11.11.2021, 19:59
Ach man ey, ich habe das alles irgendwie anders und es fühlt sich auch richtig falsch an, was ich geprüft habe. Ich bin zwar fertig geworden, aber nach so einer Klausur steigt der Druck schon enorm.
11.11.2021, 20:12
(11.11.2021, 19:14)Hess91 schrieb:(11.11.2021, 19:09)123gast123 schrieb: Hat beim C nicht der Vorsatz bzgl. der Schädigung gefehlt. Seine Aussage + Aufforderung gegenüber dem B, den BMW nach Ausbleiben der Ratenzahlun, zur Herausgabe an LG.Darum geht es doch beim Eingehungsbetrug mE gar nicht, oder liege ich da falsch? Ich bin davon ausgegangen, dass A von Anfang an die monatlichen Raten nicht bezahlen wollte/konnte (s.o.) und C wusste dies, weil er selbst gesagt hat, dass die Fälschung der Gehaltsnachweise erforderlich war, um eine Fremdfinanzierung zu bekommen. Daher bezog sich sein Vorsatz bei mir auch auf den Schaden und daher habe ich 25 II bejaht.
Mittäterschaft finde ich nicht wahrscheinlich. Er wusste, dass die Gehaltsabrechnungen gefälschte waren, aber dabei ist er davon ausgegangen, dass der Beschuldigte brav die Raten zahlen wird. im übrigen sollte man ihn überhaupt nicht anklagen.
11.11.2021, 20:24
(11.11.2021, 20:12)Lars die Ente schrieb:Da ließe sich trefflich drüber streiten. Die ganzen Umstände sind so dubios, er macht bei einer Urkundenfälschung mit, lässt das Fahrzeug auf ihn zu lassen und soll trotzdem davon ausgehen, dass A aufgrund mangelnder Bonität in der Lage sein könnte, die Raten zu bezahlen? Das erschien mir nicht Praxisnah, aber wie gesagt, finde 25 I Alt. 2 dennoch elegant, auch wenn man mE dafür mehr argumentieren hätte müssen(11.11.2021, 19:14)Hess91 schrieb:(11.11.2021, 19:09)123gast123 schrieb: Hat beim C nicht der Vorsatz bzgl. der Schädigung gefehlt. Seine Aussage + Aufforderung gegenüber dem B, den BMW nach Ausbleiben der Ratenzahlun, zur Herausgabe an LG.Darum geht es doch beim Eingehungsbetrug mE gar nicht, oder liege ich da falsch? Ich bin davon ausgegangen, dass A von Anfang an die monatlichen Raten nicht bezahlen wollte/konnte (s.o.) und C wusste dies, weil er selbst gesagt hat, dass die Fälschung der Gehaltsnachweise erforderlich war, um eine Fremdfinanzierung zu bekommen. Daher bezog sich sein Vorsatz bei mir auch auf den Schaden und daher habe ich 25 II bejaht.
Mittäterschaft finde ich nicht wahrscheinlich. Er wusste, dass die Gehaltsabrechnungen gefälschte waren, aber dabei ist er davon ausgegangen, dass der Beschuldigte brav die Raten zahlen wird. im übrigen sollte man ihn überhaupt nicht anklagen.

11.11.2021, 20:46
Für die mittelbare Täterschaft sprach mE, dass es für den C ja nur schädlich gewesen wäre an dem Plan des anderen mitzuwirken, wenn er davon ausgegangen wäre, dass dieser die Raten nicht zahlen kann. In der Folge wäre er dann ja - wie es ja auch geschehen ist - in Anspruch genommen worden ohne dafür einen Ausgleich zu bekommen.
11.11.2021, 21:54
(11.11.2021, 20:24)Hess91 schrieb:(11.11.2021, 20:12)Lars die Ente schrieb:Da ließe sich trefflich drüber streiten. Die ganzen Umstände sind so dubios, er macht bei einer Urkundenfälschung mit, lässt das Fahrzeug auf ihn zu lassen und soll trotzdem davon ausgehen, dass A aufgrund mangelnder Bonität in der Lage sein könnte, die Raten zu bezahlen? Das erschien mir nicht Praxisnah, aber wie gesagt, finde 25 I Alt. 2 dennoch elegant, auch wenn man mE dafür mehr argumentieren hätte müssen(11.11.2021, 19:14)Hess91 schrieb:(11.11.2021, 19:09)123gast123 schrieb: Hat beim C nicht der Vorsatz bzgl. der Schädigung gefehlt. Seine Aussage + Aufforderung gegenüber dem B, den BMW nach Ausbleiben der Ratenzahlun, zur Herausgabe an LG.Darum geht es doch beim Eingehungsbetrug mE gar nicht, oder liege ich da falsch? Ich bin davon ausgegangen, dass A von Anfang an die monatlichen Raten nicht bezahlen wollte/konnte (s.o.) und C wusste dies, weil er selbst gesagt hat, dass die Fälschung der Gehaltsnachweise erforderlich war, um eine Fremdfinanzierung zu bekommen. Daher bezog sich sein Vorsatz bei mir auch auf den Schaden und daher habe ich 25 II bejaht.
Mittäterschaft finde ich nicht wahrscheinlich. Er wusste, dass die Gehaltsabrechnungen gefälschte waren, aber dabei ist er davon ausgegangen, dass der Beschuldigte brav die Raten zahlen wird. im übrigen sollte man ihn überhaupt nicht anklagen.
Mittäterschaft bei C? C war doch der Leidtragende, der Verpeilte, der Unvorsichtige, der Trottelige oder einfach nur der Dumme.
Wollte C (arbeitsteilige) Tatherrschaft? Wollte C massgeblich am Betrug durch B - in welcher Form auch immer- bewusst und zielgerichtet mitwirken und mit derselben kriminellen Energie auf das Vermögen der GmbH in rechtswidriger zugreifen?
Dafür ergaben sich für mich keine Anhaltspunkte.
C war einfach nur fahrlässig oder gutgläubig. Ihm deshalb eine Absicht rechtswidriger Bereicherung zulasten der GmbH zu unterstellen, passt irgendwie nicht zum Gesamtbild des Geschehens, insbesondere nicht zu den Aussagen des Verkäufers, dass B verhandelt und sich das Fahrzeug ausgesucht habe und C einfach nur genickt habe und dass bei B die Dokumente waren usw.
B hatte das gesamte Geschehen in der Hand, sowohl gegenüber C (als sein Werkzeug), damit auch gegenüber dem Verkäufer und BMW.
C hätte man evtl. fahrlässige oder leichtsinnige Vermögensschädigung vorwerfen können. Aber gibt denn so einen StrafTatbestand im StGB?
Man hätte bei C vlt an Unterlassen anknüpfen können und ihm vielleicht daraus irgendwas anlasten können. Aber dann war wieder der fehlende Vorsatz ein Problem. Für eine strafbare Fahrlässigkeit durch Unterlassen der Aufklärung aufgrund einer wie auch immer gearteten Garantenpflicht gegenüber BMW fehlt auch wieder eine explizite Norm bei den Vermögensdelikten.
12.11.2021, 15:44
Kann mir jemand bittesagen, was heute in Hessen gelaufen ist?
12.11.2021, 15:49
12.11.2021, 15:49
Mir bitte auch
Wichtigste Frage: Urteil oder Revision?
Wichtigste Frage: Urteil oder Revision?
12.11.2021, 15:54
12.11.2021, 15:55
In NRW lief heute Revision. Genaueres weiß ich aber nicht.