08.02.2022, 16:19
(08.02.2022, 15:41)GastNRW238 schrieb: In NRW offenbar eine leicht abgewandelte Klausur:
1. Tatkomplex: Beschuldigter schlägt auf BtM-Verkäufer ein, nachdem dieser Geld falsch gewechselt hat
§§ 253, 255 StGB hab ich abgelehnt, da keine rechtswidrige Bereicherung nach seiner Vorstellung. Zu der stand leider nix in der Akte, deswegen dachte ich kann ich die nicht einfach annehmen und hab sie in dubio pro reo abgelehnt..
§ 223 I StGB (+) in § 52 StGB in § 240 I StGB
Tatnachweis insb. durch Aussage des Opfers, Fingerabdrücke an der Sonnenbrille
2. Tatkomplex: Beschuldigter gibt sich als Heinrich Meyer aus um iPads auf falsche Kreditdaten kaufen zu können
§ 263 I StGB (+)
§ 267 I StGB (+)
-> Hab ganze 2 Sätze dazu geschrieben whoop whoop
-> Gewerbsmäßigkeit hätte man denke ich noch prüfen können und keine Ahnung ob ich mit § 267 I StGB völlig daneben liege
-> Immerhin alles zum Tatnachweis geschrieben. Verstoß gegen § 141 II StPO, aber i.R.d. Abwägungslehre noch i.O.
3. Tatkomplex: Wie 2. Tatkomplex, aber anderer Name und diesmal unterbricht Polizei die Übergabe der Macbooks
-> Habe wieder nur 2 Sätze und keine Abweichungen zum 2. Tatkomplex. Meiner Meinung nach kein Versuch, da er alles von seiner Seite aus Erforderliche getan hat. Könnte aber wieder völlig auf dem Holzweg sein.
Fühlt sich richtig scheiße an, zum 2. und 3. Tatkomplex nur wenige Sätze geschrieben zu haben. Aber von Betrug und Urkundsdelikten hatte ich eh kein Plan, also dachte ich ich schreib lieber eine richtig schöne Verfügung und Anklage :D
KV und Urkundsfälschung war ausgeschlossen. Das ganze war wahrscheinlich ein § 265b StGB. Wenn ihr den noch nie gelesen habt, gehts euch wie mir.
08.02.2022, 16:24
(08.02.2022, 16:19)Gast schrieb:(08.02.2022, 15:41)GastNRW238 schrieb: In NRW offenbar eine leicht abgewandelte Klausur:
1. Tatkomplex: Beschuldigter schlägt auf BtM-Verkäufer ein, nachdem dieser Geld falsch gewechselt hat
§§ 253, 255 StGB hab ich abgelehnt, da keine rechtswidrige Bereicherung nach seiner Vorstellung. Zu der stand leider nix in der Akte, deswegen dachte ich kann ich die nicht einfach annehmen und hab sie in dubio pro reo abgelehnt..
§ 223 I StGB (+) in § 52 StGB in § 240 I StGB
Tatnachweis insb. durch Aussage des Opfers, Fingerabdrücke an der Sonnenbrille
2. Tatkomplex: Beschuldigter gibt sich als Heinrich Meyer aus um iPads auf falsche Kreditdaten kaufen zu können
§ 263 I StGB (+)
§ 267 I StGB (+)
-> Hab ganze 2 Sätze dazu geschrieben whoop whoop
-> Gewerbsmäßigkeit hätte man denke ich noch prüfen können und keine Ahnung ob ich mit § 267 I StGB völlig daneben liege
-> Immerhin alles zum Tatnachweis geschrieben. Verstoß gegen § 141 II StPO, aber i.R.d. Abwägungslehre noch i.O.
3. Tatkomplex: Wie 2. Tatkomplex, aber anderer Name und diesmal unterbricht Polizei die Übergabe der Macbooks
-> Habe wieder nur 2 Sätze und keine Abweichungen zum 2. Tatkomplex. Meiner Meinung nach kein Versuch, da er alles von seiner Seite aus Erforderliche getan hat. Könnte aber wieder völlig auf dem Holzweg sein.
Fühlt sich richtig scheiße an, zum 2. und 3. Tatkomplex nur wenige Sätze geschrieben zu haben. Aber von Betrug und Urkundsdelikten hatte ich eh kein Plan, also dachte ich ich schreib lieber eine richtig schöne Verfügung und Anklage :D
KV und Urkundsfälschung war ausgeschlossen. Das ganze war wahrscheinlich ein § 265b StGB. Wenn ihr den noch nie gelesen habt, gehts euch wie mir.
laut Fischer verdrängt 263 aber 265b StGB.
