29.03.2022, 23:34
Ich lese immer wieder von Überlastung durch zu hohen Aktendruck.
In jeder Behörde gibt es eine Arbeitszeiterfassung, nur dort nicht. Woran liegt das?
In jeder Behörde gibt es eine Arbeitszeiterfassung, nur dort nicht. Woran liegt das?
30.03.2022, 10:55
(29.03.2022, 23:34)Gast schrieb: Ich lese immer wieder von Überlastung durch zu hohen Aktendruck.
In jeder Behörde gibt es eine Arbeitszeiterfassung, nur dort nicht. Woran liegt das?
Das ist nicht in jeder StA so. Auch bei StA gibt es für Staatsanwälte Arbeitszeitkonten. Aber die Existenz ändert nichts am hohen Aktendruck. Für die Arbeitsbelastung gibt es eine separate Statistik. Die richtet sich nicht nach der Arbeitszeit. Wenn man dem Aktendruck nicht standhält, arbeitet man zu langsam. Begründung: andere StA schaffen die Arbeit auch.
30.03.2022, 13:58
Kann mich dem Vorredner nur anschließen: Die Zeit wird durchaus erfasst. Die StA/ Richter, die es nicht in der regelmäßigen Arbeitszeit schaffen, müssen halt länger bleiben. Da man in Pebbsy nicht schlecht dastehen will, versucht man das dort „errechnete“ Pensum halt durch Unsauberkeiten zu schaffen.
Dass darunter die Qualität leider und bei der StA iE eingestellt wird, was irgendwie geht (letzteres gab mir der LOStA bei Beginn meiner Tätigkeit bei einer StA in NRW als „Leitfaden“ auf den Weg) ist leider das Ergebnis einer personell zu schwach aufgestellten Justiz.
Dass darunter die Qualität leider und bei der StA iE eingestellt wird, was irgendwie geht (letzteres gab mir der LOStA bei Beginn meiner Tätigkeit bei einer StA in NRW als „Leitfaden“ auf den Weg) ist leider das Ergebnis einer personell zu schwach aufgestellten Justiz.
30.03.2022, 18:48
In BW gibt es keine Zeiterfassung, Grund: Gleichbehandlung mit Richtern wegen R-Besoldung und Laufbahnwechseln. Ich dachte, das sei überall so?
Etwas anderes ist, dass alle paar Jahre typische Bearbeitungszeiten als Grundlage für die Personalbedarfsberechnung erhoben werden.
Etwas anderes ist, dass alle paar Jahre typische Bearbeitungszeiten als Grundlage für die Personalbedarfsberechnung erhoben werden.
30.03.2022, 19:12
(30.03.2022, 18:48)Praktiker schrieb: In BW gibt es keine Zeiterfassung, Grund: Gleichbehandlung mit Richtern wegen R-Besoldung und Laufbahnwechseln. Ich dachte, das sei überall so?
Etwas anderes ist, dass alle paar Jahre typische Bearbeitungszeiten als Grundlage für die Personalbedarfsberechnung erhoben werden.
In BW, zumindest bei meiner StA, gibt es sehr wohl eine Zeiterfassung
30.03.2022, 19:43
(30.03.2022, 18:48)Praktiker schrieb: In BW gibt es keine Zeiterfassung, Grund: Gleichbehandlung mit Richtern wegen R-Besoldung und Laufbahnwechseln. Ich dachte, das sei überall so?
Etwas anderes ist, dass alle paar Jahre typische Bearbeitungszeiten als Grundlage für die Personalbedarfsberechnung erhoben werden.
Ja, das hab ich in einem anderen BL auch so gesagt bekommen mit einem sehr süffisanten Grinsen des Verwaltungsleiters

Der wahre Grund ist meiner Meinung nach, dass die Justiz gewaltige arbeits(zeit)rechtliche Probleme bekommen würde, wenn die Ausbeutung von Assessoren, die es zumindest bei der StA definitiv gibt, auch noch schwarz auf weiß dokumentiert wäre.
31.03.2022, 00:12
(30.03.2022, 19:12)RechtBW schrieb:(30.03.2022, 18:48)Praktiker schrieb: In BW gibt es keine Zeiterfassung, Grund: Gleichbehandlung mit Richtern wegen R-Besoldung und Laufbahnwechseln. Ich dachte, das sei überall so?
