17.02.2021, 12:49
Es läuft doch bei den Putzfrauen in aller Regel so:
Der Mann ist der "Hauptverdiener", über diesen läuft dann auch Familienversicherung usw.
Daneben haben sie meist einen angemeldeten Minijob als Putzkraft bei einer Firma/Büro o.ä. bis zur max. Höhe.
Zusätzlich wird dann in den anderen (privaten) Stellen "schwarz" gearbeitet. Würde sie dort angemeldet werden, müsste sie das Einkommen aus dieser Tätigkeit regulär versteuern und würde dann in StKlasse 5 "rutschen" (ja, dass man am Ende des Jahres eine Steuererklärung einreichen muss und dann ggf. Geld wieder zurückbekommt, ist bekannt). Dies ist meist nicht gewollt.
Und bzgl. Einstellung Staatsdienst usw.: Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem FA oder FKS gegen Privathaushalte vorgegangen sind, die eine Putzkraft "schwarz" beschäftigen, das wird allgemein geduldet.
Der Mann ist der "Hauptverdiener", über diesen läuft dann auch Familienversicherung usw.
Daneben haben sie meist einen angemeldeten Minijob als Putzkraft bei einer Firma/Büro o.ä. bis zur max. Höhe.
Zusätzlich wird dann in den anderen (privaten) Stellen "schwarz" gearbeitet. Würde sie dort angemeldet werden, müsste sie das Einkommen aus dieser Tätigkeit regulär versteuern und würde dann in StKlasse 5 "rutschen" (ja, dass man am Ende des Jahres eine Steuererklärung einreichen muss und dann ggf. Geld wieder zurückbekommt, ist bekannt). Dies ist meist nicht gewollt.
Und bzgl. Einstellung Staatsdienst usw.: Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem FA oder FKS gegen Privathaushalte vorgegangen sind, die eine Putzkraft "schwarz" beschäftigen, das wird allgemein geduldet.
17.02.2021, 13:27
Hm. Hätte trotzdem Bedenken...auch, dass in der Wohnung und dann Ansprüche geltend gemacht werden...
17.02.2021, 15:21
(17.02.2021, 11:35)Gast schrieb:(17.02.2021, 10:51)Gast schrieb: Ein "starker Staat" ist, wenn du die schwächsten der Gesellschaft gängelst...
Beiträge zur Sozialversicherung und Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls sind also gängeln?
Es kommt nicht auf das Ob (Sozialversicherung überhaupt?), sondern auf das Wie (Höhe, Einnahmen/Ausgabenverhältnis) an. Diese Differenzierung sollte dir bekannt sein.
17.02.2021, 15:24
(17.02.2021, 12:49)Gast schrieb: Es läuft doch bei den Putzfrauen in aller Regel so:
Der Mann ist der "Hauptverdiener", über diesen läuft dann auch Familienversicherung usw.
Daneben haben sie meist einen angemeldeten Minijob als Putzkraft bei einer Firma/Büro o.ä. bis zur max. Höhe.
Zusätzlich wird dann in den anderen (privaten) Stellen "schwarz" gearbeitet. Würde sie dort angemeldet werden, müsste sie das Einkommen aus dieser Tätigkeit regulär versteuern und würde dann in StKlasse 5 "rutschen" (ja, dass man am Ende des Jahres eine Steuererklärung einreichen muss und dann ggf. Geld wieder zurückbekommt, ist bekannt). Dies ist meist nicht gewollt.
Und bzgl. Einstellung Staatsdienst usw.: Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem FA oder FKS gegen Privathaushalte vorgegangen sind, die eine Putzkraft "schwarz" beschäftigen, das wird allgemein geduldet.
Ich finde, man sollte hier auch nicht der Putzfrau den Vorwurf machen, sondern der steuerlichen Ausgestaltung (insb. im Hinblick auf StKlasse 5). Was dort abgezogen wird, hat schon gierige Züge.
17.02.2021, 15:36
(17.02.2021, 15:21)Gast schrieb:(17.02.2021, 11:35)Gast schrieb:(17.02.2021, 10:51)Gast schrieb: Ein "starker Staat" ist, wenn du die schwächsten der Gesellschaft gängelst...