08.02.2022, 16:25
Fuck. Ich hab mir nur gemerkt: Tötungsdelikte sind ausgeschlossen! Ach man es sind doch echt oft die dümmsten Fehler.
§ 265b nicht gesehen.. Wenn man nicht von Anfang an so Zeitstress hätte, sicher voll machbar. Heute bin ich sauer auf das LJPA :D
§ 265b nicht gesehen.. Wenn man nicht von Anfang an so Zeitstress hätte, sicher voll machbar. Heute bin ich sauer auf das LJPA :D
08.02.2022, 16:26
(08.02.2022, 16:24)Gast schrieb:(08.02.2022, 16:19)Gast schrieb:(08.02.2022, 15:41)GastNRW238 schrieb: In NRW offenbar eine leicht abgewandelte Klausur:
1. Tatkomplex: Beschuldigter schlägt auf BtM-Verkäufer ein, nachdem dieser Geld falsch gewechselt hat
§§ 253, 255 StGB hab ich abgelehnt, da keine rechtswidrige Bereicherung nach seiner Vorstellung. Zu der stand leider nix in der Akte, deswegen dachte ich kann ich die nicht einfach annehmen und hab sie in dubio pro reo abgelehnt..
§ 223 I StGB (+) in § 52 StGB in § 240 I StGB
Tatnachweis insb. durch Aussage des Opfers, Fingerabdrücke an der Sonnenbrille
2. Tatkomplex: Beschuldigter gibt sich als Heinrich Meyer aus um iPads auf falsche Kreditdaten kaufen zu können
§ 263 I StGB (+)
§ 267 I StGB (+)
-> Hab ganze 2 Sätze dazu geschrieben whoop whoop
-> Gewerbsmäßigkeit hätte man denke ich noch prüfen können und keine Ahnung ob ich mit § 267 I StGB völlig daneben liege
-> Immerhin alles zum Tatnachweis geschrieben. Verstoß gegen § 141 II StPO, aber i.R.d. Abwägungslehre noch i.O.
3. Tatkomplex: Wie 2. Tatkomplex, aber anderer Name und diesmal unterbricht Polizei die Übergabe der Macbooks
-> Habe wieder nur 2 Sätze und keine Abweichungen zum 2. Tatkomplex. Meiner Meinung nach kein Versuch, da er alles von seiner Seite aus Erforderliche getan hat. Könnte aber wieder völlig auf dem Holzweg sein.
Fühlt sich richtig scheiße an, zum 2. und 3. Tatkomplex nur wenige Sätze geschrieben zu haben. Aber von Betrug und Urkundsdelikten hatte ich eh kein Plan, also dachte ich ich schreib lieber eine richtig schöne Verfügung und Anklage :D
KV und Urkundsfälschung war ausgeschlossen. Das ganze war wahrscheinlich ein § 265b StGB. Wenn ihr den noch nie gelesen habt, gehts euch wie mir.
laut Fischer verdrängt 263 aber 265b StGB.
§265b gilt laut Fischer nicht für Privatpersonen
08.02.2022, 16:27
(08.02.2022, 15:58)Blubbgpanord schrieb:(08.02.2022, 15:24)Gast schrieb:(08.02.2022, 15:05)Blubbgpanord schrieb: Ich mach mal den Anfang,
also in HH eigentlich ne klassische StA Klausur, wobei die Zeit echt knapp bemessen war.
Es ging um Kreditbetrug und Erpressung
1. Tatkomplex mit der Direktbank
263I,III Nr1 + und einmal im Versuch
wobei Schwerpunkt auf BVV aufgrund von keine Gefahr in Verzug Durchsuchung und keine Pflichtverteidigerbestellung bei Vorführung.
2. Tatkomplex Commerzbank
§263 (-) kein vermögenschaden wegen Sicherheit. Dann einstellen
3. KV+Nötigung (+) räuberische Erpressung (-) mangels Vermögensschaden
Insgesamt noch Fernwirkung diskutiert, weil alles BEV aber keine BVV
Und U-Haft geprüft
Habt ihr Abschlussverfügung gemacht?
Hab bei tatkomplex 2 Versuch angenommen, da er tatentschluss/Vorsatz bezüglich Vermögensgefährdung hatte. Er wusste dass er überschuldet ist und mehrere Gläubiger einschließlich des Finanzamtes hatte. Er hat mit dem Wagen aufgrund der Gläubigervielfalt eine minderwertige Sicherheit gegeben, die aufgrund seines Besitzes an dem Auto den übrigen Gläubigern im Rahmen einer Vollstreckung eine Zugriffsmöglichkeit darauf gegeben hat.
