• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren Juli 2018
« 1 ... 11 12 13 14 15 ... 66 »
 
Antworten

 
Klausuren Juli 2018
nrw
Unregistered
 
#121
05.07.2018, 15:36
(05.07.2018, 15:32)Oberficker(NDS) schrieb:  Da morgen NRW, Hessen und NRW gleich liegen - kann man daraus irgendwas schließen?

In NDS hatten wir bisher 2x MietR, heute in der Relation kam ein Verkehrsunfall mit einem Hund. (Rauhhaarteckel (= Dackel) lief auf dem Nachhauseweg zum Zwinger vor und wurde auf Garagenhof dann angefahren. Der Anfahrende behauptete der Dackel hätte unter dem Auto gelegen. Der Teckel war übrigens keine GmbH. ;))



NRW ja offensichtlich ZVS heute. Heißt das, dass ZVS bei euch morgen rausfällt, oder machen die das gerne mehrmals, wenn sie denn Lust drauf haben?


Zvs kann man bei der Anwaltsklausur morgen in nrw meiner Meinung nach nicht ausschließen. Vorallem nachdem heute kein klassischer zvr Rechtsbehelf dann kam schließe ich für mich morgen Zwangsvollstreckungsrecht aus Anwaltssicht nicht aus... aber das ljpa ist und bleibt 'ne Wundertüte
Heute abhaken & morgen dann wieder überraschen lassen...
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#122
05.07.2018, 15:39
Morgen kann in NRW eigentlich alles kommen. In der Regel Anwaltsklausur, Kautelar wär möglich, aber auch noch mal Zwangsvollstreckung..
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#123
05.07.2018, 15:43
(05.07.2018, 15:32)Oberficker(NDS) schrieb:  Da morgen NRW, Hessen und NRW gleich liegen - kann man daraus irgendwas schließen?

In NDS hatten wir bisher 2x MietR, heute in der Relation kam ein Verkehrsunfall mit einem Hund. (Rauhhaarteckel (= Dackel) lief auf dem Nachhauseweg zum Zwinger vor und wurde auf Garagenhof dann angefahren. Der Anfahrende behauptete der Dackel hätte unter dem Auto gelegen. Der Teckel war übrigens keine GmbH. ;))



NRW ja offensichtlich ZVS heute. Heißt das, dass ZVS bei euch morgen rausfällt, oder machen die das gerne mehrmals, wenn sie denn Lust drauf haben?

ZVS kommt halt immer in der Z3. Das kann nochmal kommen, ist aber eher selten... allerdings auch keinesfalls ausgeschlossen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#124
05.07.2018, 15:46
Also in Hessen kommt in der Z4 traditionell Arbeitsrecht (in den letzten 6 Terminen) oder WirtschaftsR
Zitieren
Oberficker(NDS)
Unregistered
 
#125
05.07.2018, 16:22
Erstmal danke an alle.

In Niedersachsen gibt es weder Arbeits- noch Wirtschaftsrecht. Also würde ich sagen dass wir mit Hessen zusammen schreiben ist unrealistisch.

NDS und NRW zusammen wäre aber möglich. Dafür spricht, dass wir in Niedersachsen A2 vor A1 geschrieben haben.

NDS hatte wie gesagt Urteil (MietR) und Kautelar (MietR) sowie Relation (StVG). Zieht daraus Eure Schlüsse. Als Niedersachse kann ich sagen dass für Morgen Kautelar eigentlichausgeschlossen ist und MietR sehr unwahrscheinlich. ZVS ist bei uns noch im Rennen - kommt aber nicht in jedem Durchgang.
Zitieren
NRW
Unregistered
 
#126
05.07.2018, 16:51
Alsoooo, heute in NRW Z 3:

1 Kläger, der sich selbst vertritt, zwei Beklagte (B zu 1), B zu 2) ist der Anwalt von B zu 1)), ein Drittschuldner Herr Ju gegen den der K einen Anspruch auf Zahlung wegen eines Autoverkaufs hat

B zu 1) hat gegen den Kläger ein Urteil wegen eines Hundebisses, bei dem der Kläger verurteilt wurde, an den B zu 1) SE und Schmerzensgeld zu zahlen. Das erging als VU. B zu 1) hat dann Einspruch eingelegt gegen das VU und einen Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV bei Gericht gestellt. Davon hat er die Beklagten unterrichtet. Dennoch hat der B zu 1) bei Gericht einen Antrag auf Erlass eines PfÜB gestellt. Das Gericht hat dann den Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV durchgewunken und an die Parteien verschickt. Einen Tag später hat das Gericht den PfÜB erlassen.
Der PfÜB wurde dann dem Drittschuldner Ju zugestellt. Ju hat daraufhin B zu 2) angerufen und an B zu 1) gezahlt. An dem Tag ging den Beklagten die Einstellung der ZV zu.

Auf den Einspruch gegen das VU wurde das Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Damit ist nun aber der B zu 1) nicht einverstanden und legt Berufung ein. Über diese Berufung wurde noch nicht entschieden.

