25.02.2021, 19:42
(25.02.2021, 19:22)Gast schrieb:(25.02.2021, 18:45)Gast schrieb: Und zu den rechtlichen Ausführungen. Niemand interessiert sich für die rechtlichen Ausführungen, am wenigsten der Richter. Meistens ist es wichtiger in den wesentlichen Punkten deutlich zu sein und ansonsten ein gutes Verhältnis zum Richter zu pflegen.
Schon komisch. Diese geniale Erkenntis hat aber irgendwie nur die schlechten Kanzleien mit den schlechten Juristen ereilt. In der GK oder der angesehenen Boutique gibt man sich bei den Schriftsätzen weiterhin Mühe. Haben die nicht verstanden, dass sich niemand dafür interessiert? Oder brauchen die nur irgendwas, das man den Mandanten vorlegen könnte?
Zitat:Es ist in der Praxis nicht wichtig, wie der Schriftsatz ist, solange der Mandant den Eindruck hat, dass der Anwalt abliefert und er nicht komplett am Leben vorbeiläuft. Nur darum geht es. Am Ende des Tages geht es ums Ergebnis.
Komischerweise gibt es eine dahingehende Tendenz, dass die Anwälte mit den schlechten Schriftsätzen auch die schlechten Ergebnisse einfahren.
Was bist du für ein Held. GKs werden von Unternehmen bezahlt. Die wollen was für das Honorar sehen, damit der Aufsichtsrat nicht rumweint. Wenn der 100 Seiten Klage sieht, denkt er geil. Die 50k waren gut investiert. Lesen tun die das Zeug auch nicht. Der Richter stöhnt und die Gegner denken die GKler haben zu viel Zeit und produzieren für die Mülltonne.
Bei Standardsachen! braucht man keine vertieften rechtlichen Ausführungen. Bei exotischeren Fragen macht man Ausführungen zu der entsprechenden Frage. Schwerpunktsetzung ist das Ziel. Wer seitenweise eine Eigenbedarfskündigung definiert, macht sich lächerlich.
25.02.2021, 20:12
Mein Lieblingsrichter freut sich immer über Rechtsansichten, weil er dann weniger nachdenken muss
25.02.2021, 20:20
Und dann fragt man sich noch, warum Juristen so unbeliebt sind.
TE, selbst wenn man deine Ausgangsthese teilt: Was bringt dir diese Aussage? Kannst du dich nur dann gut fühlen, wenn du andere schlecht machst?
TE, selbst wenn man deine Ausgangsthese teilt: Was bringt dir diese Aussage? Kannst du dich nur dann gut fühlen, wenn du andere schlecht machst?
25.02.2021, 21:11
25.02.2021, 21:25
Wo steht das?
25.02.2021, 21:32
25.02.2021, 21:34
Kopier doch mal bitte die Stelle aus dem Urteil, die bin zu faul nachzuschauen
25.02.2021, 21:44
25.02.2021, 21:49
25.02.2021, 21:51
[9] b) Im Zivilprozess obliegt die Beibringung des Tatsachenstoffs in erster Linie der Partei. Der für sie tätige Anwalt ist über den Tatsachenvortrag hinaus verpflichtet, den Versuch zu unternehmen, das Gericht davon zu überzeugen, dass und warum seine Rechtsauffassung richtig ist (BGH, Urteil vom 28. Juni 1990 – IX ZR 209/89, NJW-RR 1990, 1241, 1242; vom 20. Januar 1994 – IX ZR 46/93, NJW 1994, 1211, 1213). Daher muss der Rechtsanwalt alles – einschließlich Rechtsausführungen – vorbringen, was die Entscheidung günstig beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 25. Juni 1974 – VI ZR 18/73, NJW 1974, 1865, 1866). Kann die Klage auf verschiedene rechtliche Gesichtspunkte gestützt werden, ist der Sachvortrag so zu gestalten, dass alle in Betracht kommenden Gründe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten konkret dargelegt werden (BGH, Urteil vom 7. Februar 2002 – IX ZR 209/00, NJW 2002, 1413).