12.07.2018, 16:24
in hessen gab es keine hinweise
12.07.2018, 16:28
Vielleicht eine blöde Frage, weil es jedem klar ist... aber das war schon eine Anfechtungsklage. Nicht wegen innenrectsstreitigkeit eine Leistungsklasse oder feststellungsklage?
12.07.2018, 16:29
Ich habe es auch beim Klagegegner angesprochen. In dem Protokoll der mündlichen Verhandlung war als Gegner bereits das Land NRW angegeben. Insofern bedurfte es eigentlich keiner Berichtigung.
12.07.2018, 16:33
12.07.2018, 16:49
Habe die Anfechtungsklage durchgehen lassen. Es gab meines Erachtens genug Argumentationsspielraum um eine vom VG München abweichende Entscheidung zu treffen.
Habt ihr hinsichtlich der AsV in Zf. 3 eine Rücknahme durch Klageerwiderung angenommen? Der/die/das Beklagte hat ja versichert nicht vollziehen zu wollen...
Habt ihr hinsichtlich der AsV in Zf. 3 eine Rücknahme durch Klageerwiderung angenommen? Der/die/das Beklagte hat ja versichert nicht vollziehen zu wollen...
12.07.2018, 17:26
(12.07.2018, 16:49)nrwler schrieb: Habe die Anfechtungsklage durchgehen lassen. Es gab meines Erachtens genug Argumentationsspielraum um eine vom VG München abweichende Entscheidung zu treffen.
Habt ihr hinsichtlich der AsV in Zf. 3 eine Rücknahme durch Klageerwiderung angenommen? Der/die/das Beklagte hat ja versichert nicht vollziehen zu wollen...
Bin ich gar nicht drauf gekommen. Aber dann müsste doch der Kläger diesbezüglich auch seinen Antrag geändert haben oder?
12.07.2018, 17:32
(12.07.2018, 17:26)Nrw schrieb:(12.07.2018, 16:49)nrwler schrieb: Habe die Anfechtungsklage durchgehen lassen. Es gab meines Erachtens genug Argumentationsspielraum um eine vom VG München abweichende Entscheidung zu treffen.
Habt ihr hinsichtlich der AsV in Zf. 3 eine Rücknahme durch Klageerwiderung angenommen? Der/die/das Beklagte hat ja versichert nicht vollziehen zu wollen...
Bin ich gar nicht drauf gekommen. Aber dann müsste doch der Kläger diesbezüglich auch seinen Antrag geändert haben oder?
Nein, weil er nur den "Bescheid" angefochten hat. Der Antrag wäre dann meines Erachtens dahingehend auszulegen, dass eine Anfechtung sich auf den Teil bezieht, der nicht bereits im laufenden Verfahren zurückgenommen wurde.
12.07.2018, 17:35
(12.07.2018, 16:49)nrwler schrieb: Habe die Anfechtungsklage durchgehen lassen. Es gab meines Erachtens genug Argumentationsspielraum um eine vom VG München abweichende Entscheidung zu treffen.
Habt ihr hinsichtlich der AsV in Zf. 3 eine Rücknahme durch Klageerwiderung angenommen? Der/die/das Beklagte hat ja versichert nicht vollziehen zu wollen...
Hab ich auch drüber nachgedacht. Aber keine Zeit mehr gehabt. Also hab ich mich da irgendwie drüber gewurschtelt. War sicher nicht gut. Aber immerhin irgendwie fertig geworden mit den E-Gründen...
Egal. Morgen vorbei. Prost.
12.07.2018, 17:46
(12.07.2018, 17:32)nrwler schrieb:(12.07.2018, 17:26)Nrw schrieb:(12.07.2018, 16:49)nrwler schrieb: Habe die Anfechtungsklage durchgehen lassen. Es gab meines Erachtens genug Argumentationsspielraum um eine vom VG München abweichende Entscheidung zu treffen.
Habt ihr hinsichtlich der AsV in Zf. 3 eine Rücknahme durch Klageerwiderung angenommen? Der/die/das Beklagte hat ja versichert nicht vollziehen zu wollen...
Bin ich gar nicht drauf gekommen. Aber dann müsste doch der Kläger diesbezüglich auch seinen Antrag geändert haben oder?
Nein, weil er nur den "Bescheid" angefochten hat. Der Antrag wäre dann meines Erachtens dahingehend auszulegen, dass eine Anfechtung sich auf den Teil bezieht, der nicht bereits im laufenden Verfahren zurückgenommen wurde.
Der Bescheid umfasst aber doch auch Ziff 3, AOSV. Müsste man dazu nix sagen?
12.07.2018, 18:39
hat sich das Begehren nicht erledigt, da Kl eine Satzung erlassen hat und deshalb FFK?