K meint:
- Sein Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV habe den Titel beseitigt
- spätestens die Entscheidung des Gerichts über die Einstellung der einstweiligen Einstellung der ZV habe den Titel beseitigt
- B hätten nicht mehr die Forderung einziehen durchen beim DS, weil sie von K davon informiert wurden, dass die ZV eingestellt wird
- Anspruch bestehe aus 717 II, 823 I und es läge Betrug vor
- auf seine Kosten sei K bereichtert worden

B meinen:
- 717 II (-) weil der Titel noch da sei und kein Schaden bestehe
- Antrag des K auf Einstellung der ZV ändere nichts
- K müsse in dem anderen Rechtsstreit (Hundebiss) seine Ansprüche geltend machen, nicht in neuem Rechtsstreit
- Aufhebung und Änderung eines Urteils könne man nur bei anderem Gericht als dem Ausgangsgericht, dazu nennt er mehrere Normen, die das belegen würden
- 717 gehe nicht gegen VU, sondern nur gegen normale Urteile

BV: Kosten, vV, Streitwertbeschluss erlassen

Meine Lösung:
Rubrum normal, AG Düsseldorf, zwei Beklagte
Tenor: Die Klage wird abgewiesen.
TB keine Besonderheiten: kein streitiger SV, nur Rechtsmeinungen

Rechtliche Lösung: Leistungsklage, habe kurz gesagt, dass K sich selbst vertreten darf, habe keine anderweitige Rechtshängigkeit geprüft und bejaht, weil 717 II S. 2 ZPO nur eine Kannvorschrift sei und habe Beispiele aufgezählt, bei denen das gleiche Gericht über Aufhebung entscheidet

subjektive Klagehäufung durch zwei B gem. 59, 69 ZPO i.V.m. 260 ZPO analog zulässig

Anspruch aus 717 II ZPO gegen B zu 1)
Anwendbarkeit grds. (+) auch bei VU: Habe gesagt, VU ist auch ein Urteil und auch 717 III S. 1 ZPO zeige, dass das gegen VU gehe, es gehe nur gegen Prozessvergleiche und vollstreckbare Urteile nicht, aber gegen VU schon

Dann habe ich gesagt, es läge keine Aufhebung vor und der Titel sei noch da:
1. Titel weg durch Einspruch des K (-), weil er nur den Antrag stellt, aber das Gericht entscheidet, das Gericht kann ihn als unzulässig oder unbegründet verwerfen
2. Titel weg durch Antrag des K auf Einstellung der ZV (-), weil K auch hier nur beantragt und dadurch noch nichts entschieden ist
3. Titel weg durch einstweilige Einstellung der ZV durch Gericht (-) weil hier nur die ZV einstweilig eingestellt wird, der Titel an sich bleibt bestehen. Einstwielige Einstellung der ZV und Titelaufhebung sind nicht das gleiche, nur die ZV ist weg, der Titel ist noch da
4. Aufhebung des Urteils durch Gericht aufgrund des Einspruchs gegen das VU, da habe ich eigentlich gesagt, dass jetzt der Titel weg ist. Aber ich dachte, das könne nicht sein, denn dann hätte man die anderen AGL nicht mehr alle prüfen können. DelR ginge zwar auch gegen B zu 2), aber der Anspruch aus BerR nur gegen B zu 1) und ich dachte, die Klausur sei darauf angelegt, auch diesen Anspruch zu prüfen.
Deswegen habe ich etwas wirr gesagt, dass jetzt ja aber Berufung eingelegt wurde und man deswegen 717 II nicht durchgehen lassen kein, weil ansonsten ständig K gegen B Ansprüche geltend machen wenn erst ein Urtei ergeht, dann Aufhebung, dann Berufung und das solle unterbunden werden.
Habe gesagt, der Titel sei nicht endgültig aufgehoben, was aber von 717 I zu fordern sei

dann 812 I S. 1 Alt. 2 gegen B zu 1)
habe es am Rechtsgrund scheitern lassen, habe gesagt, der PfÜB sei der RG, daher habe ich den PfüB geprüft.
Habe gesagt, der sei nur nichtig bei groben Fehlern wie beispielsweise, wenn der Titel fehlt. Es gäbe aber einen Titel, s.o.
Dann habe ich gesagt, dass das Arrestatorium ggü. dem DS erging, der PfÜB dem DS zugestellt wurde, die Zustellung an den Schuldner K egal sei
Dann habe ich gesagt, dass ein PfÜB gem. § 836 II ZPO so lange gilt, wie er nicht aufgehoben wurde und der DS daher mit Recht an B zu 1) gezahlt hat
Dann habe ich gesagt, dass auch die einstweilige Einstellung der ZV nichts daran ändert, da dieser erst mit Zustellung bei den Parteien wirksam ist und hier die ZUstellung der ZV-Einstellung nach dem PfÜBen war
also RG (+) und Anspruch (-)

823 I gegen B zu 1) und 2)
(-) weil Handlung nicht rechtswidrig war, weil K die Forderung bei DS Ju einziehen durfte, weil PfüB wirksam

823 II BGB i.V.m. 263 I StGB
(-) weil keine Täuschung, weil gepfübt werden durfte

Fertig!

Was habt ihr geprüft?
Zitieren
NRW
Unregistered
 
#127
05.07.2018, 17:02
K legt Einspruch ein, nicht B zu 1)
Sorry!
Zitieren
Nrw
Unregistered
 
#128
05.07.2018, 17:25
Was habt ihr mit der bekl zu 2) gemacht? Ich habe diesbezüglich nur gesagt, dass sich der bekl zu 1) das Verschulden/verhalten der Anwältin zurechnen lassen muss 85II zpo. Und daher die Klage gegen bekl zu 2) zwar zulässig, aber unbegründet. Ich dachte dafür wäre der Hinweis des Gerichts gewesen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#129
05.07.2018, 17:32
Ahh, in Hessen haben die B's Einspruch eingelegt
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#130
05.07.2018, 17:38
(05.07.2018, 17:32)Gast schrieb:  Ahh, in Hessen haben die B's Einspruch eingelegt

sorry, hatte Berufung im kopf. Die B#s haben natürlich kein Einspruch eingeltgt :angel:
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 11 12 13 14 15 ... 66 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus