03.07.2018, 14:43
Bei mir war es katastrophal, hab nichts richtig prüfen können außer 535 II BGB und am Ende einen Vergleich plus Mandantenschreiben entworfen - keine Ahnung was das JPA da hören wollte :s
03.07.2018, 15:20
Die Klausur fand ich recht schwer; beruhte wohl u.a. auf folgendem Urteil:
LG München 31 S 6768/13
Einen Kommentar möchte ich mir zu Kaiser erlauben:
Ich habe viele Seminare besucht und bin eher enttäuscht. Der Urteilsfetischismus bindet zu viel Aufmerksamkeit. Gerade in den Seminaren nehmen dadurch Spezialfälle viel zu viel Raum ein. Es wäre vielen mehr geholfen, wenn mehr Basics eingepaukt würden und Zusammenhänge dargestellt würden. Daran hapert es wohl bei den meisten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein besprochenes Urteil dran kommt ist sehr gering. O. g. ist von 2013, das gestern in NRW von 2011...
LG München 31 S 6768/13
Einen Kommentar möchte ich mir zu Kaiser erlauben:
Ich habe viele Seminare besucht und bin eher enttäuscht. Der Urteilsfetischismus bindet zu viel Aufmerksamkeit. Gerade in den Seminaren nehmen dadurch Spezialfälle viel zu viel Raum ein. Es wäre vielen mehr geholfen, wenn mehr Basics eingepaukt würden und Zusammenhänge dargestellt würden. Daran hapert es wohl bei den meisten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein besprochenes Urteil dran kommt ist sehr gering. O. g. ist von 2013, das gestern in NRW von 2011...
03.07.2018, 15:33
Denke da war viel vertretbar, gerade in Hinblixk darauf, dass der BGH die 10% Hürde gekippt hat (zwar nur bei Mieterhöhung aber auch sicherlich übergreifend anwendbar)
Habt ihr einen Anspruch V gegen M angenommen?
Hab mich am Ende dann für den Vergleich und für die Klage entschieden.
Habt ihr einen Anspruch V gegen M angenommen?
Hab mich am Ende dann für den Vergleich und für die Klage entschieden.
03.07.2018, 15:43
ZII nrw war für mich die Katastrophe.
Die Rückzahlung der Zuviel gezahlten Miete ging. Aber der Anspruch des Vermieters gegen die „alte“ Mieterin? Aus ? Bestand der Vertrag noch? Bestand der Vertrag zwischen Vermieter und „neuen“ Mieter?
Die Rückzahlung der Zuviel gezahlten Miete ging. Aber der Anspruch des Vermieters gegen die „alte“ Mieterin? Aus ? Bestand der Vertrag noch? Bestand der Vertrag zwischen Vermieter und „neuen“ Mieter?
03.07.2018, 15:49
Habe einen konkludenten aufhebungsvertrag angenommen nach 311 bgb durch das Einverständnis das der neue „Mieter“ nachmieter ist & der Vermieter mit diesem neuen „Mieter „ konkludierte einen Mietvertrag geschlossen hat durch E-Mail Verkehr
Und in der Klage hab ich noch die außerordentliche fristlose Kündigung weg des mangels erklärt
Aber es steht alles auf sehr wackeligen Beinen
Hab nur im palandt gelesen das ein Konkludenter aufhebungsvertfag im zusammen Hang mit Mieter Wechsel möglich ist... puh...
Und in der Klage hab ich noch die außerordentliche fristlose Kündigung weg des mangels erklärt
Aber es steht alles auf sehr wackeligen Beinen
Hab nur im palandt gelesen das ein Konkludenter aufhebungsvertfag im zusammen Hang mit Mieter Wechsel möglich ist... puh...
03.07.2018, 15:56
Habe auch einen Aufhebungsvertrag bejaht. Argumente gab es ja genug. Außerdem sah ich keine Vergleichsbereitschaft auf Gegenseite. Folge: FK. Überdies: 123 (-), 313 (-), ordentl. + außerordentliche (-); 397 (-) wg 311. SchaE (-) wg. 10 % Regel. SchaE gg N nur falls Schaden (+), aber nicht zu erwarten, weil FK erfolgreich.
