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  5. Nachversicherung + später in Staatsdienst
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Nachversicherung + später in Staatsdienst
Gast
Unregistered
 
#11
22.08.2021, 13:12
(22.08.2021, 11:35)Gast schrieb:  Die Auszahlung führt auch dazu, dass das Ref nicht auf die Jahre bei der Pension angerechnet werden

Quelle?
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Gast
Unregistered
 
#12
30.08.2021, 11:59
(22.08.2021, 13:12)Gast schrieb:  
(22.08.2021, 11:35)Gast schrieb:  Die Auszahlung führt auch dazu, dass das Ref nicht auf die Jahre bei der Pension angerechnet werden

Quelle?

Zumindest in Bayern ist es definitiv nicht so, dass eine Nachversicherung des Refs zu dessen späterer Nichtberücksichtigung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit führt, falls man doch noch Beamter wird. Ich kenne auch kein Bundesland, wo es so wäre, lasse mich aber gerne eines besseren belehren (bitte unter Hinweis auf die entsprechende Norm im jeweiligen Beamtenversorgungsgesetz).

Generell gilt bei der Nachversicherung:
Im Versorgungswerk können die Beiträge aus dem Ref ohne Auswirkung auf den Rentenanspruch "verpuffen", wenn sie im Vergleich zu den im späteren Berufsleben gezahlten Beiträgen zu gering ausfallen. Dies hängt auch von der Rentenformel des konkret zuständigen Versorgungswerks ab und muss individuell geprüft werden, das gilt analog für Themen wie Wartezeit bis zum Rentenanspruch oder Auszahlungsmöglichkeiten.
In der GRV kann ein solcher Effekt aufgrund der dortigen Rentenformel generell nicht eintreten, dort gilt der Grundsatz "jeder Beitrag zählt" (wirkt sich also positiv auf den Rentenanspruch aus). Es ist allerdings die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren zu beachten, bevor überhaupt ein Rentenanspruch besteht. Allein durch das Ref kann diese folglich nicht erfüllt werden, wohl aber, wenn bereits andere Versicherungszeiten hinzukommen (z.B. Berufsausbildung, sozialversicherungspflichtige Nebenjobs, Tätigkeit als angestellte WiMa o.ä.). Wird die Wartezeit nicht erfüllt, ist nur eine Auszahlung der Arbeitnehmerbeiträge möglich. Nachversicherungsbeiträge gelten indes komplett als Arbeitgeberbeiträge, bleiben bei der Auszahlung also unberücksichtigt.


Insofern kann eine Nachversicherung in der GRV auch bei Rechtsanwälten im Einzelfall vorteilhafter sein, insbesondere wenn die dortige Wartezeit aufgrund der individuellen Erwerbsbiographie bereits erfüllt ist.
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Gast
Unregistered
 
#13
15.09.2021, 11:38
Vielen Dank für diese Antwort!
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