10.07.2018, 19:46
10.07.2018, 19:50
(10.07.2018, 19:46)Asli89 schrieb:(10.07.2018, 19:41)Nrw (Gast) schrieb: In NRW stand im Bearbeitervermerk, dass die erforderlichen Strafanträge gestellt sind.
Okmittlerweile lache ich über meine fehler...hoffentlich kann ich dann ende oktober auch lachen
Alles wird gut :-) wir machen alle Fehler. Ich drücke allen die Daumen für ÖR!
10.07.2018, 20:14
10.07.2018, 20:18
Doch
10.07.2018, 20:32
doch, in hessen stand das auch im bearbeitervermerk
10.07.2018, 21:24
Wie war das mit dem fehlenden letzten Wort?
10.07.2018, 21:45
Ist es ein absoluter Revisionsgrund, wenn das Gericht das ProdHG völlig ignoriert?
10.07.2018, 22:27
11.07.2018, 07:37
fehlendes letztes wort als relativer revisionsgrund (+)
11.07.2018, 08:06
(11.07.2018, 07:37)Gast schrieb: fehlendes letztes wort als relativer revisionsgrund (+)
Ich hab die vorschrift nicht gefunden, gegen die verstoßen wurde im rahmen dessen und habe eine falsche vorschrift genannt:-/ und bei mir wurde dagegen verstoßen, weil der angeklagte das letzte wort nicht bekommen hat,als die zeugen in seiner abwesenheit vernommen wurden und dieses foto in augenschein genommen wurde.
Im Protokoll stand ja,dass der angeklagte die möglichkeit hatte sich zu allen in augenschein genommenen beweismittel und zu allen zeugenaussagen zu äußern, obwohl er von 12:35-12:55 uhr nicht da war. Stand auch im protokoll. Dann habe ich die problematik mit der beweiskraft des protokolls angesprochen und gesagt dass es ja in sich widersprüchlich ist und die beweiskraft hier nicht einschlägig ist.
Letztendlich rel revgrund bejaht.