10.07.2018, 18:48
(10.07.2018, 18:43)Hessen schrieb:(10.07.2018, 18:34)Hes123 schrieb: Habe den § 338 auch wegen für mich nicht ausreichenden Unterzeichnung angenommen. Woher soll ich wissen, was genau das OLG Hamm oder sonstwer dazu sagt? :D Aus dem M/G ergab es für mich auch so, dass der Richter unterschreiben muss und aus der Einleitung im M/G ging hervor, dass dieses "M" eben nicht reicht![]()
In materieller Hinsicht bin ich fast verzweifelt und in der Eile habe ich sehr sehr viel durcheinander geworfen. Trotzdem meine wesentlichen Erwägungen, um wie schon gestern meinem Ärger Luft zu machen:
Tat 1:
§ 242 mangels Zueignungsabsicht bzgl. des Schokoriegels (-)
§ 263, 22, 23 für mich nicht zu beanstanden.
Tat 2:
§ 267 (-) ewig nach der Urkundseigenschaft geschaut, aber dann - wieso auch immer - abgelehnt
§ 263a ? auch im Fischer durchgelesen, hat mich nur verwirrt... also kurz das Merkmal unbefugt erläutert und anschließend einen Vermögensschaden abgelehnt. Dieses System habe ich so verstanden, dass der Supermarkt direkt vom Hersteller seine 25 Cent bekommt, ohne dass es einer Prüfung bedarf, also kein finanzieller Verlust. Danach den Versuch geprüft und bejaht.
Sehe das mit der Unterschrift so wie du.. denke auch es ging darum, dass man es erörtert
Und bei 263a habe ich nicht zum Nachteil des Supermarktes geprüft, sondern dieser DPG GmbH ... mal gucken was da so raus kommt
Fand es zeitlich hart!
Ich hoffe ich falle nicht durch nur weil ich das mit der Unterschrift ignoriert habe :( Es ärgert mich so sehr
10.07.2018, 18:49
Das mit der Unterschrift kann man auch anders sehen
https://www.burhoff.de/asp_weitere_besch...e/1544.htm
Auf dieses Urteil verweist der Kommentar.
Allerdings, und das ist mir auch gerade erst aufgefallen, muss die Fünf-Wochen-Frist abgelaufen sein ansonsten kann die Unterschrift noch nachgeholt werden. Das hätte man in der Zweckmäßigkeit schreiben können
https://www.burhoff.de/asp_weitere_besch...e/1544.htm
Auf dieses Urteil verweist der Kommentar.
Allerdings, und das ist mir auch gerade erst aufgefallen, muss die Fünf-Wochen-Frist abgelaufen sein ansonsten kann die Unterschrift noch nachgeholt werden. Das hätte man in der Zweckmäßigkeit schreiben können
10.07.2018, 18:50
Ja das mit dem Nachteil der GmBH ist mir gegen Ende noch eingefallen und habe es angeprüft aber nicht zuende gebracht leider :( aber was solls, Hauptsache wir haben irgendwas in die Richtung :D
Gerade überwiegt die Angst vor ÖRecht..
Gerade überwiegt die Angst vor ÖRecht..
10.07.2018, 18:55
(10.07.2018, 18:48)Hessen schrieb:(10.07.2018, 18:43)Hessen schrieb:(10.07.2018, 18:34)Hes123 schrieb: Habe den § 338 auch wegen für mich nicht ausreichenden Unterzeichnung angenommen. Woher soll ich wissen, was genau das OLG Hamm oder sonstwer dazu sagt? :D Aus dem M/G ergab es für mich auch so, dass der Richter unterschreiben muss und aus der Einleitung im M/G ging hervor, dass dieses "M" eben nicht reicht![]()
In materieller Hinsicht bin ich fast verzweifelt und in der Eile habe ich sehr sehr viel durcheinander geworfen. Trotzdem meine wesentlichen Erwägungen, um wie schon gestern meinem Ärger Luft zu machen:
Tat 1:
§ 242 mangels Zueignungsabsicht bzgl. des Schokoriegels (-)
§ 263, 22, 23 für mich nicht zu beanstanden.
Tat 2:
§ 267 (-) ewig nach der Urkundseigenschaft geschaut, aber dann - wieso auch immer - abgelehnt
§ 263a ? auch im Fischer durchgelesen, hat mich nur verwirrt... also kurz das Merkmal unbefugt erläutert und anschließend einen Vermögensschaden abgelehnt. Dieses System habe ich so verstanden, dass der Supermarkt direkt vom Hersteller seine 25 Cent bekommt, ohne dass es einer Prüfung bedarf, also kein finanzieller Verlust. Danach den Versuch geprüft und bejaht.
Sehe das mit der Unterschrift so wie du.. denke auch es ging darum, dass man es erörtert
Und bei 263a habe ich nicht zum Nachteil des Supermarktes geprüft, sondern dieser DPG GmbH ... mal gucken was da so raus kommt
Fand es zeitlich hart!
Ich hoffe ich falle nicht durch nur weil ich das mit der Unterschrift ignoriert habe :( Es ärgert mich so sehr
Mich auch...vor allem wieder wie gestern bei der durchsuchungsproblematik habe ich das problem in meinen notizen, aber nicht im gutachten... vor eile hab ich das wieder vergessen auszuformulieren:( wollte halt schnell zu der sacheüge kommen...habe auch in den verfahrensvoraussetzungen den strafantrag der gmbh erwähnt...hätte nicht die gmbh strafantrag stellen müssen??
