18.02.2021, 14:58
Was ist mit folgendem Szenario: Mann entfernt (unbemerkt) das Kondom beim Sex ("Stealthing"), wird strafrechtlich geahndet.
Frau sagt dem Mann, sie nimmt die Pille, hat sie aber in Wahrheit "vergessen" (war halt eine Unachtsamkeit).
Frau sagt dem Mann, sie nimmt die Pille, hat sie aber in Wahrheit "vergessen" (war halt eine Unachtsamkeit).
18.02.2021, 15:30
(18.02.2021, 14:58)Gast schrieb: Was ist mit folgendem Szenario: Mann entfernt (unbemerkt) das Kondom beim Sex ("Stealthing"), wird strafrechtlich geahndet.
Frau sagt dem Mann, sie nimmt die Pille, hat sie aber in Wahrheit "vergessen" (war halt eine Unachtsamkeit).
nach was ist dieses stealthing denn strafbar? wenn da keine krankheiten bei rum kommen fällt mir da nichts ein.
18.02.2021, 15:33
(18.02.2021, 15:30)Gast schrieb:(18.02.2021, 14:58)Gast schrieb: Was ist mit folgendem Szenario: Mann entfernt (unbemerkt) das Kondom beim Sex ("Stealthing"), wird strafrechtlich geahndet.
Frau sagt dem Mann, sie nimmt die Pille, hat sie aber in Wahrheit "vergessen" (war halt eine Unachtsamkeit).
nach was ist dieses stealthing denn strafbar? wenn da keine krankheiten bei rum kommen fällt mir da nichts ein.
"Der 4. Strafsenat des Kammergerichts hatte als erstes Oberlandesgericht über die Frage der Strafbarkeit des sog. Stealthings (heimliches Abstreifen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr) zu befinden. In ihrem Beschluss vom 27. Juli 2020 haben die Richter entschieden, dass das sog. Stealthing jedenfalls dann den Tatbestand des sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt, wenn der Täter das Opfer nicht nur gegen dessen Willen in ungeschützter Form penetriert, sondern im weiteren Verlauf dieses ungeschützten Geschlechtsverkehrs darüber hinaus in den Körper des bzw. der Geschädigten ejakuliert. Nur über diesen konkreten Fall hatte der Senat zu entscheiden. Damit ist also noch keine Entscheidung darüber gefallen, wie das sog. Stealthing zu beurteilen wäre, wenn es zu keiner Ejakulation kommt."
18.02.2021, 17:32
(18.02.2021, 15:33)Gast schrieb:(18.02.2021, 15:30)Gast schrieb:(18.02.2021, 14:58)Gast schrieb: Was ist mit folgendem Szenario: Mann entfernt (unbemerkt) das Kondom beim Sex ("Stealthing"), wird strafrechtlich geahndet.
Frau sagt dem Mann, sie nimmt die Pille, hat sie aber in Wahrheit "vergessen" (war halt eine Unachtsamkeit).
nach was ist dieses stealthing denn strafbar? wenn da keine krankheiten bei rum kommen fällt mir da nichts ein.
"Der 4. Strafsenat des Kammergerichts hatte als erstes Oberlandesgericht über die Frage der Strafbarkeit des sog. Stealthings (heimliches Abstreifen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr) zu befinden. In ihrem Beschluss vom 27. Juli 2020 haben die Richter entschieden, dass das sog. Stealthing jedenfalls dann den Tatbestand des sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt, wenn der Täter das Opfer nicht nur gegen dessen Willen in ungeschützter Form penetriert, sondern im weiteren Verlauf dieses ungeschützten Geschlechtsverkehrs darüber hinaus in den Körper des bzw. der Geschädigten ejakuliert. Nur über diesen konkreten Fall hatte der Senat zu entscheiden. Damit ist also noch keine Entscheidung darüber gefallen, wie das sog. Stealthing zu beurteilen wäre, wenn es zu keiner Ejakulation kommt."
Ist doch nicht mal ne höchstrichterliche Entscheidung sondern nur ne Entscheidung des KAmmergerichts. Seit wann zitiert man seriös aus Rechtsprechung eines OLGs?