Beiträge zur Sozialversicherung und Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls sind also gängeln?
Es kommt nicht auf das Ob (Sozialversicherung überhaupt?), sondern auf das Wie (Höhe, Einnahmen/Ausgabenverhältnis) an. Diese Differenzierung sollte dir bekannt sein.
Wenn ich eine Putzfrau auf 450€ Basis einstelle und ihr für zwei Stunden die Woche ca. 120€ im Monat zahle, muss sie davon 26,55€ an die RV abgeben- oder sie verzichtet darauf, dann muss sie gar nichts abdrücken, würde aber trotzdem den AG-Anteil zur RV "mitnehmen". Außerdem Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub, Unfallversicherung.
17.02.2021, 16:15
(17.02.2021, 15:36)Gast schrieb:(17.02.2021, 15:21)Gast schrieb:(17.02.2021, 11:35)Gast schrieb:(17.02.2021, 10:51)Gast schrieb: Ein "starker Staat" ist, wenn du die schwächsten der Gesellschaft gängelst...
Beiträge zur Sozialversicherung und Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls sind also gängeln?
Es kommt nicht auf das Ob (Sozialversicherung überhaupt?), sondern auf das Wie (Höhe, Einnahmen/Ausgabenverhältnis) an. Diese Differenzierung sollte dir bekannt sein.
Wenn ich eine Putzfrau auf 450€ Basis einstelle und ihr für zwei Stunden die Woche ca. 120€ im Monat zahle, muss sie davon 26,55€ an die RV abgeben- oder sie verzichtet darauf, dann muss sie gar nichts abdrücken, würde aber trotzdem den AG-Anteil zur RV "mitnehmen". Außerdem Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub, Unfallversicherung.
Noch einmal. Die gute Frau schei*t auf bezahlten Urlaub und das EntgFG, wenn sie bei ihrem Mann in der Familienversicherung drin ist und mit 4 verschiedenen 450 Euro Jobs knapp 2000 macht. Wie lebensfremd sind manche Juristen eigentlich?
17.02.2021, 16:24
(17.02.2021, 16:15)Gast schrieb:(17.02.2021, 15:36)Gast schrieb:(17.02.2021, 15:21)Gast schrieb:(17.02.2021, 11:35)Gast schrieb:(17.02.2021, 10:51)Gast schrieb: Ein "starker Staat" ist, wenn du die schwächsten der Gesellschaft gängelst...
Beiträge zur Sozialversicherung und Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls sind also gängeln?
Es kommt nicht auf das Ob (Sozialversicherung überhaupt?), sondern auf das Wie (Höhe, Einnahmen/Ausgabenverhältnis) an. Diese Differenzierung sollte dir bekannt sein.
Wenn ich eine Putzfrau auf 450€ Basis einstelle und ihr für zwei Stunden die Woche ca. 120€ im Monat zahle, muss sie davon 26,55€ an die RV abgeben- oder sie verzichtet darauf, dann muss sie gar nichts abdrücken, würde aber trotzdem den AG-Anteil zur RV "mitnehmen". Außerdem Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub, Unfallversicherung.
Noch einmal. Die gute Frau schei*t auf bezahlten Urlaub und das EntgFG, wenn sie bei ihrem Mann in der Familienversicherung drin ist und mit 4 verschiedenen 450 Euro Jobs knapp 2000 macht. Wie lebensfremd sind manche Juristen eigentlich?
Oder es sowieso die Rumänen und Polen sind, die hier ein paar Jahre bar ackern und sich mit der Kohle dann zuhause etwas bauen/die Rente finanzieren.
Ganz ernsthaft, beste Arbeitskräfte überhaupt, sowohl im Handwerk wie auch beim Putzen. Pünktlich, fleißig und hart schaffend. Von denen hat doch niemand Bock in Deutschland eine Ich-AG oder sonstwas zu gründen, um hier eine legale Selbstständigkeit mit allen Abgaben zu haben.
17.02.2021, 16:58
(17.02.2021, 16:24)Gasto schrieb:(17.02.2021, 16:15)Gast schrieb:(17.02.2021, 15:36)Gast schrieb:(17.02.2021, 15:21)Gast schrieb:(17.02.2021, 11:35)Gast schrieb: Beiträge zur Sozialversicherung und Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls sind also gängeln?
