31.03.2022, 10:20
(31.03.2022, 00:12)Praktiker schrieb:(30.03.2022, 19:12)RechtBW schrieb:(30.03.2022, 18:48)Praktiker schrieb: In BW gibt es keine Zeiterfassung, Grund: Gleichbehandlung mit Richtern wegen R-Besoldung und Laufbahnwechseln. Ich dachte, das sei überall so?
Etwas anderes ist, dass alle paar Jahre typische Bearbeitungszeiten als Grundlage für die Personalbedarfsberechnung erhoben werden.
In BW, zumindest bei meiner StA, gibt es sehr wohl eine Zeiterfassung
Klar, bei Angestellten und Beamten im Servicebereich, aber doch nicht bei Staatsanwälten? In Baden oder Württemberg?
Bei Beamten wird das Zeitthema ohnehin kein Problem sein, egal was für ein Beamter,also auch StA. Das ist im Hinblick auf Dienstzeiten völlig anders als bei Tarifbeschäftigten. Viele BL haben (wie Bund) 41h bei Beamten und die dürfen auch gesetzlich mehr als 10h pro Tag (11h). Gibt übrigens auch eine recht neue Gerichtsentscheidung eines Richters,der erfolglos geklagt hat, dass es für ihn kein Zeitkonto gibt (war wohl NRW), aber er ist eben anders als StA kein Beamter und hat keine Vorgaben bzgl Arbeitszeit.
31.03.2022, 10:29
Es gibt Verwaltungen, die in einem Jahr nicht mehr als max. 10 Akten bearbeiten.
31.03.2022, 13:20
Sicher, dass es BL gibt, in denen Staatsanwälte (nicht die Wirtschaftsdezernenten und sonstige "Hilfskräfte") ein echtes Arbeitszeitkonto mit Stempeln haben? Klar gibt es Pebbsy und einen Richtwert, den man angeblich arbeiten soll, aber von Ein- und Ausstempeln und Überstunden abfeiern habe ich bei Staatsanwälten noch nie gehört. Zumindest hier (in einem Teil von NRW) sind die Staatsanwälte insoweit den Richtern aufgrund ihrer ebenfalls weitgehenden Unabhängigkeit gleichgestellt. Da nahezu jeder Staatsanwalt indes erheblich mehr arbeitet, ist das für die Meisten ein wesentlicher Nachteil und für den Arbeitgeber ein Vorteil, wie aber auch fast überall sonst in der freien Wirtschaft, wo auf "Vertrauensarbeitszeit" umgestellt wird.
31.03.2022, 14:51
In der Wirtschaft hat der EuGH ein Auge drauf, beim Beamten und Richtern nicht.. Die Differenzierung von StA zu Verwaltungsbeamten ist aber völlig willkürlich. Wo soll da der Grund liegen? Beim Richter kann man den ja noch irgendwie begründen.
01.04.2022, 00:35
(31.03.2022, 14:51)HerrKules schrieb: In der Wirtschaft hat der EuGH ein Auge drauf, beim Beamten und Richtern nicht.. Die Differenzierung von StA zu Verwaltungsbeamten ist aber völlig willkürlich. Wo soll da der Grund liegen? Beim Richter kann man den ja noch irgendwie begründen.
Die Staatsanwälte sind jedenfalls in BW den Richtern sehr weit gleichgestellt - nicht nur die R-Besoldung, sondern auch disziplinarrechtlich, hinsichtlich der Einstellung, der Beteiligungsgremien usw.
04.04.2022, 22:00
(01.04.2022, 00:35)Praktiker schrieb:(31.03.2022, 14:51)HerrKules schrieb: In der Wirtschaft hat der EuGH ein Auge drauf, beim Beamten und Richtern nicht.. Die Differenzierung von StA zu Verwaltungsbeamten ist aber völlig willkürlich. Wo soll da der Grund liegen? Beim Richter kann man den ja noch irgendwie begründen.
Die Staatsanwälte sind jedenfalls in BW den Richtern sehr weit gleichgestellt - nicht nur die R-Besoldung, sondern auch disziplinarrechtlich, hinsichtlich der Einstellung, der Beteiligungsgremien usw.
Wobei das trotzdem kein Grund wäre eine Arbeitszeiterfassung abzulehnen. Man ist bereits nicht unabhängig wie ein Richter und statusrechtlich formell Beamter. Grade um die personelle Überlastung sichtbarer zu gestalten wäre die Möglichkeit von Überstundenerfassung ein probates Mittel.
Man steht zwischen den Stühlen.
04.04.2022, 23:15
(01.04.2022, 00:35)Praktiker schrieb:(31.03.2022, 14:51)HerrKules schrieb: In der Wirtschaft hat der EuGH ein Auge drauf, beim Beamten und Richtern nicht.. Die Differenzierung von StA zu Verwaltungsbeamten ist aber völlig willkürlich. Wo soll da der Grund liegen? Beim Richter kann man den ja noch irgendwie begründen.
Die Staatsanwälte sind jedenfalls in BW den Richtern sehr weit gleichgestellt - nicht nur die R-Besoldung, sondern auch disziplinarrechtlich, hinsichtlich der Einstellung, der Beteiligungsgremien usw.
Jo, nur was haben das Einstellungsverfahren oder die Gremien mit der Arbeitszeiterfassung zu tun? Die Arbeitszeiterfassung (oder ihr Fehlen bei Richtern) rechtfertigt sich doch nur dadurch, dass der Richter keinen fachlichen Weisungen unterliegt und dem keiner sagen kann, er solle an Tag X bis Y Uhr zu bleiben. Beim Staatsanwalt ist das eben anders, genau wie beim Verwaltungsbeamten. Der einzige Grund dürfte vielmehr die Pleite der Justiz sein. Das Strafverfolgungssystem kommt ja so schon kaum klar, würden jetzt alle Staatsanwälte (nur) 41h arbeiten, müsste eben massiv Personal aufgestockt werden, um den (nicht besonders tollen) status quo zu halten.
06.04.2022, 18:00
(04.04.2022, 23:15)HerrKules schrieb:(01.04.2022, 00:35)Praktiker schrieb:(31.03.2022, 14:51)HerrKules schrieb: In der Wirtschaft hat der EuGH ein Auge drauf, beim Beamten und Richtern nicht.. Die Differenzierung von StA zu Verwaltungsbeamten ist aber völlig willkürlich. Wo soll da der Grund liegen? Beim Richter kann man den ja noch irgendwie begründen.
Die Staatsanwälte sind jedenfalls in BW den Richtern sehr weit gleichgestellt - nicht nur die R-Besoldung, sondern auch disziplinarrechtlich, hinsichtlich der Einstellung, der Beteiligungsgremien usw.
Jo, nur was haben das Einstellungsverfahren oder die Gremien mit der Arbeitszeiterfassung zu tun? Die Arbeitszeiterfassung (oder ihr Fehlen bei Richtern) rechtfertigt sich doch nur dadurch, dass der Richter keinen fachlichen Weisungen unterliegt und dem keiner sagen kann, er solle an Tag X bis Y Uhr zu bleiben. Beim Staatsanwalt ist das eben anders, genau wie beim Verwaltungsbeamten. Der einzige Grund dürfte vielmehr die Pleite der Justiz sein. Das Strafverfolgungssystem kommt ja so schon kaum klar, würden jetzt alle Staatsanwälte (nur) 41h arbeiten, müsste eben massiv Personal aufgestockt werden, um den (nicht besonders tollen) status quo zu halten.
Also ich habe ehrlicherweise auch bei der StA im Schnitt nicht über 41 Stunden gearbeitet und ich bezweifle, dass das wirklich sooo verbreitet ist.
11.04.2022, 12:25
Kommt immer auf die Gegend an. Auf dem Land ist bei Richtern und StA (natürlich gibt es Ausnahmen) generell eher heile Welt und im Ruhrgebiet, Düsseldorf und anderen Großstädten kotzt man Dir vor die Füße, wenn Du sagst, dass die Belastung doch ganz ok wäre.
11.04.2022, 13:08
Umstrukturierung wäre auch eine Option