10.09.2021, 10:40
Hallo liebe Forumleser, ich bin momentan Proberichter und beabsichtige aus privaten Gründen bald umzuziehen. Entsprechend habe ich geplant mich in meinem neuen Zielbundesland erneut für die Richterschaft zu bewerben. Die Frage die ich mir nun stelle ist, wie gehe ich das möglichst elegant an. Das Justizministerium wird ja entsprechend meine Akte anfordern, daher dachte ich, sollte ich vor der Absendung meiner Bewerbung erst einmal mit meiner Präsidentin/ meinem Präsidenten reden und meine Pläne mitteilen oder soll ich mich einfach bewerben? Hat jemand vielleicht den selben Schritt getan und kann berichten wie es gehandhabt wurde?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
10.09.2021, 16:33
15 BeamtStG:
Die Versetzung wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt. Das Beamtenverhältnis wird mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt.
Also mit den beteiligten Stellen sprechen, ich würde sagen in folgender Reihenfolge: Präsident, neuer Personalreferent, bisheriger.
Die Versetzung wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt. Das Beamtenverhältnis wird mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt.
Also mit den beteiligten Stellen sprechen, ich würde sagen in folgender Reihenfolge: Präsident, neuer Personalreferent, bisheriger.
10.09.2021, 16:57
(10.09.2021, 16:33)Praktiker schrieb: 15 BeamtStG:
Die Versetzung wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt. Das Beamtenverhältnis wird mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt.
Also mit den beteiligten Stellen sprechen, ich würde sagen in folgender Reihenfolge: Präsident, neuer Personalreferent, bisheriger.
Danke aber ich meinte keine Versetzung. Was ich da gehört habe kann es Jahre dauern und bedarf idR doch auch einen Tauschpartner. Nein, was ich meine ist, ich trete in meinem jetzigen Bundesland aus dem Dienst aus und gehe in ein anderes heißt durchlaufe dort vollkommen neu den Bewerbungsprozess.
10.09.2021, 21:46
(10.09.2021, 10:40)Vagabund schrieb: Hallo liebe Forumleser, ich bin momentan Proberichter und beabsichtige aus privaten Gründen bald umzuziehen. Entsprechend habe ich geplant mich in meinem neuen Zielbundesland erneut für die Richterschaft zu bewerben. Die Frage die ich mir nun stelle ist, wie gehe ich das möglichst elegant an. Das Justizministerium wird ja entsprechend meine Akte anfordern, daher dachte ich, sollte ich vor der Absendung meiner Bewerbung erst einmal mit meiner Präsidentin/ meinem Präsidenten reden und meine Pläne mitteilen oder soll ich mich einfach bewerben? Hat jemand vielleicht den selben Schritt getan und kann berichten wie es gehandhabt wurde?
Ist ja im Prinzip dasselbe wie bei den ganzen "Ausstieg Justiz" Themen hier: ich würde es erst bei eigenem Präsi ankündigen, in deinem Fall ist der Umzug ja scheinbar sogar fix und nicht noch abhängig von positiver Bewerben woanders, dann bewerben. Andersrum wäre sicher kein Problem wenn du die Justiz verlassen würdest, aber an deiner Stelle würde ich kein böses Blut hinterlassen wollen, wer weiß wen der neue Personaldezernent anruft...
10.09.2021, 22:22
(10.09.2021, 16:57)Vagabund schrieb:(10.09.2021, 16:33)Praktiker schrieb: 15 BeamtStG:
Die Versetzung wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt. Das Beamtenverhältnis wird mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt.
Also mit den beteiligten Stellen sprechen, ich würde sagen in folgender Reihenfolge: Präsident, neuer Personalreferent, bisheriger.
Danke aber ich meinte keine Versetzung. Was ich da gehört habe kann es Jahre dauern und bedarf idR doch auch einen Tauschpartner. Nein, was ich meine ist, ich trete in meinem jetzigen Bundesland aus dem Dienst aus und gehe in ein anderes heißt durchlaufe dort vollkommen neu den Bewerbungsprozess.
Aber da würde ich mich nicht aufs Hören verlassen - rede mit den Personalreferenten! Wir sind hier nicht bei der Schulverwaltung mit Massen von Lehrern, das kann in der Justiz durchaus sehr schnell und und unbürokratisch gehen.
Wenn aber doch: wie hast Du gedacht, Deinen Entlassungsantrag auf dem Dienstweg einzureichen, ohne dass dein Präsident es merkt?! Da gilt das Gesagte natürlich erst Recht.









