06.07.2018, 18:37
Boah diese F×××××.
Dumm gelaufen würd ich sagen. Aber welche Probleme hat man sich denn abgeschnitten, wenn man das prodhaftG nicht geprüft hat? Im Ergebnis hat man es sich doch nur unendlich viel schwerer gemacht.
Dumm gelaufen würd ich sagen. Aber welche Probleme hat man sich denn abgeschnitten, wenn man das prodhaftG nicht geprüft hat? Im Ergebnis hat man es sich doch nur unendlich viel schwerer gemacht.
06.07.2018, 18:45
ähm nein? ProdukhaftG ist ne verschuldensunabhängige haftung - probleme hat man sich gemacht wenn man über die verschuldensunabhängigen bgb normen gegangen sind - dafür war der hinweis der letzten seite. Dazu zig probleme aus dem prodhaftg wie hdiengabzen haftungsuasschlüsse aus abs 1 und 2 des §1, selbstbeteiligung usw usf
06.07.2018, 20:08
Hey Freunde aus hessen wo seid ihr. Was habt ihr so geprüft?
06.07.2018, 20:16
(06.07.2018, 18:45)NRW9 schrieb: ähm nein? ProdukhaftG ist ne verschuldensunabhängige haftung - probleme hat man sich gemacht wenn man über die verschuldensunabhängigen bgb normen gegangen sind - dafür war der hinweis der letzten seite. Dazu zig probleme aus dem prodhaftg wie hdiengabzen haftungsuasschlüsse aus abs 1 und 2 des §1, selbstbeteiligung usw usf
Ja. Genau das hab ich doch gesagt. Das man es sich schwerer gemacht hat, wenn man das prodhaftg nicht geprüft hat.
Klar ist es dumm gelaufen und man hat wohl nicht die lösungsskizze des ljpa getroffen, aber ProdHaftG konnte man doch (wenn man es denn gefunden hat) relativ unproblematisch bejahen. Die ganzen Beweissachen und so musste man doch trotzdem bei 280 / 823 prüfen. Und hatte dann halt sehr viel mehr Begründungsaufwand, um da irgendwie zu nem Anspruch zu kommen.
06.07.2018, 20:30
Klar, die Klausur war auf das ProdHaftG angelegt, aber ob das LJPA es tatsächlich als so schwerwiegend ansieht, wenn man über §§ 280, 688 BGB gegangen ist? Das glaube ich nicht.
06.07.2018, 20:46
(06.07.2018, 20:30)NRW schrieb: Klar, die Klausur war auf das ProdHaftG angelegt, aber ob das LJPA es tatsächlich als so schwerwiegend ansieht, wenn man über §§ 280, 688 BGB gegangen ist? Das glaube ich nicht.
Wenn es ein Urteil gewesen wäre, würde ich dir zustimmen. Da du aber ja im Rahmen der Anwaltsklausur ja den sichersten Weg wählen sollst, ist es natürlich von Bedeutung, ob du über die Gefährdungshaftung gehst... Aber deswegen werden die keinen durchfallen lassen, das kann ich mir nicht vorstellen.
06.07.2018, 22:21
(06.07.2018, 20:16)Dödöm schrieb:(06.07.2018, 18:45)NRW9 schrieb: ähm nein? ProdukhaftG ist ne verschuldensunabhängige haftung - probleme hat man sich gemacht wenn man über die verschuldensunabhängigen bgb normen gegangen sind - dafür war der hinweis der letzten seite. Dazu zig probleme aus dem prodhaftg wie hdiengabzen haftungsuasschlüsse aus abs 1 und 2 des §1, selbstbeteiligung usw usf
Ja. Genau das hab ich doch gesagt. Das man es sich schwerer gemacht hat, wenn man das prodhaftg nicht geprüft hat.
Klar ist es dumm gelaufen und man hat wohl nicht die lösungsskizze des ljpa getroffen, aber ProdHaftG konnte man doch (wenn man es denn gefunden hat) relativ unproblematisch bejahen. Die ganzen Beweissachen und so musste man doch trotzdem bei 280 / 823 prüfen. Und hatte dann halt sehr viel mehr Begründungsaufwand, um da irgendwie zu nem Anspruch zu kommen.
Sorry, hab dich falsch verstanden. Da hast du natürlich Recht. Es bringt jetzt auch nichts mehr sich darüber den Kopf zu zerbrechen, es war nur eine Klausur von 8, nächste Woche sind komplett neue Rechtsgebiete dran. Einfach Zivilrecht vergessen und weitermachen, wir packen das schon alle!
07.07.2018, 07:38
Eine Anmerkung zu den weltberühmten Kaiser-Listen...
Dieser Fall kam dran:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...O%20315/10
Wenn Kaiser in der Vergangenheit in der Tat über die magische Fähigkeit der Wahrsagerei verfügt hätte, dann hätte dieser Fall aus 2011 in der Liste aus 2011 oder spätestens in der aus 2012 Erwähnung finden müssen. Hat er aber nicht.
https://www.juraforum.de/juraexamen/kaiser-kurzskripte/
Jetzt kann man natürlich sagen, niemand hätte behauptet, dass Kaiser die magische Fähigkeit der Wahrsagerei beherrscht. Dann wäre es aber auch schön, wenn dieser Bullshit endlich nicht weiter als Mythos durch die Foren geistert und nicht weiter von den üblichen Verdächtigen befeuert wird. Wer wissen will, was konkret(!) in seinem Examen drankommt, der kann genauso gut bei AstroTV anrufen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Scharlatan
Im Übrigen sei am Rande darauf hingewiesen, dass die Klausuren im 2. Examen seit unvordenklicher Zeit einen Schnitt leicht unterhalb von 5,5 Punkten aufweisen. Wenn es möglich wäre, durch Glaskugeln, Hasenpfoten, Kaffeesatzleserei oder geheime Rituale an Mitternacht auf dem Kirchturm zu Lübeck zu erraten, was drankommt, müsste sich das signifikant in den Noten seit Einführung besagter Seminare zeigen.
Pustekuchen! Messbar zeigt sich rein gar nichts. Allenfalls gibt es eine Wirkung auf psychologischer Ebene. Die Kandidaten dürften weniger Prüfungsangst haben.
Dieser Fall kam dran:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...O%20315/10
Wenn Kaiser in der Vergangenheit in der Tat über die magische Fähigkeit der Wahrsagerei verfügt hätte, dann hätte dieser Fall aus 2011 in der Liste aus 2011 oder spätestens in der aus 2012 Erwähnung finden müssen. Hat er aber nicht.
https://www.juraforum.de/juraexamen/kaiser-kurzskripte/
Jetzt kann man natürlich sagen, niemand hätte behauptet, dass Kaiser die magische Fähigkeit der Wahrsagerei beherrscht. Dann wäre es aber auch schön, wenn dieser Bullshit endlich nicht weiter als Mythos durch die Foren geistert und nicht weiter von den üblichen Verdächtigen befeuert wird. Wer wissen will, was konkret(!) in seinem Examen drankommt, der kann genauso gut bei AstroTV anrufen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Scharlatan
Im Übrigen sei am Rande darauf hingewiesen, dass die Klausuren im 2. Examen seit unvordenklicher Zeit einen Schnitt leicht unterhalb von 5,5 Punkten aufweisen. Wenn es möglich wäre, durch Glaskugeln, Hasenpfoten, Kaffeesatzleserei oder geheime Rituale an Mitternacht auf dem Kirchturm zu Lübeck zu erraten, was drankommt, müsste sich das signifikant in den Noten seit Einführung besagter Seminare zeigen.
Pustekuchen! Messbar zeigt sich rein gar nichts. Allenfalls gibt es eine Wirkung auf psychologischer Ebene. Die Kandidaten dürften weniger Prüfungsangst haben.
07.07.2018, 07:50
Noch eine kleine Anmerkung am Rande...
Wenn ich Dezernent im Prüfungsamt wäre, dann würde ich meine Klausurfälle nicht nur mit Palandt und Putzo gegenchecken (-> "Entscheidung liegt den Bearbeitern nicht vor"), sondern auch mit den Kaiserskripten. Ich würde sogar 180 € aus der Portokasse für diese berühmte Liste bezahlen, um mal schauen, was angeblich gerade "heiß" ist. Bei der Frage, ob im nächsten Termin Arbeits- oder Gesellschaftsrecht drankommt, würde ich mir keinen Stress machen und ganz einfach eine Münze werfen.
Wer ernsthaft glaubt, diese Vorgehensweise gezielt aushebeln zu können, dem wünsche ich viel Erfolg!
Wenn ich Dezernent im Prüfungsamt wäre, dann würde ich meine Klausurfälle nicht nur mit Palandt und Putzo gegenchecken (-> "Entscheidung liegt den Bearbeitern nicht vor"), sondern auch mit den Kaiserskripten. Ich würde sogar 180 € aus der Portokasse für diese berühmte Liste bezahlen, um mal schauen, was angeblich gerade "heiß" ist. Bei der Frage, ob im nächsten Termin Arbeits- oder Gesellschaftsrecht drankommt, würde ich mir keinen Stress machen und ganz einfach eine Münze werfen.
Wer ernsthaft glaubt, diese Vorgehensweise gezielt aushebeln zu können, dem wünsche ich viel Erfolg!
07.07.2018, 08:25
Ich verstehe die "Diskussion",insbesondere an dieser Stelle, nicht. Wer Kaiser oder sonstige Anbieter nutzen will, kann das doch machen und wer nicht will, lässt es einfach. Mir ist bewusst, dass ich mich grade selbst daran beteilige aber mich regts langsam auf.
Ob die Listen usw messbare Verbesserungen bewirken, ist nicht feststellbar, weil keiner weiß, wie die Klausuren in jedem Einzelfall gelaufen wären, wenn der/die Betreffende sie ohne/mit Rep geschrieben hätte. Oder hat schonmal jemand ein und denselben Durchgang mit und gleichzeitig ohne Rep geschrieben?
Ich dachte in diesem Thread gehts darum, sich über die Klausuren im Juli 2018 auszutauschen.
Mein Tipp an alle, die gerade schreiben: Schaut nur während der Klausurphase hier ins Forum,wenn ihr euch sehr sicher seid, die Klausuren sehr gut geschrieben zu haben. Jeder Gedanke an vergangene Klausuren führt bei den meisten nämlich dazu, dass sie noch mehr Schiss vor der jeweils nächsten Klausur haben, wenn sie ihre Lösung mit der der anderen vergleichen.
Und es geht doch wohl darum, jeden Tag mit dem bestmöglichen Gefühl in die Klausur zu gehen (korrigiert mich,wenn ich mich irre)
Ob die Listen usw messbare Verbesserungen bewirken, ist nicht feststellbar, weil keiner weiß, wie die Klausuren in jedem Einzelfall gelaufen wären, wenn der/die Betreffende sie ohne/mit Rep geschrieben hätte. Oder hat schonmal jemand ein und denselben Durchgang mit und gleichzeitig ohne Rep geschrieben?

Ich dachte in diesem Thread gehts darum, sich über die Klausuren im Juli 2018 auszutauschen.
Mein Tipp an alle, die gerade schreiben: Schaut nur während der Klausurphase hier ins Forum,wenn ihr euch sehr sicher seid, die Klausuren sehr gut geschrieben zu haben. Jeder Gedanke an vergangene Klausuren führt bei den meisten nämlich dazu, dass sie noch mehr Schiss vor der jeweils nächsten Klausur haben, wenn sie ihre Lösung mit der der anderen vergleichen.
Und es geht doch wohl darum, jeden Tag mit dem bestmöglichen Gefühl in die Klausur zu gehen (korrigiert mich,wenn ich mich irre)