Etwas anderes ist, dass alle paar Jahre typische Bearbeitungszeiten als Grundlage für die Personalbedarfsberechnung erhoben werden.
In BW, zumindest bei meiner StA, gibt es sehr wohl eine Zeiterfassung
Klar, bei Angestellten und Beamten im Servicebereich, aber doch nicht bei Staatsanwälten? In Baden oder Württemberg?
31.03.2022, 00:15
(30.03.2022, 19:43)Gast schrieb:(30.03.2022, 18:48)Praktiker schrieb: In BW gibt es keine Zeiterfassung, Grund: Gleichbehandlung mit Richtern wegen R-Besoldung und Laufbahnwechseln. Ich dachte, das sei überall so?
Etwas anderes ist, dass alle paar Jahre typische Bearbeitungszeiten als Grundlage für die Personalbedarfsberechnung erhoben werden.
Ja, das hab ich in einem anderen BL auch so gesagt bekommen mit einem sehr süffisanten Grinsen des Verwaltungsleiters![]()
Der wahre Grund ist meiner Meinung nach, dass die Justiz gewaltige arbeits(zeit)rechtliche Probleme bekommen würde, wenn die Ausbeutung von Assessoren, die es zumindest bei der StA definitiv gibt, auch noch schwarz auf weiß dokumentiert wäre.
Gerade die Assessoren sind halt keine Beamte, sondern Richter auf Probe, jedenfalls in BW, und da ist die Zeiterfassung noch merkwürdiger... aber bei mir hätte es auch keine arbeitszeitrechtlichen Probleme gegeben, also bin ich jetzt still...
31.03.2022, 07:11
(31.03.2022, 00:15)Praktiker schrieb:(30.03.2022, 19:43)Gast schrieb:(30.03.2022, 18:48)Praktiker schrieb: In BW gibt es keine Zeiterfassung, Grund: Gleichbehandlung mit Richtern wegen R-Besoldung und Laufbahnwechseln. Ich dachte, das sei überall so?
Etwas anderes ist, dass alle paar Jahre typische Bearbeitungszeiten als Grundlage für die Personalbedarfsberechnung erhoben werden.
Ja, das hab ich in einem anderen BL auch so gesagt bekommen mit einem sehr süffisanten Grinsen des Verwaltungsleiters![]()
Der wahre Grund ist meiner Meinung nach, dass die Justiz gewaltige arbeits(zeit)rechtliche Probleme bekommen würde, wenn die Ausbeutung von Assessoren, die es zumindest bei der StA definitiv gibt, auch noch schwarz auf weiß dokumentiert wäre.
Gerade die Assessoren sind halt keine Beamte, sondern Richter auf Probe, jedenfalls in BW, und da ist die Zeiterfassung noch merkwürdiger... aber bei mir hätte es auch keine arbeitszeitrechtlichen Probleme gegeben, also bin ich jetzt still...
Ein Richter auf Probe ist in BW kein Beamter?
31.03.2022, 07:19
(31.03.2022, 07:11)Gast schrieb:(31.03.2022, 00:15)Praktiker schrieb:(30.03.2022, 19:43)Gast schrieb:(30.03.2022, 18:48)Praktiker schrieb: In BW gibt es keine Zeiterfassung, Grund: Gleichbehandlung mit Richtern wegen R-Besoldung und Laufbahnwechseln. Ich dachte, das sei überall so?
Etwas anderes ist, dass alle paar Jahre typische Bearbeitungszeiten als Grundlage für die Personalbedarfsberechnung erhoben werden.
Ja, das hab ich in einem anderen BL auch so gesagt bekommen mit einem sehr süffisanten Grinsen des Verwaltungsleiters![]()
Der wahre Grund ist meiner Meinung nach, dass die Justiz gewaltige arbeits(zeit)rechtliche Probleme bekommen würde, wenn die Ausbeutung von Assessoren, die es zumindest bei der StA definitiv gibt, auch noch schwarz auf weiß dokumentiert wäre.
Gerade die Assessoren sind halt keine Beamte, sondern Richter auf Probe, jedenfalls in BW, und da ist die Zeiterfassung noch merkwürdiger... aber bei mir hätte es auch keine arbeitszeitrechtlichen Probleme gegeben, also bin ich jetzt still...
Ein Richter auf Probe ist in BW kein Beamter?
Äh, Richter, egal ob auf Probe oder nicht, (außer Ri kraft Auftrags?) sind nie Beamte?