04.07.2018, 08:18
(04.07.2018, 08:07)Entspanntee schrieb: Entspann dich, der Kollege wollte trollen oder hat Hessen mit NRW verwechselt. In Nds lief dasselbe wie in Hessen und auch hier gab es keine GmbH sondern zwei bzw drei Privatpersonen, alles gut.
Ich sag ja, konnte man andenken. Hab mich aber auch nicht getraut das groß auszuführen. Alles gut war keine A/W Klausur :rolleyes:
04.07.2018, 09:10
(04.07.2018, 08:07)Entspanntee schrieb: Entspann dich, der Kollege wollte trollen oder hat Hessen mit NRW verwechselt. In Nds lief dasselbe wie in Hessen und auch hier gab es keine GmbH sondern zwei bzw drei Privatpersonen, alles gut.
puhhhh danke für die Aufklärung! Dachte schon ich hab die Klausur nun komplett vermasselt. lief eh nicht so gut...
04.07.2018, 09:46
(04.07.2018, 09:10)gigi schrieb:(04.07.2018, 08:07)Entspanntee schrieb: Entspann dich, der Kollege wollte trollen oder hat Hessen mit NRW verwechselt. In Nds lief dasselbe wie in Hessen und auch hier gab es keine GmbH sondern zwei bzw drei Privatpersonen, alles gut.
puhhhh danke für die Aufklärung! Dachte schon ich hab die Klausur nun komplett vermasselt. lief eh nicht so gut...
Bist nicht der/die Einzige. Bei mir lief die auch total schlecht:(
Ich hasse eh Anwaltsklausuren.
04.07.2018, 10:15
Hatte auch kurz Angst bei den Darstellungen aber NDS war wohl etwas anders als NRW. hab bei der in NDS geprüft ob der Anspruch des Vermietern auf Miete erloschen ist durch:
1) den neuen Vertrag nach 415 BGB (-) weil keine Zustimmung
2) durch Untermiete (-) weil keine Genehmigung
3) durch neuen Mietvertrag (-) weil sie sich nie komplett geeinigt haben
4) durch gebrauchsüberlassung (-) weil kein Anspruch des v
5) durch Kündigung (-) weil Frist verpasst
also Anspruch bleibt
dazu ihre Ansprüche auf Schadensersatz aus 536a wegen des mangels. habe ich durch gehen lassen da es zwar keine Abweichung von 10% war aber zumindest im Rahmen der Zusicherung irgendwie so sein sollte dachte ich mir. da sie damit ca. 60 euro pro Monat zu viel gezahlt hat und der wert für 12 Jahre ungefähr dem entsprach was sie bis 2019 noch an Miete zahlen muss (da der Vertrag sich mangels Kündigung automatisch verlängert hat) ungefähr also 8500 Euro. war taktisch der Meinung es muss auf einen Vergleich hinaus laufen da es die kautelar Klausur war und sie explizit danach fragt. hab dann Ansprüche gegen den neuen abgelehnt da dieser keine Pflicht aus dem Vertrag meiner Meinung nach hatte und ohne v eh keinen neuen Vertrag abschließen könnte.
Praktisch dementsprechend einen Vergleichsvorschlag in dem sie alle Ansprüche gegeneinander aufrechnen und ihr rechrsverhältnis beenden sowie hilfsweise eine Kündigung für 2019.
Hoffe das passt alles ansatzweise so :D
1) den neuen Vertrag nach 415 BGB (-) weil keine Zustimmung
2) durch Untermiete (-) weil keine Genehmigung
3) durch neuen Mietvertrag (-) weil sie sich nie komplett geeinigt haben
4) durch gebrauchsüberlassung (-) weil kein Anspruch des v
5) durch Kündigung (-) weil Frist verpasst
also Anspruch bleibt
dazu ihre Ansprüche auf Schadensersatz aus 536a wegen des mangels. habe ich durch gehen lassen da es zwar keine Abweichung von 10% war aber zumindest im Rahmen der Zusicherung irgendwie so sein sollte dachte ich mir. da sie damit ca. 60 euro pro Monat zu viel gezahlt hat und der wert für 12 Jahre ungefähr dem entsprach was sie bis 2019 noch an Miete zahlen muss (da der Vertrag sich mangels Kündigung automatisch verlängert hat) ungefähr also 8500 Euro. war taktisch der Meinung es muss auf einen Vergleich hinaus laufen da es die kautelar Klausur war und sie explizit danach fragt. hab dann Ansprüche gegen den neuen abgelehnt da dieser keine Pflicht aus dem Vertrag meiner Meinung nach hatte und ohne v eh keinen neuen Vertrag abschließen könnte.
Praktisch dementsprechend einen Vergleichsvorschlag in dem sie alle Ansprüche gegeneinander aufrechnen und ihr rechrsverhältnis beenden sowie hilfsweise eine Kündigung für 2019.
Hoffe das passt alles ansatzweise so :D
04.07.2018, 12:26
Habe ich auch so ähnlich gelöst. Ansprüche auf Se abgelehnt, da 10 % nicht überschritten. Aber Ansprüche Mandantin gegen dritten wegen konkludenten untermietvertrag bejaht. Dieser könnte dritten durch schreiben an Mandantin nicht kündigen, da wegen 542 nur außerordentliche Kündigung möglich. 550 wegen Sinn und Zweck nicht einschlägig.
Vergleich mit Abtretung der Ansprüche gegen dritten.
Vergleich mit Abtretung der Ansprüche gegen dritten.
04.07.2018, 13:28
Prognose für morgen?
Ich Tippe auf Erinnerung oder Drittwiderspruchsklage, das wäre mal wieder an der Zeit.
Ich Tippe auf Erinnerung oder Drittwiderspruchsklage, das wäre mal wieder an der Zeit.
04.07.2018, 14:16
05.07.2018, 14:26
Was war denn das für ein scheiss!
05.07.2018, 14:31
Danke LJPA für diesen Scheiß!
Ihr seid die besten!
Ihr seid die besten!
05.07.2018, 14:32
Super seltsame Klausur. Zwangsvollstreckungsrechtsbehelfe bis zum Erbrechen lernen hätte man sich sparen können :@