03.07.2018, 15:56
Meine Lösung: Kurzfassung
Durch den Vertragsverhandlungen ist der neue Mieter nicht in den Vertrag einbezogen. Wegen Verstoß gegen 550 BGB.
Der Vertrag zwischen Mandant und Vermieter bestand demnach noch bis zur hilfsweisen Kündigung.
Ansprüche zwischen Mandant und "neuem Mieter" aus 311, 280 (+) aus Vertragsübernahmeerklärung / Verpflichtung oder ähnliches.
Mandant schreibt nun Vermieter an und bietet an, die Ansprüche gegen "neuen Mieter" abzutreten. Damit entfällt die Mietzahlungsverpflichtung wg. Erfüllung statt.
Fand das Kreativ. Obs schlau ist wird man sehen.
Durch den Vertragsverhandlungen ist der neue Mieter nicht in den Vertrag einbezogen. Wegen Verstoß gegen 550 BGB.
Der Vertrag zwischen Mandant und Vermieter bestand demnach noch bis zur hilfsweisen Kündigung.
Ansprüche zwischen Mandant und "neuem Mieter" aus 311, 280 (+) aus Vertragsübernahmeerklärung / Verpflichtung oder ähnliches.
Mandant schreibt nun Vermieter an und bietet an, die Ansprüche gegen "neuen Mieter" abzutreten. Damit entfällt die Mietzahlungsverpflichtung wg. Erfüllung statt.
Fand das Kreativ. Obs schlau ist wird man sehen.
03.07.2018, 16:20
Ok dann komme ich mal mit meinem vorschlag. Auch bei mir lief es katastrophal! Ich war so verwirrt, dass ich am ende nur noch wild durcheinander geprüft habe.
Also ich habe die außerordentliche kündigung geprüft, diese aber abgelehnt. Weil die rsp dür die unzumutbarkeit hohe andorderungen stellt.
Dann habe ich die fristgerechte kündigung geprüft.
Die erfolgte ja schon durch die mandantin. Da habe ich dann die kündigungsfrist vom gewerberaum angesprochen. Die ist ja gem 580a min 6 monate. Dann habe ich die klausel im mietvertrag angesprochen. Da wurde die kundigungsfrist ( zumindest für mich:) ) auf drei monate wirksam verkürzt. Da stand iwo im palandt, dass man die kündigungsfrist durch vereinbarung kürzen kann.
Dann habe ich se ansprüche der mandantin ggü dem vermieter bejaht.
Die waren auch nicht verjährt.
Und zum schluss habe ich einen untermietvertrag mit dem angestellten und der mandantin angenommen
Also ich habe die außerordentliche kündigung geprüft, diese aber abgelehnt. Weil die rsp dür die unzumutbarkeit hohe andorderungen stellt.
Dann habe ich die fristgerechte kündigung geprüft.
Die erfolgte ja schon durch die mandantin. Da habe ich dann die kündigungsfrist vom gewerberaum angesprochen. Die ist ja gem 580a min 6 monate. Dann habe ich die klausel im mietvertrag angesprochen. Da wurde die kundigungsfrist ( zumindest für mich:) ) auf drei monate wirksam verkürzt. Da stand iwo im palandt, dass man die kündigungsfrist durch vereinbarung kürzen kann.
Dann habe ich se ansprüche der mandantin ggü dem vermieter bejaht.
Die waren auch nicht verjährt.
Und zum schluss habe ich einen untermietvertrag mit dem angestellten und der mandantin angenommen
03.07.2018, 16:26
Hat jemand einen tipp von Kaiser etc erhalten bezüglich der Z3? Soweit ich weis war dieses Jahr schon die einziehungsklage dran und auch 731. und drei mal VGK.
03.07.2018, 16:32