Bei räuberische Erpressung hab ich gesagt Vermögensschaden (+) iHv 5€. Er hatte wegen 134, 814, 817 s. 2 keinen Anspruch auf das Geld. Deswegen Rechtswidrigkeit der Bereicherung gegeben.
Keine Ahnung ob man das so machen kann.
Welches Bundesland bist du? Ich erinnere mich gar nicht mehr an das mit den Gläubigern. Bei uns hat die Bank sogar am Ende das Geld aus dem PKW erhalten.
Schleswig Holstein. Im SV stand dass er nach schufa Auskunft 2017 Schulden iHv 32000 Euro hatte und seit 2015 keine Steuererklärung abgegeben hat. Das Darlehen bei Kommerzbank hat er glaube ich Ende 2016 aufgenommen. Habe aus dem Berg Schulden darauf geschlossen, dass da wohl mehrere Gläubiger sein müssen + Finanzamt wegen nicht gemachter Steuererklärung, was dann für mich bedeutet, dass er mehrere Gläubiger haben muss. Ist natürlich etwas Sachverhaltsdehnung, dennoch ziemlich lebensnah finde ich
Ja Bank hat sich am Ende aus Auto befriedigt, deswegen auch kein vollendeter Betrug. Aber halt Versuch aus genannten Gründen.
08.02.2022, 16:27
(08.02.2022, 16:26)Blubbgpanord schrieb:(08.02.2022, 16:24)Gast schrieb:(08.02.2022, 16:19)Gast schrieb:(08.02.2022, 15:41)GastNRW238 schrieb: In NRW offenbar eine leicht abgewandelte Klausur:
1. Tatkomplex: Beschuldigter schlägt auf BtM-Verkäufer ein, nachdem dieser Geld falsch gewechselt hat
§§ 253, 255 StGB hab ich abgelehnt, da keine rechtswidrige Bereicherung nach seiner Vorstellung. Zu der stand leider nix in der Akte, deswegen dachte ich kann ich die nicht einfach annehmen und hab sie in dubio pro reo abgelehnt..
§ 223 I StGB (+) in § 52 StGB in § 240 I StGB
Tatnachweis insb. durch Aussage des Opfers, Fingerabdrücke an der Sonnenbrille
2. Tatkomplex: Beschuldigter gibt sich als Heinrich Meyer aus um iPads auf falsche Kreditdaten kaufen zu können
§ 263 I StGB (+)
§ 267 I StGB (+)
-> Hab ganze 2 Sätze dazu geschrieben whoop whoop
-> Gewerbsmäßigkeit hätte man denke ich noch prüfen können und keine Ahnung ob ich mit § 267 I StGB völlig daneben liege
-> Immerhin alles zum Tatnachweis geschrieben. Verstoß gegen § 141 II StPO, aber i.R.d. Abwägungslehre noch i.O.
3. Tatkomplex: Wie 2. Tatkomplex, aber anderer Name und diesmal unterbricht Polizei die Übergabe der Macbooks
-> Habe wieder nur 2 Sätze und keine Abweichungen zum 2. Tatkomplex. Meiner Meinung nach kein Versuch, da er alles von seiner Seite aus Erforderliche getan hat. Könnte aber wieder völlig auf dem Holzweg sein.
Fühlt sich richtig scheiße an, zum 2. und 3. Tatkomplex nur wenige Sätze geschrieben zu haben. Aber von Betrug und Urkundsdelikten hatte ich eh kein Plan, also dachte ich ich schreib lieber eine richtig schöne Verfügung und Anklage :D
KV und Urkundsfälschung war ausgeschlossen. Das ganze war wahrscheinlich ein § 265b StGB. Wenn ihr den noch nie gelesen habt, gehts euch wie mir.
laut Fischer verdrängt 263 aber 265b StGB.
§265b gilt laut Fischer nicht für Privatpersonen
Auch schon laut Gesetzeswortlaut nicht, da nur für Kredite von Betrieben etc. für Betriebe etc.
08.02.2022, 16:58
Waren die Delikte im GPA-Bezirk auch ausgeschlossen?
08.02.2022, 17:00
GpaGPAWaren die Delikte im GPA-Bezirk auch ausgeschlossen?
Ich bin auch verwundert. Also Urkunden ja, aber KV nicht.
Ich bin auch verwundert. Also Urkunden ja, aber KV nicht.
08.02.2022, 17:05
In NRW hätte der zweite 263 schon Versuch sein müssen meine ich - die Kreditbank hat doch nicht überwiesen, damit keine Vermögensverfügung… hab selber die Nichtvollendung natürlich nur angenommen aber nicht hingeschrieben warum…
08.02.2022, 17:06
Okay gut dann wir ich immerhin nur halb dumm (trotzdem dämlicher Fehler)