11.07.2018, 08:36
was du meinst, ist das recht, sich nach jeder beweisaufnahme dazu zu äu0ern oder? Hm, das habe ich nicht gesehen und nicht besprochen; bin mir nicht sicher, ob das stimmt, kann aber schon sein. Letztes Wort ist in §258 stpo geregelt
11.07.2018, 08:45
Darüber habe ich auch nachgedacht. Dass er sich nicht äußern konnte. Gibt es auch eine Norm zu, aber irgendwie war der Kommentar da komisch und es klang so als müsste das nicht zwingend sein. Aber es war ja schon ein Revisionsgrund, dass er nicht anwesend war. Als absoluter Revisionsgrund nach Nummer fünf in Verbindung mit Paragraph 231. Und dann ist es ja schon darin eingeschlossen, dass er sich nicht äußern konnte.
11.07.2018, 09:22
Wäre dann glaub ich in 257 abs 1 geregelt. Aber ihr habt recht. Ist ja dann inzident eig schon im rahmen 231 enthalten. Kein plan leute. Bin am verzweifeln
also ich wusste schon, dass ich strafrecht nicht kann, aber dass es so schlimm wird, hätte ich nicht gedacht:(

11.07.2018, 10:03
Tipps für ö recht in Hessen ?
11.07.2018, 10:05
(11.07.2018, 09:22)Asli89 schrieb: Wäre dann glaub ich in 257 abs 1 geregelt. Aber ihr habt recht. Ist ja dann inzident eig schon im rahmen 231 enthalten. Kein plan leute. Bin am verzweifelnalso ich wusste schon, dass ich strafrecht nicht kann, aber dass es so schlimm wird, hätte ich nicht gedacht:(
Ich habe es als Verstoß gegen 240 II StPO gesehen, dass er den Zeugen Holz... nach seiner Vernehmung nicht fragen könnte, weil er ja draußen war. Für das augenscheinsobjekt habe ich die Norm nicht gefunden. Hab auch beruhen bejaht, weil er ja doch hätte was fragen oder sagen können nach der ZEGvernehmung.
11.07.2018, 10:15
Also ich hab
- sowohl für den Zeugen als auch wegen dem Augenschein 240 II (+)
- 247 IV analog (+) weil auch nicht aufgeklärt als er wieder da war
- 258 II (+) ist klar
- 231 II (+) aber als absoluten Revisionsgrund über 338 Nr 5
- sowohl für den Zeugen als auch wegen dem Augenschein 240 II (+)
- 247 IV analog (+) weil auch nicht aufgeklärt als er wieder da war
- 258 II (+) ist klar
- 231 II (+) aber als absoluten Revisionsgrund über 338 Nr 5
11.07.2018, 10:29
Gibt es in ÖR gerade iwas „heißes“?
Wie realistisch ist eine behördenklausur in ö2?
Wie realistisch ist eine behördenklausur in ö2?
11.07.2018, 10:43
Soweit ich weiß lief Behördenklausur im April, Mai und Juni nicht in der Ö2 dieses Jahr. Immer Anwaltsklausur.
11.07.2018, 12:22
(11.07.2018, 10:29)Nrw schrieb: Gibt es in ÖR gerade iwas „heißes“?
Wie realistisch ist eine behördenklausur in ö2?
Also gestern lief in Niedersachsen in der Behördenklausur die Beamtenkonkurrentenklage aus Sicht der Landesschulbehörde mit Widerspruch und § 123er Antrag der unterlegenen Konkurrentin.
Auf Seite 1 steht was von "Flüchtlingsurteil VG Lüneburg Februar" da gibt es aber mehrere. Abschleppfälle sind wohl immer nochmal denkbar. Ich glaube was richtig heißes gibt es nicht.
11.07.2018, 12:28