18.02.2021, 18:52
(18.02.2021, 17:32)Gast schrieb:Ist in der Rechtswissenschaft aber auch so ziemlich allgemeine Auffassung, dass das Abstreifen des Kondoms gegen den Willen der Partnerin eine sexuelle Nötigung darstellt, da es sich eben um eine andere Form der sexuellen Betätigung handelt und für diese dann kein Einverständnis besteht. Von daher darf man schon damit rechnen, dass das auch in der Rechtsprechung so gesehen werden wird.(18.02.2021, 15:33)Gast schrieb:(18.02.2021, 15:30)Gast schrieb:(18.02.2021, 14:58)Gast schrieb: Was ist mit folgendem Szenario: Mann entfernt (unbemerkt) das Kondom beim Sex ("Stealthing"), wird strafrechtlich geahndet.
Frau sagt dem Mann, sie nimmt die Pille, hat sie aber in Wahrheit "vergessen" (war halt eine Unachtsamkeit).
nach was ist dieses stealthing denn strafbar? wenn da keine krankheiten bei rum kommen fällt mir da nichts ein.
"Der 4. Strafsenat des Kammergerichts hatte als erstes Oberlandesgericht über die Frage der Strafbarkeit des sog. Stealthings (heimliches Abstreifen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr) zu befinden. In ihrem Beschluss vom 27. Juli 2020 haben die Richter entschieden, dass das sog. Stealthing jedenfalls dann den Tatbestand des sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt, wenn der Täter das Opfer nicht nur gegen dessen Willen in ungeschützter Form penetriert, sondern im weiteren Verlauf dieses ungeschützten Geschlechtsverkehrs darüber hinaus in den Körper des bzw. der Geschädigten ejakuliert. Nur über diesen konkreten Fall hatte der Senat zu entscheiden. Damit ist also noch keine Entscheidung darüber gefallen, wie das sog. Stealthing zu beurteilen wäre, wenn es zu keiner Ejakulation kommt."
Ist doch nicht mal ne höchstrichterliche Entscheidung sondern nur ne Entscheidung des KAmmergerichts. Seit wann zitiert man seriös aus Rechtsprechung eines OLGs?
18.02.2021, 19:20
Referendare unterhalten sich am Esstisch mit ihren Eltern, wie niedlich
arbeite mal ein paar Jahre in der Praxis, dann kannst du auch mitreden.

18.02.2021, 19:21
(18.02.2021, 17:32)Gast schrieb:(18.02.2021, 15:33)Gast schrieb:(18.02.2021, 15:30)Gast schrieb:(18.02.2021, 14:58)Gast schrieb: Was ist mit folgendem Szenario: Mann entfernt (unbemerkt) das Kondom beim Sex ("Stealthing"), wird strafrechtlich geahndet.
Frau sagt dem Mann, sie nimmt die Pille, hat sie aber in Wahrheit "vergessen" (war halt eine Unachtsamkeit).
nach was ist dieses stealthing denn strafbar? wenn da keine krankheiten bei rum kommen fällt mir da nichts ein.
"Der 4. Strafsenat des Kammergerichts hatte als erstes Oberlandesgericht über die Frage der Strafbarkeit des sog. Stealthings (heimliches Abstreifen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr) zu befinden. In ihrem Beschluss vom 27. Juli 2020 haben die Richter entschieden, dass das sog. Stealthing jedenfalls dann den Tatbestand des sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt, wenn der Täter das Opfer nicht nur gegen dessen Willen in ungeschützter Form penetriert, sondern im weiteren Verlauf dieses ungeschützten Geschlechtsverkehrs darüber hinaus in den Körper des bzw. der Geschädigten ejakuliert. Nur über diesen konkreten Fall hatte der Senat zu entscheiden. Damit ist also noch keine Entscheidung darüber gefallen, wie das sog. Stealthing zu beurteilen wäre, wenn es zu keiner Ejakulation kommt."
Ist doch nicht mal ne höchstrichterliche Entscheidung sondern nur ne Entscheidung des KAmmergerichts. Seit wann zitiert man seriös aus Rechtsprechung eines OLGs?
du Amateur, wenn das Verfahren beim AG startet, dann ist beim OLG Schluss. Der BGH wird sich daher damit nicht befassen.
18.02.2021, 20:20
Jugendstrafrecht m.E. nur für jugendtypische Delikte. Sachbeschädigung, Diebstahl usw ja. Mord/Vergewaltigung sicherlich nicht.
18.02.2021, 20:25
18.02.2021, 20:34