26.07.2021, 12:11
Ist hier jemand bei CMS und kann berichten? Habe gehört, dass man dort nicht mehr komplett ins Büro zurückkehren möchte.
26.07.2021, 13:38
(25.07.2021, 21:59)Gast schrieb:Ich verstehe nicht ganz, was Du jetzt genau sagen willst.(25.07.2021, 15:06)guga schrieb:(25.07.2021, 14:30)Gast schrieb:(25.07.2021, 13:52)guga schrieb: Hey,
wie sieht es bei euren Arbeitgebern mit Home Office nach Corona aus?
Hier: Angesehene Mk. Home Office wird von den Partner sehr kritisch gesehen. Nach Corona nur noch flexibel im Einzelfall. Ein Home Office Anspruch darf auf keinen Fall in den Vertrag. Bei Bewerbungsgesprächen wollen sie ausweichend auf die Frage antworten.
Grüßli
Was heißt "darf auf keinen Fall in den Vertrag"?
Auf Basis welcher Regelung bist du aktuell im HO? Habt ihr da eine auflösende Bedingung vereinbart?
Ich verstehe die Frage nicht. Aktuell ist man im Einzelfall nach Absprache im HO. Im Arbeitsrecht gibt es mehr als nur den Arbeitsvetrag. U.a. das Direktionsrecht.
Mal unabhängig davon, dass die "Prä-Corona-Rspr" eine einseitige Anordnung von HO nicht vom Direktionsrecht gedeckt angesehen hat:
Wenn ich mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffe ins HO zu gehen, dann ist das uU keine Weisung, sondern eine vertragliche Vereinbarung.
Wenn der Arbeitgeber mich nun wieder zurück ins Office holen möchte, braucht er wieder meine Zustimmung, da er Verträge ja nicht einseitig ändern kann.
Dafür, dass standardmäßig keine Weisung, sondern tatsächlich eine Vereinbarung vorliegt, spricht auch § 28b VII IfSG: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen [...]. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit [...]".
Rspr. zum Thema HO ist klar. Wenn ich eine zweiseitige Vereinbarung habe, ist die Zustimmung erforderlich, wie Du geschrieben hast, auch wenn das immer und nicht "uU" der Fall ist. Was jetzt noch der Verweis auf § 28b VII IfSG soll, erschließt sich mir nicht. Der ist ja ohnehin nur bei dem Überschreiten bestimmter Inzidenzen einschlägig. Die Kernelemente sind dort i.Ü. aber nicht die Worte "anzubieten" oder "anzunehmen", die auf einen Vertrag hindeuten, sondern es heißt, der AG "hat anzubieten" und die Beschäftigten "haben anzunehmen". Das ist quasi ein Zwang, von dem nur bei besonderen Umständen "soweit keine Gründe" abgewichen werden kann. Dass das in der Praxis vielleicht großzügiger gehandhabt wird, weil manche lieber im Büro arbeiten oder der AG kein Home Office will und die AN sich nicht trauen, dies den Behörden zu melden, ist eine andere Sache.
Aber letztlich ist diese Regelung unerheblich, denn es geht bei der vom TE gestellten Frage ja genau um die Konstellation, dass keine pandemiebedingte gesetzliche oder behördliche Regelung mehr gilt (wie derzeit).
26.07.2021, 14:43
(26.07.2021, 13:38)Gast schrieb:(25.07.2021, 21:59)Gast schrieb:Ich verstehe nicht ganz, was Du jetzt genau sagen willst.(25.07.2021, 15:06)guga schrieb:(25.07.2021, 14:30)Gast schrieb:(25.07.2021, 13:52)guga schrieb: Hey,
wie sieht es bei euren Arbeitgebern mit Home Office nach Corona aus?
Hier: Angesehene Mk. Home Office wird von den Partner sehr kritisch gesehen. Nach Corona nur noch flexibel im Einzelfall. Ein Home Office Anspruch darf auf keinen Fall in den Vertrag. Bei Bewerbungsgesprächen wollen sie ausweichend auf die Frage antworten.
Grüßli
Was heißt "darf auf keinen Fall in den Vertrag"?
Auf Basis welcher Regelung bist du aktuell im HO? Habt ihr da eine auflösende Bedingung vereinbart?
Ich verstehe die Frage nicht. Aktuell ist man im Einzelfall nach Absprache im HO. Im Arbeitsrecht gibt es mehr als nur den Arbeitsvetrag. U.a. das Direktionsrecht.
Mal unabhängig davon, dass die "Prä-Corona-Rspr" eine einseitige Anordnung von HO nicht vom Direktionsrecht gedeckt angesehen hat:
Wenn ich mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffe ins HO zu gehen, dann ist das uU keine Weisung, sondern eine vertragliche Vereinbarung.
Wenn der Arbeitgeber mich nun wieder zurück ins Office holen möchte, braucht er wieder meine Zustimmung, da er Verträge ja nicht einseitig ändern kann.
Dafür, dass standardmäßig keine Weisung, sondern tatsächlich eine Vereinbarung vorliegt, spricht auch § 28b VII IfSG: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen [...]. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit [...]".
Rspr. zum Thema HO ist klar. Wenn ich eine zweiseitige Vereinbarung habe, ist die Zustimmung erforderlich, wie Du geschrieben hast, auch wenn das immer und nicht "uU" der Fall ist. Was jetzt noch der Verweis auf § 28b VII IfSG soll, erschließt sich mir nicht. Der ist ja ohnehin nur bei dem Überschreiten bestimmter Inzidenzen einschlägig. Die Kernelemente sind dort i.Ü. aber nicht die Worte "anzubieten" oder "anzunehmen", die auf einen Vertrag hindeuten, sondern es heißt, der AG "hat anzubieten" und die Beschäftigten "haben anzunehmen". Das ist quasi ein Zwang, von dem nur bei besonderen Umständen "soweit keine Gründe" abgewichen werden kann. Dass das in der Praxis vielleicht großzügiger gehandhabt wird, weil manche lieber im Büro arbeiten oder der AG kein Home Office will und die AN sich nicht trauen, dies den Behörden zu melden, ist eine andere Sache.
Aber letztlich ist diese Regelung unerheblich, denn es geht bei der vom TE gestellten Frage ja genau um die Konstellation, dass keine pandemiebedingte gesetzliche oder behördliche Regelung mehr gilt (wie derzeit).
Verweis auf 28b IfSG dient der Auslegung.
Wenn der AG sagt "geh mal ins HO lieber Arbeitnehmer" und der AN geht, dann kann das eine Weisung sein oder eine Vereinbarung (Annahme konkludent dadurch, dass der AN am nächsten Tag daheim bleibt). Deshalb das "uU" und deshalb ein kleiner Auslegungsvorschlag.
26.07.2021, 14:47
Ey, das interessiert keinen. Wie ist die Home Office Situation bei euch auf der Arbeit?
Wer den AG verklagen will, soll ein neues Thema aufmachen.
Wer den AG verklagen will, soll ein neues Thema aufmachen.
26.07.2021, 14:56
VG: nach Belieben
26.07.2021, 14:57
(25.07.2021, 13:52)guga schrieb: Hey,
wie sieht es bei euren Arbeitgebern mit Home Office nach Corona aus?
Hier: Angesehene Mk. Home Office wird von den Partner sehr kritisch gesehen. Nach Corona nur noch flexibel im Einzelfall. Ein Home Office Anspruch darf auf keinen Fall in den Vertrag. Bei Bewerbungsgesprächen wollen sie ausweichend auf die Frage antworten.
Grüßli
Ziemlich ähnliche Situation hier. Nur mit dem Zusatz, dass wir ein Anrecht auf einen Tag HO bekommen haben.
Diesen zu nehmen wird aber ähnlich kritisch gesehen, die Partner tun immer so, als würde man den Tag frei nehmen.
Im Ergebnis, Möglichkeit besteht generell, will man jedoch Partner werden und Ist dementsprechend auf den Goodwill angewiesen sollte man es vom Gefühl her eher Nicht nutzen.
26.07.2021, 14:59
(26.07.2021, 14:57)DMOWMYH schrieb:(25.07.2021, 13:52)guga schrieb: Hey,
wie sieht es bei euren Arbeitgebern mit Home Office nach Corona aus?
Hier: Angesehene Mk. Home Office wird von den Partner sehr kritisch gesehen. Nach Corona nur noch flexibel im Einzelfall. Ein Home Office Anspruch darf auf keinen Fall in den Vertrag. Bei Bewerbungsgesprächen wollen sie ausweichend auf die Frage antworten.
Grüßli
Ziemlich ähnliche Situation hier. Nur mit dem Zusatz, dass wir ein Anrecht auf einen Tag HO bekommen haben.
