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Klausuren September 2018
asdf1234
Unregistered
 
#141
10.09.2018, 19:58
„Aber es lag doch gar kein Antrag der StA vor und auch war die Mitwirkung eines Pflichtverteidiger nicht notwendig zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten, weil er doch gerade einen Wahlverteidiger hatte oder?“

Ich habe es so verstanden, dass der RA vorher das Wahlmandat für die Schwester (Zeugin) übernommen hatte, welches er dann abgelegt hat um sich als Pflichtverteidiger für die Beschuldigte bestellen zu lassne.
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Gast
Unregistered
 
#142
10.09.2018, 20:10
Ich habe verminderte Schuldfähigkeit zu ihren Gunsten angenommen. Tatzeitpunkt war ja 17:30 und Entnahmezeitpunkt 19:00 Uhr. 2 1/2 Stunden machen 0,5 % und dann noch mal ein Sicherheitszuschlag von 0,2 %, so bin ich genau bei 2,2 % gelandet, also auch die höhere Schwelle, die für Tötungsdelikte gilt, erreicht.
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NRW111111
Unregistered
 
#143
10.09.2018, 20:12
sind doch nur 1,5 Stunden gewesen! 17.30 - 19.00 = 1,5 Std.
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Erdbär_NRW
Member
***
Beiträge: 56
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2018
#144
10.09.2018, 20:14
Zitat:Ich habe es so verstanden, dass der RA vorher das Wahlmandat für die Schwester (Zeugin) übernommen hatte, welches er dann abgelegt hat um sich als Pflichtverteidiger für die Beschuldigte bestellen zu lassne.
Bin mir jetzt natürlich nicht mehr sicher, welche Namen da standen, aber da von Wahlverteidigung die Rede war, kann er eigentlich nur ein Wahlmandat für die Beschuldigte gehabt haben. Für die Zeugin wäre er kein Verteidiger, sondern ein Zeugenbeistand gewesen. Und er hat ja auch später die Beschuldigte vertreten, Akteneinsicht bekommen usw. Das wäre wegen Interessenskonflikt m.E. nicht möglich, wenn er zuvor Zeugenbeistand für die Schwester gewesen wäre.

Die Formulierung "Beiordnung als Pflichtverteidiger unter Niederlegung seines Wahlmandats" habe ich so verstanden, dass er im Falle der Beiordnung das Wahlmandat niederlegt, weil er nicht gleichzeitig Pflicht- und Wahlverteidiger sein kann.
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Gast
Unregistered
 
#145
10.09.2018, 20:27
"Haftbefehl (Mord immer Haftgrund"



lol
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Gast
Unregistered
 
#146
10.09.2018, 20:36
Wie begründet ihr einen Diebstahl bei der Zueignungsabsicht, wenn sie die Uhr wegnimmt, die der Schwester gehört? Fehlt es nicht am enteignungsvorsatz?
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NRW111111
Unregistered
 
#147
10.09.2018, 20:41
in der eile eben falsch formuliert aber § 112 Abs. 3 StPO war gemeint
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Bln123
Unregistered
 
#148
11.09.2018, 05:30
Was für ein Marktfall? Kannst du das ein wenig spezifizieren?
Danke! Und viel Erfolg weiterhin.
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Gast
Unregistered
 
#149
11.09.2018, 08:50
Schon klar, trifft aber trotzdem nicht zu.
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nrw111
Unregistered
 
#150
11.09.2018, 15:47
Magst du dann vllt ausführen warum das nicht zutrifft? Oder bleibt's bei lol?
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