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  5. Ab wann lohnt Anwalt mehr als R1
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Ab wann lohnt Anwalt mehr als R1
Sky
Senior Member
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Beiträge: 406
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#31
10.06.2021, 19:48
(10.06.2021, 18:35)Gast schrieb:  
(10.06.2021, 17:19)Gast schrieb:  
(10.06.2021, 13:51)Gast schrieb:  gibt es beim Versorgungswerk, analog zur Rente, einen Maximalbetrag?

Ja, 2.000 brutto. Außerdem werden andere Einkünfte von mehr als EUR 500 im Moment angerechnet, dh von der Rente abgezogen. Diskutiert wird auch eine Anrechnung von Vermögen. 
Im Prinzip ist das VW eine kapitalgedeckte Grundrente. 


Außerdem muss man volle GKV-Beiträge entrichten - bei der gesetzlichen Rentenversicherung nur die Hälfte (also nur den AN-Beitrag). 

Insgesamt ist VW der schlechteste Deal. Entweder Beamter oder Ausland oder eben gleich Hartz IV.

So ein Unsinn. Meine voraussichtliche VW Rente liegt bei über 3000 brutto. Erklär mir mal bitte, bei welchem VW es eine Deckelung bei 2000 geben soll. Da bin ich echt gespannt.

was für ein durchschnittseinkommen hast du um auf 3000 zu kommen?
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Gast
Unregistered
 
#32
10.06.2021, 20:00
(10.06.2021, 17:54)Gasto schrieb:  
(10.06.2021, 17:52)Gast schrieb:  Ist die Rente vom VW schlechter als die von der GKV?


Es gibt halt nicht DAS VW, sondern viele verschiedene. Aber oft ist die Rente des VW besser als die der gKV.

Wie ist die vom hessischen VW?
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Gast
Unregistered
 
#33
10.06.2021, 20:25
(10.06.2021, 18:59)Gast schrieb:  
(10.06.2021, 18:43)Gast Gast schrieb:  
(10.06.2021, 18:35)Gast schrieb:  
(10.06.2021, 17:19)Gast schrieb:  
(10.06.2021, 13:51)Gast schrieb:  gibt es beim Versorgungswerk, analog zur Rente, einen Maximalbetrag?

Ja, 2.000 brutto. Außerdem werden andere Einkünfte von mehr als EUR 500 im Moment angerechnet, dh von der Rente abgezogen. Diskutiert wird auch eine Anrechnung von Vermögen. 
Im Prinzip ist das VW eine kapitalgedeckte Grundrente. 


Außerdem muss man volle GKV-Beiträge entrichten - bei der gesetzlichen Rentenversicherung nur die Hälfte (also nur den AN-Beitrag). 

Insgesamt ist VW der schlechteste Deal. Entweder Beamter oder Ausland oder eben gleich Hartz IV.

So ein Unsinn. Meine voraussichtliche VW Rente liegt bei über 3000 brutto. Erklär mir mal bitte, bei welchem VW es eine Deckelung bei 2000 geben soll. Da bin ich echt gespannt.

Du hast den Sarkasmus nicht erkannt.

Das war eine dumme Frage und darauf gab es eine dumme Antwort  Prost

Naja Teile der Ausführungen stimmen aber ja. Solltest etwas an deinen Sarkasmus-Skills arbeiten  Wink

verstehe den Sarkasmus auch nicht. Vor allem gibt es bei der gesetzlichen Rente einen Maximalbetrag, daher ist die Antwort ziemlich peinlich
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Auch Bln
Unregistered
 
#34
10.06.2021, 21:50
Ist die Satzung des hessischen VW nicht online? Eigentlich kann man nämlich die konkreten Regelungen jeweils den Satzungen der VW entnehmen. Ggf. hilft auch eine Suche zu den sog. Rechnungszinsen der VW - die sollten auch Rückschlüsse erlauben.
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Gast
Unregistered
 
#35
10.06.2021, 22:37
(10.06.2021, 10:21)Gast schrieb:  Hier ging es doch nur um die Frage, wann es sich lohnt. Die ist deshalb schon schwer zu beantworten, weil du du Pension gut und gerne 30 Jahre lang beziehen kannst (67-97) oder halt auch gar nicht (springt mit Pensionsbeginn ins Grab).

Geschätzt denke ich auch, dass man über 100K jedenfalls über R1 liegen dürfte, egal welche Stufe.

Zum Post oben: die Pension wird von jüngeren Leuten gerne stark überschätzt. Wie oben gesagt, dürfte zweifelhaft sein, ob Unternehmensjuristen (keine Syndizi) überhaupt groß Rente bekommen. Die großen Firmen haben dafür natürlich Betriebsrenten.

