• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren Juni 2021
« 1 ... 39 40 41 42 43 ... 117 »
 
Antworten

 
Klausuren Juni 2021
Gast
Unregistered
 
#401
12.06.2021, 08:24
(12.06.2021, 08:18)Gast schrieb:  
(12.06.2021, 07:55)Gast schrieb:  Ziff. 2 war rechtskräftig. Soweit kam daher auch keine Einstellung mehr in Betracht, jedwede Erörterung verbot sich daher.


naja, im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung bei §§ 719, 707 war es schon zu prüfen.
Wäre das VU bzgl. Ziff. 2 unschlüssig, wäre es nicht in gesetzlicher Weise ergangen. Dann hätte der Antrag auf einstweilige Einstellung ohne Sicherheitsleistung Erfolg.
Für die Frage, ob 1192, 1147 durchgeht, ist es jedoch egal, ob die Grundschuld noch in voller Höhe besteht (idR wurde ja eh auf die Darlehensschuld geleistet). Die Duldungsverpflichtung besteht so oder so.
Aber warum sollte man bei Rechtskraft die ZVS einstweilen einstellen? Da gibt es doch keinen Schwebezustand mehr. Deshalb war es m.E. hinsichtlich Ziff. 2 egal, ob die Klage schlüssig und das VU gesetzmäßig war. Hier ging es nur darum, wie man die Vollstreckung einleiten kann.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#402
12.06.2021, 08:26
(12.06.2021, 08:18)Gast schrieb:  
(12.06.2021, 07:55)Gast schrieb:  Ziff. 2 war rechtskräftig. Soweit kam daher auch keine Einstellung mehr in Betracht, jedwede Erörterung verbot sich daher.


naja, im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung bei §§ 719, 707 war es schon zu prüfen.
Wäre das VU bzgl. Ziff. 2 unschlüssig, wäre es nicht in gesetzlicher Weise ergangen. Dann hätte der Antrag auf einstweilige Einstellung ohne Sicherheitsleistung Erfolg.
Für die Frage, ob 1192, 1147 durchgeht, ist es jedoch egal, ob die Grundschuld noch in voller Höhe besteht (idR wurde ja eh auf die Darlehensschuld geleistet). Die Duldungsverpflichtung besteht so oder so.

Nein. Ohne Einspruchseinlegung kann man auch keinen Antrag nach 719, 707 stellen. Wie sollte das denn gehen?
Zitieren
GastBW
Unregistered
 
#403
12.06.2021, 08:26
(12.06.2021, 08:24)Gast schrieb:  
(12.06.2021, 08:18)Gast schrieb:  
(12.06.2021, 07:55)Gast schrieb:  Ziff. 2 war rechtskräftig. Soweit kam daher auch keine Einstellung mehr in Betracht, jedwede Erörterung verbot sich daher.


naja, im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung bei §§ 719, 707 war es schon zu prüfen.
Wäre das VU bzgl. Ziff. 2 unschlüssig, wäre es nicht in gesetzlicher Weise ergangen. Dann hätte der Antrag auf einstweilige Einstellung ohne Sicherheitsleistung Erfolg.
Für die Frage, ob 1192, 1147 durchgeht, ist es jedoch egal, ob die Grundschuld noch in voller Höhe besteht (idR wurde ja eh auf die Darlehensschuld geleistet). Die Duldungsverpflichtung besteht so oder so.
Aber warum sollte man bei Rechtskraft die ZVS einstweilen einstellen? Da gibt es doch keinen Schwebezustand mehr. Deshalb war es m.E. hinsichtlich Ziff. 2 egal, ob die Klage schlüssig und das VU gesetzmäßig war. Hier ging es nur darum, wie man die Vollstreckung einleiten kann.

Evtl. im Rahmen der Kosten 344 relevant?
Zitieren
Gasttt
Unregistered
 
#404
12.06.2021, 08:27
(12.06.2021, 08:22)GastBW schrieb:  Kann man nach vier durchgefallenen ZR-Klausuren eigentlich noch bestehen?  Sad

Nein.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#405
12.06.2021, 08:28
(12.06.2021, 08:26)GastBW schrieb:  
(12.06.2021, 08:24)Gast schrieb:  
(12.06.2021, 08:18)Gast schrieb:  
(12.06.2021, 07:55)Gast schrieb:  Ziff. 2 war rechtskräftig. Soweit kam daher auch keine Einstellung mehr in Betracht, jedwede Erörterung verbot sich daher.


