08.04.2021, 15:14
Niedersachsen auch gut machbar. Tierhalterhaftung 833 Schmerzensgeld gegen Frau ubd Mann als Gesamtschuldner.
Fahrtkosten für den Ehemann zum Krankenhaus und Ausgleich für nicht ausgeübte Hobbys des Ehemanns weil er immer zum Krankenhaus musste Wurden gefordert. Teilweise Klageeücknahme weil Kläger verstorben. Beklagte mit Widerspruch dagegen. wusste das nicht so wirklich einzuortnen. Sonst dankbares Ding
Fahrtkosten für den Ehemann zum Krankenhaus und Ausgleich für nicht ausgeübte Hobbys des Ehemanns weil er immer zum Krankenhaus musste Wurden gefordert. Teilweise Klageeücknahme weil Kläger verstorben. Beklagte mit Widerspruch dagegen. wusste das nicht so wirklich einzuortnen. Sonst dankbares Ding
08.04.2021, 15:16
(08.04.2021, 15:13)NRW schrieb:(08.04.2021, 15:05)NRW_Z3 schrieb:(08.04.2021, 15:02)NRW_ schrieb:(08.04.2021, 14:50)Rlp schrieb: Heute wieder gut machbar finde ich.
Also ich bin in NRW überhaupt nicht klar gekommen.
In Kurz: Streit um hinterlegten Geldbetrag mit isolierter Drittwiderklage.
Also so eine richtige Zwangsvollstreckungsklausur war das aber auch nicht (NRW). Welche Abtretung war es denn bei euch, die durchging? Die 1. bei mir nicht, die 2. habe ich an Unbestimmtheit scheitern lassen, aber nur weil ich das Gefühl hatte, dass ich irgendwie zur 3. Abtretung kommen muss, um mir keine Probleme wegen den Anwaltskosten abzuschneiden
Das kann nicht sein, da es dann auf die Beweisaufnahme nicht ankäme
Meine Lösung in kurz: 812 I 1 Alt. 2 (-), da auf Kosten (-), da Klägerin gegen GmbH keinen Anspruch hatte im Zeitpunkt der Hinterlegung; 3. Abtretung war unerheblich, da nichts abgetreten werden konnte wegen Erfüllung; 2. Abtretung erfasste nach 133, 157 auch den Anspruch; diese ging auch nichts in leere, da Klägerin beweisfällig geblieben ist, dass 1. Abtretung vor der 2. Abtretung erfolgte. 416 erstreckt sich nicht auf das Datum. Zeugin unergiebig. Daher Nebenforderungen (-)
isolierte DWK zlk+ und begr+; Zinsen aus 288 wobei Geldforderung laut Palandt auch beim Prätendentenstreit (+); 12 GKG steht nicht entgegen, da Sollvorschrift;
Doch auf die Beweisaufnahme käme es schon an - wenn die 1. Abtretung wirksam wäre, dann gibt es die Anwaltskosten, wenn erst die 3. Abtretung, gibt es keine Anwaltskosten ;) ..
08.04.2021, 15:17
(08.04.2021, 15:05)NRW_Z3 schrieb:Z3 NRW: Das Ganze ging auf jeden Fall in die Richtung eines Prätendentenstreits (Kaiser, Anwaltsskript, Rn. 69). Laut Wiki geht das aber nicht bei Klage auf Abgabe einer Willenserklärung. Keine Ahnung.(08.04.2021, 15:02)NRW_ schrieb:(08.04.2021, 14:50)Rlp schrieb: Heute wieder gut machbar finde ich.
Also ich bin in NRW überhaupt nicht klar gekommen.
In Kurz: Streit um hinterlegten Geldbetrag mit isolierter Drittwiderklage.
Also so eine richtige Zwangsvollstreckungsklausur war das aber auch nicht (NRW). Welche Abtretung war es denn bei euch, die durchging? Die 1. bei mir nicht, die 2. habe ich an Unbestimmtheit scheitern lassen, aber nur weil ich das Gefühl hatte, dass ich irgendwie zur 3. Abtretung kommen muss, um mir keine Probleme wegen den Anwaltskosten abzuschneiden
Ich habe die 1. Abtretung abgelehnt (dicke Beweiswürdigung), 2. einen Forderungsübergang im Zuge des not. KV angenommen (Vertrag ausführlich ausgelegt), 3. die zweite Abtretung an die Tochter kurz abgelehnt und damit auch die beiden Anträge auf Zinsen und RA-Kosten ("kann dahinstehen ob SE weil kein Aspr"). Sonst wäre meine isolierte DWK erfolglos geblieben, und irgendwie wollte ich den Bekl. die Kohle geben. War aber ziemlicher Mist bei mir. Was war denn überhaupt die AGL?!
08.04.2021, 15:19
812 I 1 Alt. 2
08.04.2021, 15:19
(08.04.2021, 15:17)Gast schrieb:(08.04.2021, 15:05)NRW_Z3 schrieb:Z3 NRW: Das Ganze ging auf jeden Fall in die Richtung eines Prätendentenstreits (Kaiser, Anwaltsskript, Rn. 69). Laut Wiki geht das aber nicht bei Klage auf Abgabe einer Willenserklärung. Keine Ahnung.(08.04.2021, 15:02)NRW_ schrieb:(08.04.2021, 14:50)Rlp schrieb: Heute wieder gut machbar finde ich.
Also ich bin in NRW überhaupt nicht klar gekommen.
In Kurz: Streit um hinterlegten Geldbetrag mit isolierter Drittwiderklage.
Also so eine richtige Zwangsvollstreckungsklausur war das aber auch nicht (NRW). Welche Abtretung war es denn bei euch, die durchging? Die 1. bei mir nicht, die 2. habe ich an Unbestimmtheit scheitern lassen, aber nur weil ich das Gefühl hatte, dass ich irgendwie zur 3. Abtretung kommen muss, um mir keine Probleme wegen den Anwaltskosten abzuschneiden
Ich habe die 1. Abtretung abgelehnt (dicke Beweiswürdigung), 2. einen Forderungsübergang im Zuge des not. KV angenommen (Vertrag ausführlich ausgelegt), 3. die zweite Abtretung an die Tochter kurz abgelehnt und damit auch die beiden Anträge auf Zinsen und RA-Kosten ("kann dahinstehen ob SE weil kein Aspr"). Sonst wäre meine isolierte DWK erfolglos geblieben, und irgendwie wollte ich den Bekl. die Kohle geben. War aber ziemlicher Mist bei mir. Was war denn überhaupt die AGL?!
Jup, Prätendentenstreit .. AGL war § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2

08.04.2021, 15:23
(08.04.2021, 15:20)NRW schrieb: Im Vergleich zu den bisherigen Corona-Durchgängen, scheinen die LJPAs sich ja rechtzeitig zu unserem Durchgang beruhigt zu haben. :D
Ich fand es ganz schön crazy heute....also für mich war das zu hoch irgendwie...wusste mit der Hälfte nichts anzufangen was da eingebaut wurde. Leider war es ja zwingend, damit man einen Schritt weiterkommt. Man konnte also icht irgendwie etwas ignorieren oder dahinstehen lassen. Ich habe da Kraut und Rüben.
08.04.2021, 15:32
Also ich bin echt positiv überrascht und erleichtert, dass die Examensklausuren bisher deutlich (!!!) dankbarer sind als die meisten Probeklausuren.
Habe auch die letzten Durchgänge verfolgt und - jedenfalls in Niedersachsen - ist das echt sehr sehr dankbar was wir momentan bekommen.
Heute: Standard Fall Tierhalterhaftung. Keine speziellen Probleme. ME Standard Wissen zur Tierhalterhaftung und bisschen Schadensrecht. Das wars materiell rechtlich.
Habe auch die letzten Durchgänge verfolgt und - jedenfalls in Niedersachsen - ist das echt sehr sehr dankbar was wir momentan bekommen.
Heute: Standard Fall Tierhalterhaftung. Keine speziellen Probleme. ME Standard Wissen zur Tierhalterhaftung und bisschen Schadensrecht. Das wars materiell rechtlich.
08.04.2021, 15:35
bin so froh mir das noch mal im Skript Zwangsvollstreckung von kaiser angeguckt zu haben. z3 ist halt immer Zwangsvollstreckungsrecht :D gibt bestimmt dick punkte wenn man das gesehen hat
08.04.2021, 15:35
08.04.2021, 15:36
(08.04.2021, 15:19)Gast schrieb:(08.04.2021, 15:17)Gast schrieb:(08.04.2021, 15:05)NRW_Z3 schrieb:Z3 NRW: Das Ganze ging auf jeden Fall in die Richtung eines Prätendentenstreits (Kaiser, Anwaltsskript, Rn. 69). Laut Wiki geht das aber nicht bei Klage auf Abgabe einer Willenserklärung. Keine Ahnung.(08.04.2021, 15:02)NRW_ schrieb:(08.04.2021, 14:50)Rlp schrieb: Heute wieder gut machbar finde ich.
Also ich bin in NRW überhaupt nicht klar gekommen.
In Kurz: Streit um hinterlegten Geldbetrag mit isolierter Drittwiderklage.
Also so eine richtige Zwangsvollstreckungsklausur war das aber auch nicht (NRW). Welche Abtretung war es denn bei euch, die durchging? Die 1. bei mir nicht, die 2. habe ich an Unbestimmtheit scheitern lassen, aber nur weil ich das Gefühl hatte, dass ich irgendwie zur 3. Abtretung kommen muss, um mir keine Probleme wegen den Anwaltskosten abzuschneiden
Ich habe die 1. Abtretung abgelehnt (dicke Beweiswürdigung), 2. einen Forderungsübergang im Zuge des not. KV angenommen (Vertrag ausführlich ausgelegt), 3. die zweite Abtretung an die Tochter kurz abgelehnt und damit auch die beiden Anträge auf Zinsen und RA-Kosten ("kann dahinstehen ob SE weil kein Aspr"). Sonst wäre meine isolierte DWK erfolglos geblieben, und irgendwie wollte ich den Bekl. die Kohle geben. War aber ziemlicher Mist bei mir. Was war denn überhaupt die AGL?!
Jup, Prätendentenstreit .. AGL war § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2, 1. Abtretung habe ich auch abgelehnt
Wann ist es denn bei einer Hinterlegung ein Prätendentenstreit und wann 771? Irgendwie wusste ich das nicht abzugrenzen.