Es kommt nicht auf das Ob (Sozialversicherung überhaupt?), sondern auf das Wie (Höhe, Einnahmen/Ausgabenverhältnis) an. Diese Differenzierung sollte dir bekannt sein.
Wenn ich eine Putzfrau auf 450€ Basis einstelle und ihr für zwei Stunden die Woche ca. 120€ im Monat zahle, muss sie davon 26,55€ an die RV abgeben- oder sie verzichtet darauf, dann muss sie gar nichts abdrücken, würde aber trotzdem den AG-Anteil zur RV "mitnehmen". Außerdem Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub, Unfallversicherung.
Noch einmal. Die gute Frau schei*t auf bezahlten Urlaub und das EntgFG, wenn sie bei ihrem Mann in der Familienversicherung drin ist und mit 4 verschiedenen 450 Euro Jobs knapp 2000 macht. Wie lebensfremd sind manche Juristen eigentlich?
Oder es sowieso die Rumänen und Polen sind, die hier ein paar Jahre bar ackern und sich mit der Kohle dann zuhause etwas bauen/die Rente finanzieren.
Ganz ernsthaft, beste Arbeitskräfte überhaupt, sowohl im Handwerk wie auch beim Putzen. Pünktlich, fleißig und hart schaffend. Von denen hat doch niemand Bock in Deutschland eine Ich-AG oder sonstwas zu gründen, um hier eine legale Selbstständigkeit mit allen Abgaben zu haben.
Richtig.
Ob man das nun gutheißen möchte oder nicht, so ist nun mal die Realität. Lieber wird 2000 brutto = netto durch Schwarzarbeit einkassiert, statt sich mit dem Papierkram einer Anmeldung und anschließender Steuerklasse 5 nur die Hälfte einstreichen zu können.
17.02.2021, 17:23
(17.02.2021, 16:58)Gast schrieb:(17.02.2021, 16:24)Gasto schrieb:(17.02.2021, 16:15)Gast schrieb:(17.02.2021, 15:36)Gast schrieb:(17.02.2021, 15:21)Gast schrieb: Es kommt nicht auf das Ob (Sozialversicherung überhaupt?), sondern auf das Wie (Höhe, Einnahmen/Ausgabenverhältnis) an. Diese Differenzierung sollte dir bekannt sein.
Wenn ich eine Putzfrau auf 450€ Basis einstelle und ihr für zwei Stunden die Woche ca. 120€ im Monat zahle, muss sie davon 26,55€ an die RV abgeben- oder sie verzichtet darauf, dann muss sie gar nichts abdrücken, würde aber trotzdem den AG-Anteil zur RV "mitnehmen". Außerdem Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub, Unfallversicherung.
Noch einmal. Die gute Frau schei*t auf bezahlten Urlaub und das EntgFG, wenn sie bei ihrem Mann in der Familienversicherung drin ist und mit 4 verschiedenen 450 Euro Jobs knapp 2000 macht. Wie lebensfremd sind manche Juristen eigentlich?
Oder es sowieso die Rumänen und Polen sind, die hier ein paar Jahre bar ackern und sich mit der Kohle dann zuhause etwas bauen/die Rente finanzieren.
Ganz ernsthaft, beste Arbeitskräfte überhaupt, sowohl im Handwerk wie auch beim Putzen. Pünktlich, fleißig und hart schaffend. Von denen hat doch niemand Bock in Deutschland eine Ich-AG oder sonstwas zu gründen, um hier eine legale Selbstständigkeit mit allen Abgaben zu haben.
Richtig.
Ob man das nun gutheißen möchte oder nicht, so ist nun mal die Realität. Lieber wird 2000 brutto = netto durch Schwarzarbeit einkassiert, statt sich mit dem Papierkram einer Anmeldung und anschließender Steuerklasse 5 nur die Hälfte einstreichen zu können.
Steuerklasse 5 wäre es nicht. Aber mit Steuerklasse 1 und den Pflichtbeiträgen zur Krankenkasse und, je nach Art der Arbeit, den Sozialkassen ist der Abzug trotzdem spürbar.