R1 Stufe 13 (NRW), LStkl 1, abzüglich PKV mit zwei Kindern, zuzüglich „Pesionszuschlag“ 30% sind 5500,- netto. Dafür bräuchte man in der Wirtschaft etwa 120 bis 130k. 

Der Amtsrichter mit R1 Stufe 13 macht jeden Tag um zwei Feierabend…
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Gast
Unregistered
 
#36
10.06.2021, 22:41
(10.06.2021, 22:37)Gast schrieb:  
(10.06.2021, 10:21)Gast schrieb:  Hier ging es doch nur um die Frage, wann es sich lohnt. Die ist deshalb schon schwer zu beantworten, weil du du Pension gut und gerne 30 Jahre lang beziehen kannst (67-97) oder halt auch gar nicht (springt mit Pensionsbeginn ins Grab).

Geschätzt denke ich auch, dass man über 100K jedenfalls über R1 liegen dürfte, egal welche Stufe.

Zum Post oben: die Pension wird von jüngeren Leuten gerne stark überschätzt. Wie oben gesagt, dürfte zweifelhaft sein, ob Unternehmensjuristen (keine Syndizi) überhaupt groß Rente bekommen. Die großen Firmen haben dafür natürlich Betriebsrenten.

R1 Stufe 13 (NRW), LStkl 1, abzüglich PKV mit zwei Kindern, zuzüglich „Pesionszuschlag“ 30% sind 5500,- netto. Dafür bräuchte man in der Wirtschaft etwa 120 bis 130k. 

Der Amtsrichter mit R1 Stufe 13 macht jeden Tag um zwei Feierabend…

*Stufe 12
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Sky
Senior Member
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Beiträge: 406
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#37
10.06.2021, 23:16
(10.06.2021, 22:37)Gast schrieb:  
(10.06.2021, 10:21)Gast schrieb:  Hier ging es doch nur um die Frage, wann es sich lohnt. Die ist deshalb schon schwer zu beantworten, weil du du Pension gut und gerne 30 Jahre lang beziehen kannst (67-97) oder halt auch gar nicht (springt mit Pensionsbeginn ins Grab).

Geschätzt denke ich auch, dass man über 100K jedenfalls über R1 liegen dürfte, egal welche Stufe.

Zum Post oben: die Pension wird von jüngeren Leuten gerne stark überschätzt. Wie oben gesagt, dürfte zweifelhaft sein, ob Unternehmensjuristen (keine Syndizi) überhaupt groß Rente bekommen. Die großen Firmen haben dafür natürlich Betriebsrenten.

R1 Stufe 13 (NRW), LStkl 1, abzüglich PKV mit zwei Kindern, zuzüglich „Pesionszuschlag“ 30% sind 5500,- netto. Dafür bräuchte man in der Wirtschaft etwa 120 bis 130k. 

Der Amtsrichter mit R1 Stufe 13 macht jeden Tag um zwei Feierabend…

das hast du aber erst am ende der karriere. in einer gescheiten MK hat man die 120k+ als partner viel früher.

man muss eher nach dem durchschnitt schauen, insbes wenn der anwaltskollege mit 2k brutto mehr als der R1 stufe 1 einsteigt und dann am ende wieder die pension berücksichtigen vs. vw.

aber die rechnung scheint wohl kaum machbar, wenn man den stimmen hier glaubt.

ich sehe mit justiznoten die bessere rechnung in kanzleien - vorallem wenn einem beides spaß macht.
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Gast
Unregistered
 
#38
11.06.2021, 01:35
(10.06.2021, 22:37)Gast schrieb:  
(10.06.2021, 10:21)Gast schrieb:  Hier ging es doch nur um die Frage, wann es sich lohnt. Die ist deshalb schon schwer zu beantworten, weil du du Pension gut und gerne 30 Jahre lang beziehen kannst (67-97) oder halt auch gar nicht (springt mit Pensionsbeginn ins Grab).

Geschätzt denke ich auch, dass man über 100K jedenfalls über R1 liegen dürfte, egal welche Stufe.

Zum Post oben: die Pension wird von jüngeren Leuten gerne stark überschätzt. Wie oben gesagt, dürfte zweifelhaft sein, ob Unternehmensjuristen (keine Syndizi) überhaupt groß Rente bekommen. Die großen Firmen haben dafür natürlich Betriebsrenten.

R1 Stufe 13 (NRW), LStkl 1, abzüglich PKV mit zwei Kindern, zuzüglich „Pesionszuschlag“ 30% sind 5500,- netto. Dafür bräuchte man in der Wirtschaft etwa 120 bis 130k. 

