06.07.2018, 15:38
finds auch recht fies, weil es viele auf die falsche fährte gelockt hat - war vielleicht sogar nett gemeint vom ljpa, weil das ProdSG ohnehin nicht durchging und sie nicht wollten, dass man da zeit verliert, aber sie berechnen nie die aufregung mit ein. hätten sies gelassen hätten leute vielleicht zeit mit dem ProdSG verschwendet aber dafür auch die wesentliche norm im ProdHaftG geprüft.
06.07.2018, 15:43
(06.07.2018, 15:35)NRWlerin schrieb: Gab’s denn im Sachverhalt keinerlei (mehr oder weniger offensichtliche) Hinweise, dass das ProdHaftG einschlägig sein könnte?
Doch ziemlich viele sogar, entweder weil man den Fall kannte oder weiö man drauf kam. Das Pferd ist nach Mandantendarstellung an einer Silage erkrankt (Hallo Produkt), das der Streitgegner selbst hergestellt hat (Hallo Hersteller). Außedem war das Verschulden so gestaltet, dass mans nicht ohne extrem viel Rumgebiege hätte bejahen können (Hallo Gefährdungshaftung). Und für den besonderen Witz war der Streitwert so angesetzt, dass man abzüglich der 500€ Selbstbeteiligung aus §11 ProdHaftG genau 100€ unter dem Zuständigkeitswert für das Landgericht war und vorm AG klagen musste.
Aber wie gesagt, wenn man aufgeregt ist und gar nicht ins ProdHaftG guckt, rutscht man da schmell drüber weg.
06.07.2018, 15:44
(06.07.2018, 15:35)NRWlerin schrieb: Gab’s denn im Sachverhalt keinerlei (mehr oder weniger offensichtliche) Hinweise, dass das ProdHaftG einschlägig sein könnte?
doch, gab's genug. ich hab den BV auch zur Sicherheit fünf mal gelesen, bin mir da eigentlich ziemlich sicher, dass es nicht ausgeschlossen war.
06.07.2018, 15:53
Hä ProdHG war doch ausgeschlossen.
06.07.2018, 15:55
also ich hab kein werkunternehmerpfandrecht sondern den lagerungskauf und pfR hieraus geprüft
06.07.2018, 16:01
06.07.2018, 16:03
(06.07.2018, 16:01)Gast3 schrieb:(06.07.2018, 15:53)Marc Düsseldorf schrieb: Hä ProdHG war doch ausgeschlossen.
Guten Morgen. ProdSG =/= ProdHaftG. Der Bearbeitervermerk war missverständlich, viele haben sich verlesen. ProdHaftG war NICHT ausgeschlossen, nur ProdSG.
Du kannst mich schlagen, aber ich könnte jetzt echt schwören bei mir stand ProdukthaftungsG.
06.07.2018, 16:07
(06.07.2018, 16:03)Mik schrieb:(06.07.2018, 16:01)Gast3 schrieb:(06.07.2018, 15:53)Marc Düsseldorf schrieb: Hä ProdHG war doch ausgeschlossen.
Guten Morgen. ProdSG =/= ProdHaftG. Der Bearbeitervermerk war missverständlich, viele haben sich verlesen. ProdHaftG war NICHT ausgeschlossen, nur ProdSG.
Du kannst mich schlagen, aber ich könnte jetzt echt schwören bei mir stand ProdukthaftungsG.
Will dich nicht schlagen, aber das stand da einfach nicht und würde auch keinenerlei Sinn ergeben. Lies vielleicht das Urteil, dann weißt du warum es Unsinn wäre in der Klausur ProdHaftG auszuschließen. War grad heisses Thema in unserer AG Gruppe, 10/15 habens richtig gesehen, 5 leider nicht. Wie gesagt habe den Satz sicherlich drei mal Buchstabe für Buchstabe gelesen.
06.07.2018, 16:08
prodHG war NICHT ausgeschlossen. Klausur ist auch nur so zu lösen gewesen. Ja, die hinweise waren wohl nett gemeint, aber eben dann doch auch wieder verwirrend.
06.07.2018, 16:43