10.07.2018, 19:01
(10.07.2018, 18:50)Hes123 schrieb: Ja das mit dem Nachteil der GmBH ist mir gegen Ende noch eingefallen und habe es angeprüft aber nicht zuende gebracht leider :( aber was solls, Hauptsache wir haben irgendwas in die Richtung :D
Gerade überwiegt die Angst vor ÖRecht..
ich hab Angst, dass es wieder so viel Masse wird :s:s
irgendwelche heißen Tipps aber? :D
10.07.2018, 19:10
(10.07.2018, 18:55)Asli89 schrieb:(10.07.2018, 18:48)Hessen schrieb:(10.07.2018, 18:43)Hessen schrieb:(10.07.2018, 18:34)Hes123 schrieb: Habe den § 338 auch wegen für mich nicht ausreichenden Unterzeichnung angenommen. Woher soll ich wissen, was genau das OLG Hamm oder sonstwer dazu sagt? :D Aus dem M/G ergab es für mich auch so, dass der Richter unterschreiben muss und aus der Einleitung im M/G ging hervor, dass dieses "M" eben nicht reicht![]()
In materieller Hinsicht bin ich fast verzweifelt und in der Eile habe ich sehr sehr viel durcheinander geworfen. Trotzdem meine wesentlichen Erwägungen, um wie schon gestern meinem Ärger Luft zu machen:
Tat 1:
§ 242 mangels Zueignungsabsicht bzgl. des Schokoriegels (-)
§ 263, 22, 23 für mich nicht zu beanstanden.
Tat 2:
§ 267 (-) ewig nach der Urkundseigenschaft geschaut, aber dann - wieso auch immer - abgelehnt
§ 263a ? auch im Fischer durchgelesen, hat mich nur verwirrt... also kurz das Merkmal unbefugt erläutert und anschließend einen Vermögensschaden abgelehnt. Dieses System habe ich so verstanden, dass der Supermarkt direkt vom Hersteller seine 25 Cent bekommt, ohne dass es einer Prüfung bedarf, also kein finanzieller Verlust. Danach den Versuch geprüft und bejaht.
Sehe das mit der Unterschrift so wie du.. denke auch es ging darum, dass man es erörtert
Und bei 263a habe ich nicht zum Nachteil des Supermarktes geprüft, sondern dieser DPG GmbH ... mal gucken was da so raus kommt
Fand es zeitlich hart!
Ich hoffe ich falle nicht durch nur weil ich das mit der Unterschrift ignoriert habe :( Es ärgert mich so sehr
Mich auch...vor allem wieder wie gestern bei der durchsuchungsproblematik habe ich das problem in meinen notizen, aber nicht im gutachten... vor eile hab ich das wieder vergessen auszuformulieren:( wollte halt schnell zu der sacheüge kommen...habe auch in den verfahrensvoraussetzungen den strafantrag der gmbh erwähnt...hätte nicht die gmbh strafantrag stellen müssen??
Für 263, 263a braucht man keinen Strafantrag.
10.07.2018, 19:20
was wäre ein fehlender strafantrag in der revision? relativer revisionsgrund?
10.07.2018, 19:29
10.07.2018, 19:32
(10.07.2018, 19:10)Nrw schrieb:(10.07.2018, 18:55)Asli89 schrieb:(10.07.2018, 18:48)Hessen schrieb:(10.07.2018, 18:43)Hessen schrieb:(10.07.2018, 18:34)Hes123 schrieb: Habe den § 338 auch wegen für mich nicht ausreichenden Unterzeichnung angenommen. Woher soll ich wissen, was genau das OLG Hamm oder sonstwer dazu sagt? :D Aus dem M/G ergab es für mich auch so, dass der Richter unterschreiben muss und aus der Einleitung im M/G ging hervor, dass dieses "M" eben nicht reicht![]()
In materieller Hinsicht bin ich fast verzweifelt und in der Eile habe ich sehr sehr viel durcheinander geworfen. Trotzdem meine wesentlichen Erwägungen, um wie schon gestern meinem Ärger Luft zu machen:
Tat 1:
§ 242 mangels Zueignungsabsicht bzgl. des Schokoriegels (-)
§ 263, 22, 23 für mich nicht zu beanstanden.
Tat 2:
§ 267 (-) ewig nach der Urkundseigenschaft geschaut, aber dann - wieso auch immer - abgelehnt
§ 263a ? auch im Fischer durchgelesen, hat mich nur verwirrt... also kurz das Merkmal unbefugt erläutert und anschließend einen Vermögensschaden abgelehnt. Dieses System habe ich so verstanden, dass der Supermarkt direkt vom Hersteller seine 25 Cent bekommt, ohne dass es einer Prüfung bedarf, also kein finanzieller Verlust. Danach den Versuch geprüft und bejaht.
Sehe das mit der Unterschrift so wie du.. denke auch es ging darum, dass man es erörtert
Und bei 263a habe ich nicht zum Nachteil des Supermarktes geprüft, sondern dieser DPG GmbH ... mal gucken was da so raus kommt
Fand es zeitlich hart!
Ich hoffe ich falle nicht durch nur weil ich das mit der Unterschrift ignoriert habe :( Es ärgert mich so sehr
Mich auch...vor allem wieder wie gestern bei der durchsuchungsproblematik habe ich das problem in meinen notizen, aber nicht im gutachten... vor eile hab ich das wieder vergessen auszuformulieren:( wollte halt schnell zu der sacheüge kommen...habe auch in den verfahrensvoraussetzungen den strafantrag der gmbh erwähnt...hätte nicht die gmbh strafantrag stellen müssen??
Für 263, 263a braucht man keinen Strafantrag.
Bei geringwertigen sachen nach 263a abs2, 263 abs ? Ivm 248a schon..
10.07.2018, 19:41
In NRW stand im Bearbeitervermerk, dass die erforderlichen Strafanträge gestellt sind.