Der Amtsrichter mit R1 Stufe 13 macht jeden Tag um zwei Feierabend…

Kinder kann man bei dieser Berechnung weglassen, sie kosten mehr als irgendein Zuschlag aufwiegen kann. Aber selbst wenn man diese 5,5K zugrundelegt, ist das keine gute Besoldung. Diese Gehaltssteigerung kriegt man in diesen 24 Jahren(!) als gut arbeitender und umsatzgenerierender RA vermutlich auch mit zwei mal glatt 4 locker hin. Ganz zu schweigen von den Prädikatsjuristen in der Anwaltschaft, mit denen sich die Staatsdiener notentechnisch ja messen.
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Gast
Unregistered
 
#39
11.06.2021, 06:27
(11.06.2021, 01:35)Gast schrieb:  
(10.06.2021, 22:37)Gast schrieb:  
(10.06.2021, 10:21)Gast schrieb:  Hier ging es doch nur um die Frage, wann es sich lohnt. Die ist deshalb schon schwer zu beantworten, weil du du Pension gut und gerne 30 Jahre lang beziehen kannst (67-97) oder halt auch gar nicht (springt mit Pensionsbeginn ins Grab).

Geschätzt denke ich auch, dass man über 100K jedenfalls über R1 liegen dürfte, egal welche Stufe.

Zum Post oben: die Pension wird von jüngeren Leuten gerne stark überschätzt. Wie oben gesagt, dürfte zweifelhaft sein, ob Unternehmensjuristen (keine Syndizi) überhaupt groß Rente bekommen. Die großen Firmen haben dafür natürlich Betriebsrenten.

R1 Stufe 13 (NRW), LStkl 1, abzüglich PKV mit zwei Kindern, zuzüglich „Pesionszuschlag“ 30% sind 5500,- netto. Dafür bräuchte man in der Wirtschaft etwa 120 bis 130k. 

Der Amtsrichter mit R1 Stufe 13 macht jeden Tag um zwei Feierabend…

Kinder kann man bei dieser Berechnung weglassen, sie kosten mehr als irgendein Zuschlag aufwiegen kann. Aber selbst wenn man diese 5,5K zugrundelegt, ist das keine gute Besoldung. Diese Gehaltssteigerung kriegt man in diesen 24 Jahren(!) als gut arbeitender und umsatzgenerierender RA vermutlich auch mit zwei mal glatt 4 locker hin. Ganz zu schweigen von den Prädikatsjuristen in der Anwaltschaft, mit denen sich die Staatsdiener notentechnisch ja messen.

GK-Anwälte nehmen ja meist den Exit in ein Unternehmen. Da ist nicht viel mehr drin. FWW-Anwälte werden kaum mehr Umsatz generieren.
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Gast
Unregistered
 
#40
11.06.2021, 08:59
(11.06.2021, 01:35)Gast schrieb:  
(10.06.2021, 22:37)Gast schrieb:  
(10.06.2021, 10:21)Gast schrieb:  Hier ging es doch nur um die Frage, wann es sich lohnt. Die ist deshalb schon schwer zu beantworten, weil du du Pension gut und gerne 30 Jahre lang beziehen kannst (67-97) oder halt auch gar nicht (springt mit Pensionsbeginn ins Grab).

Geschätzt denke ich auch, dass man über 100K jedenfalls über R1 liegen dürfte, egal welche Stufe.

Zum Post oben: die Pension wird von jüngeren Leuten gerne stark überschätzt. Wie oben gesagt, dürfte zweifelhaft sein, ob Unternehmensjuristen (keine Syndizi) überhaupt groß Rente bekommen. Die großen Firmen haben dafür natürlich Betriebsrenten.

R1 Stufe 13 (NRW), LStkl 1, abzüglich PKV mit zwei Kindern, zuzüglich „Pesionszuschlag“ 30% sind 5500,- netto. Dafür bräuchte man in der Wirtschaft etwa 120 bis 130k. 

Der Amtsrichter mit R1 Stufe 13 macht jeden Tag um zwei Feierabend…

Kinder kann man bei dieser Berechnung weglassen, sie kosten mehr als irgendein Zuschlag aufwiegen kann. Aber selbst wenn man diese 5,5K zugrundelegt, ist das keine gute Besoldung. Diese Gehaltssteigerung kriegt man in diesen 24 Jahren(!) als gut arbeitender und umsatzgenerierender RA vermutlich auch mit zwei mal glatt 4 locker hin. Ganz zu schweigen von den Prädikatsjuristen in der Anwaltschaft, mit denen sich die Staatsdiener notentechnisch ja messen.


Natürlich kann und muss man das berücksichtigen. Der Anwalt mit Kindern hat ja auch entsprechende Ausgaben für die Kinder, bekommt hierdurch aber gerade nicht automatisch einen Gehalts-/Vergütungsaufschlag.
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