Diesen zu nehmen wird aber ähnlich kritisch gesehen, die Partner tun immer so, als würde man den Tag frei nehmen.
Im Ergebnis, Möglichkeit besteht generell, will man jedoch Partner werden und Ist dementsprechend auf den Goodwill angewiesen sollte man es vom Gefühl her eher Nicht nutzen.
Wo arbeitest du? FWW, MK, GK?
26.07.2021, 17:53
(26.07.2021, 14:59)Gast schrieb:(26.07.2021, 14:57)DMOWMYH schrieb:(25.07.2021, 13:52)guga schrieb: Hey,
wie sieht es bei euren Arbeitgebern mit Home Office nach Corona aus?
Hier: Angesehene Mk. Home Office wird von den Partner sehr kritisch gesehen. Nach Corona nur noch flexibel im Einzelfall. Ein Home Office Anspruch darf auf keinen Fall in den Vertrag. Bei Bewerbungsgesprächen wollen sie ausweichend auf die Frage antworten.
Grüßli
Ziemlich ähnliche Situation hier. Nur mit dem Zusatz, dass wir ein Anrecht auf einen Tag HO bekommen haben.
Diesen zu nehmen wird aber ähnlich kritisch gesehen, die Partner tun immer so, als würde man den Tag frei nehmen.
Im Ergebnis, Möglichkeit besteht generell, will man jedoch Partner werden und Ist dementsprechend auf den Goodwill angewiesen sollte man es vom Gefühl her eher Nicht nutzen.
Wo arbeitest du? FWW, MK, GK?
Ebenfalls angesehe MK bzw. spezialisierten Boutique.
26.07.2021, 21:18
Hier (Boutique): HO wurde seitens der Boomer-Partner immer mit größtem Argwohn gesehen. Haben dann zur Hochzeit der Pandemie notgedrungen zwei Tage "angeboten", um irgendwie den Schein zu wahren, den gesetzlichen Vorgaben zu genügen.
Home Office wird konsequent mit bezahlter Freizeit gleichgesetzt, auch in der Selbstdarstellung. Partner hat irgendwelche privaten Erledigungen: "Arbeite heute von zu Hause aus." Antwortet natürlich ganztägig nicht auf E-Mails. Junge, nimm doch einfach Urlaub! Sind da auch unbelehrbar. Alle Associates brav zu Hause gearbeitet, wie es sich gehört. Immer erreichbar. Keine Umsatzrückgänge. Trotzdem nicht erwünscht.
Bin mir sicher, dass sie versuchen werden, das HO wieder komplett auf Null zu setzen. Werden die Associates allerdings meutern.
Mir egal, ich wechsel ins Unternehmen, wo auch nach Corona komplett remote gearbeitet werden kann.
Home Office wird konsequent mit bezahlter Freizeit gleichgesetzt, auch in der Selbstdarstellung. Partner hat irgendwelche privaten Erledigungen: "Arbeite heute von zu Hause aus." Antwortet natürlich ganztägig nicht auf E-Mails. Junge, nimm doch einfach Urlaub! Sind da auch unbelehrbar. Alle Associates brav zu Hause gearbeitet, wie es sich gehört. Immer erreichbar. Keine Umsatzrückgänge. Trotzdem nicht erwünscht.
Bin mir sicher, dass sie versuchen werden, das HO wieder komplett auf Null zu setzen. Werden die Associates allerdings meutern.
Mir egal, ich wechsel ins Unternehmen, wo auch nach Corona komplett remote gearbeitet werden kann.
26.07.2021, 21:19
Kleine westdeutsche Stadtverwaltung (Justiziariat):
Während der ganzen Pandemie bislang kein Homeoffice, da wir noch Papierakten haben, die man nicht mitnehmen darf und Leute im Homeoffice ja nur Drückeberger sind... Außerdem ist unsere IT noch von vor dem Krieg. Laptops, Tunnelzugänge etc. gibt es nicht.
Es wurde großzügig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Homeoffice wegen "betrieblicher Gründe" nicht anzubieten
Während der ganzen Pandemie bislang kein Homeoffice, da wir noch Papierakten haben, die man nicht mitnehmen darf und Leute im Homeoffice ja nur Drückeberger sind... Außerdem ist unsere IT noch von vor dem Krieg. Laptops, Tunnelzugänge etc. gibt es nicht.
Es wurde großzügig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Homeoffice wegen "betrieblicher Gründe" nicht anzubieten