14.12.2017, 15:25
Heute Klausur aus Sicht der Widerspruchsbehörde: in der Zulässigkeit Problem bzgl. Widerspruchsfrist/ Wiedereinsetzung/ Rücknahme Widerruf.
Inhaltlich: https://openjur.de/u/771698.html
Viel Spaß beim Feiern:D
Inhaltlich: https://openjur.de/u/771698.html
Viel Spaß beim Feiern:D
14.12.2017, 15:34
(14.12.2017, 15:25)Berlin schrieb: Heute Klausur aus Sicht der Widerspruchsbehörde: in der Zulässigkeit Problem bzgl. Widerspruchsfrist/ Wiedereinsetzung/ Rücknahme Widerruf.
Inhaltlich: https://openjur.de/u/771698.html
Viel Spaß beim Feiern:D
*Rücknahme Widerspruch
14.12.2017, 16:24
(14.12.2017, 15:25)Berlin schrieb: Heute Klausur aus Sicht der Widerspruchsbehörde: in der Zulässigkeit Problem bzgl. Widerspruchsfrist/ Wiedereinsetzung/ Rücknahme Widerruf.
Inhaltlich: https://openjur.de/u/771698.html
Viel Spaß beim Feiern:D
Endlich die letzte Klausur geschafft :D In SH lief die gleiche Klausur. Sie war definitiv sehr zulassungslastig!
14.12.2017, 16:50
Haben es alle wie das VG HH über § 1 Nr. 1 PBZugV gelöst (schwere strafrechtliche Verstöße)?
Ggf. jemand anderer Weg oder anderer Meinung?
Habe es über § 1 Nr. 2a PBZugV iVm. BoKraft, gelöst mit gleichem Ergebnis. Hoffe ist irgendwie akzeptabel :-/
Ggf. jemand anderer Weg oder anderer Meinung?
Habe es über § 1 Nr. 2a PBZugV iVm. BoKraft, gelöst mit gleichem Ergebnis. Hoffe ist irgendwie akzeptabel :-/
14.12.2017, 17:28
Für mich waren die Straftaten fahrtspezifisch, im Zusammenhang mit Bezahlvorgang und dem besonderen Näheverhältnis zwischen Fahrer und Fahrgast.
Da ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist die Sicherheit des Verkehrs hinreichend gesichert.
Ich hab den Vortrag so verstanden, dass keine Anhaltspunkte bestehen, dass er auf seine Mitarbeiter einwirkt.
Dass er möglicherweise ein schlechtes Vorbild darstellt, mag sein. Da diese PBZuGV aber negativ formuliert "wenn nicht... vorliegen", hab ich angenommen, dass dafür bloße Vermutungen nicht reichen.
Insgesamt also per Widerspruchsbescheid (da Ausgangsbehörde auch Widerspruchsbehörde) Bescheid aufgehoben :P
Da ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist die Sicherheit des Verkehrs hinreichend gesichert.
Ich hab den Vortrag so verstanden, dass keine Anhaltspunkte bestehen, dass er auf seine Mitarbeiter einwirkt.
Dass er möglicherweise ein schlechtes Vorbild darstellt, mag sein. Da diese PBZuGV aber negativ formuliert "wenn nicht... vorliegen", hab ich angenommen, dass dafür bloße Vermutungen nicht reichen.
Insgesamt also per Widerspruchsbescheid (da Ausgangsbehörde auch Widerspruchsbehörde) Bescheid aufgehoben :P
14.12.2017, 17:55
was lief in NRW?
Glückwunsch an alle, die das durchgezogen haben !
Glückwunsch an alle, die das durchgezogen haben !
14.12.2017, 18:15
Glückwunsch auch von mir! Wir waren ein gutes online-Team! :D
Teamwork im Examen wäre noch schön gewesen :P
Teamwork im Examen wäre noch schön gewesen :P
14.12.2017, 18:18
Vertretbar erscheint es m.E. auch, 3 SOG als EGL zu nehmen und i.R.d. Verhältnismäßig eine verfassungskonforme Auslegung vorzunehmen. Habe i.R.d. Vorbereitung ein anderes OVG-Urteil gefunden, wonach das so gelöst wurde. Fundstelle poste ich noch...
14.12.2017, 19:09
In NRW lief heute der gleiche Fall! Glückwunsch an alle und Prost! Hat Spaß gemacht hier während der Klausuren zu lesen und zu schreiben! Fand die strafrechtsklausuren und die ZVR Klausur diesen Durchgang sehr schwer! Örecht fand ich gut machbar und die ersten beiden zivilrechtsklausuren auch. Die vierte anwaltsklausur fand ich in vielen Bereichen unklar (einstweiliger Rechtsschutz oder Klage etc).. mal schauen was draus wird
14.12.2017, 19:54
(14.12.2017, 17:28)Gast schrieb: Für mich waren die Straftaten fahrtspezifisch, im Zusammenhang mit Bezahlvorgang und dem besonderen Näheverhältnis zwischen Fahrer und Fahrgast.
Da ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist die Sicherheit des Verkehrs hinreichend gesichert.
Ich hab den Vortrag so verstanden, dass keine Anhaltspunkte bestehen, dass er auf seine Mitarbeiter einwirkt.
Dass er möglicherweise ein schlechtes Vorbild darstellt, mag sein. Da diese PBZuGV aber negativ formuliert "wenn nicht... vorliegen", hab ich angenommen, dass dafür bloße Vermutungen nicht reichen.
Insgesamt also per Widerspruchsbescheid (da Ausgangsbehörde auch Widerspruchsbehörde) Bescheid aufgehoben :P
Habe ich genauso gemacht :rolleyes: