhängig vom Ergebnis. Ich habe - wie auch die meisten meiner AG-Kollegen - ein paar Tage Urlaub gemacht. Jetzt konzentriere ich mich auf die Wahlstation, außerdem habe ich noch einen Aufsatz in der Pipeline, den ich endlich mal fertigstellen möchte. Und irgendwann demnächst geht ja dann das Lernen für die mündliche Prüfung los. Da habe ich gar nicht so viel Zeit, ständig an die Klausuren zu denken.

Und selbst wenn Du oder ich oder sonstwer durchgefallen sein sollte - das wäre zwar unschön, aber was soll's? Es gibt die Wiederholer-AG und den Zweitversuch; schlimmstenfalls noch den Gnadenversuch. Und wenn man bestanden hat, aber mit der Note unzufrieden ist, gibt's den Verbesserungsversuch, den ich sicherheitshalber gedanklich in meine Planungen fürs nächste Jahr eingebaut habe. Das ist zwar alles nicht die schönste Perspektive, aber auch kein Weltuntergang.
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GastHe
Unregistered
 
#260
01.10.2018, 20:54
Vielen Dank für deine Antwort. Ja, du hast schon recht. Letztlich bringt es nichts, sich Gedanken zu machen.

Ich versuche mich abzulenken. Leider wäre für mich das Durchfallen der absolute Weltuntergang. Aber es stimmt schon, was du sagst. Es wäre nicht endgültig vorbei.
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