naja, im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung bei §§ 719, 707 war es schon zu prüfen.
Wäre das VU bzgl. Ziff. 2 unschlüssig, wäre es nicht in gesetzlicher Weise ergangen. Dann hätte der Antrag auf einstweilige Einstellung ohne Sicherheitsleistung Erfolg.
Für die Frage, ob 1192, 1147 durchgeht, ist es jedoch egal, ob die Grundschuld noch in voller Höhe besteht (idR wurde ja eh auf die Darlehensschuld geleistet). Die Duldungsverpflichtung besteht so oder so.
Aber warum sollte man bei Rechtskraft die ZVS einstweilen einstellen? Da gibt es doch keinen Schwebezustand mehr. Deshalb war es m.E. hinsichtlich Ziff. 2 egal, ob die Klage schlüssig und das VU gesetzmäßig war. Hier ging es nur darum, wie man die Vollstreckung einleiten kann.

Evtl. im Rahmen der Kosten 344 relevant?

Auch insoweit aber nicht angegriffen, die Kostenquote steht in dieser Hinsicht bzgl Ziff. 2 rechtskräftig fest.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#406
12.06.2021, 08:39
Meint ihr, es war vertretbar, wenn man sich zuerst zu den Erfolgsaussichten der Klage nach Einspruch verhalten hat und dann erst im Anschluss den 719 geprüft hat? Fand das Mandantenbegehren da nicht so eindeutig, weil er ja meinte er habe keine Ahnung was er nach dem Einspruch machen soll und erst danach, dass ihn derzeit interessiert, was mit dem 719 ist.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#407
12.06.2021, 08:48
(12.06.2021, 08:39)Gast schrieb:  Meint ihr, es war vertretbar, wenn man sich zuerst zu den Erfolgsaussichten der Klage nach Einspruch verhalten hat und dann erst im Anschluss den 719 geprüft hat? Fand das Mandantenbegehren da nicht so eindeutig, weil er ja meinte er habe keine Ahnung was er nach dem Einspruch machen soll und erst danach, dass ihn derzeit interessiert, was mit dem 719 ist.

Ich hatte auch Probleme, wie ich es letztlich aufbaue. Wenn es so mehreren ging, dann wirds wohl in der Korrektur dementsprechend bewertet.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#408
12.06.2021, 08:56
(12.06.2021, 08:48)Gast schrieb:  
(12.06.2021, 08:39)Gast schrieb:  Meint ihr, es war vertretbar, wenn man sich zuerst zu den Erfolgsaussichten der Klage nach Einspruch verhalten hat und dann erst im Anschluss den 719 geprüft hat? Fand das Mandantenbegehren da nicht so eindeutig, weil er ja meinte er habe keine Ahnung was er nach dem Einspruch machen soll und erst danach, dass ihn derzeit interessiert, was mit dem 719 ist.

Ich hatte auch Probleme, wie ich es letztlich aufbaue. Wenn es so mehreren ging, dann wirds wohl in der Korrektur dementsprechend bewertet.

ich fand die Prüfungsreihenfolge war durch den Arbeitsauftrag der Rechtsanwältin vorgegeben, da stand "bitte prüfen Sie zunächst § 719. danach..und hiernach.."
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#409
12.06.2021, 08:56
Wie habt ihr das mit der Antragsbefugnis des Neffen gelöst? Als Teil der ungeteilten Erbengemeinschaft konnte er doch gar keine Prozesshandlungen allein durchführen? Deswegen kam ich bei der Einspruchseinlegung und dem 719er Antrag und der Aufnahme ganz schön ins Rudern.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#410
12.06.2021, 08:58
(12.06.2021, 08:56)Gast schrieb:  
(12.06.2021, 08:48)Gast schrieb:  
(12.06.2021, 08:39)Gast schrieb:  Meint ihr, es war vertretbar, wenn man sich zuerst zu den Erfolgsaussichten der Klage nach Einspruch verhalten hat und dann erst im Anschluss den 719 geprüft hat? Fand das Mandantenbegehren da nicht so eindeutig, weil er ja meinte er habe keine Ahnung was er nach dem Einspruch machen soll und erst danach, dass ihn derzeit interessiert, was mit dem 719 ist.

Ich hatte auch Probleme, wie ich es letztlich aufbaue. Wenn es so mehreren ging, dann wirds wohl in der Korrektur dementsprechend bewertet.

ich fand die Prüfungsreihenfolge war durch den Arbeitsauftrag der Rechtsanwältin vorgegeben, da stand "bitte prüfen Sie zunächst § 719. danach..und hiernach.."
 Gab es so in NRW nicht. Klaro, wenn der Auftrag so existiert, ist die Reihenfolge vorgegeben.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 39 40 41 42 43 ... 117 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus