29.03.2021, 13:04
(29.03.2021, 11:47)Gast schrieb:(29.03.2021, 11:40)Gast schrieb:(29.03.2021, 11:31)Gast schrieb:(29.03.2021, 10:04)Gast schrieb:(29.03.2021, 09:09)Gast schrieb: Man hat doch im Ref immer nur einen Arbeitsweg und das ist der zum Gericht - alles andere sind Dienstreisen, weil das LG einen zur Ausbildung "unterzuweist" :D
Ist das steuerlich dann besser oder schlechter für mich? Oder ist das Toto wie Harry?
Viel besser! Fahrtkosten von 0,30 € pro tatsächlich gefahrenem Kilometer statt nur eine Richtung, Verpflegungsmehraufwand, ggf. doppelte Haushaltsführung (vor allem bei Auslandsaufenthalt). Manche Sachbearbeiter beim Finanzamt sind da zunächst etwas kritisch, bei mir wurde aber immer alles problemlos akzeptiert.
Geht euer FA davon aus, dass ihr eine „erste Tätigkeitsstätte“ habt? Ich finde das wenig überzeugend, insbesondere im späteren Verlauf des Refs.
Das fand ich auch etwas problematisch beim Eintragen. Ich war eigentlich fast nie bei Gericht gegen Ende des Refs. Da gings nur zum Ausbildungszentrum, in die Kanzlei, in Ausweichräume zur AG oder eben zum Arbeitgeber in der Wahlstation
Bei uns findet die (damals noch) Präsenz-AG im Gebäude der Stammdienststelle (LG) statt, deshalb hatte ich eine dauerhafte, durch den Arbeitgeber festgelegte erste Tätigkeitsstätte, an der ich zumindest einmal pro Woche tatsächlich meinen Dienst verrichtet (die AG abgesessen) habe. Die Zuweisungen an einzelne Praxisausbildungsstätten hatten für mich nicht den Charakter einer dauerhaften Zuordnung im Sinne des EStG. Ich habe das LG daher guten Gewissens als erste Tätigkeitsstätte betrachtet. Ob ich‘s auf ein Gerichtsverfahren hätte ankommen lassen, steht auf einem anderen Blatt...
29.03.2021, 13:50
(29.03.2021, 13:04)Gast schrieb:(29.03.2021, 11:47)Gast schrieb:(29.03.2021, 11:40)Gast schrieb:(29.03.2021, 11:31)Gast schrieb:(29.03.2021, 10:04)Gast schrieb: Ist das steuerlich dann besser oder schlechter für mich? Oder ist das Toto wie Harry?
Viel besser! Fahrtkosten von 0,30 € pro tatsächlich gefahrenem Kilometer statt nur eine Richtung, Verpflegungsmehraufwand, ggf. doppelte Haushaltsführung (vor allem bei Auslandsaufenthalt). Manche Sachbearbeiter beim Finanzamt sind da zunächst etwas kritisch, bei mir wurde aber immer alles problemlos akzeptiert.
Geht euer FA davon aus, dass ihr eine „erste Tätigkeitsstätte“ habt? Ich finde das wenig überzeugend, insbesondere im späteren Verlauf des Refs.
Das fand ich auch etwas problematisch beim Eintragen. Ich war eigentlich fast nie bei Gericht gegen Ende des Refs. Da gings nur zum Ausbildungszentrum, in die Kanzlei, in Ausweichräume zur AG oder eben zum Arbeitgeber in der Wahlstation
Bei uns findet die (damals noch) Präsenz-AG im Gebäude der Stammdienststelle (LG) statt, deshalb hatte ich eine dauerhafte, durch den Arbeitgeber festgelegte erste Tätigkeitsstätte, an der ich zumindest einmal pro Woche tatsächlich meinen Dienst verrichtet (die AG abgesessen) habe. Die Zuweisungen an einzelne Praxisausbildungsstätten hatten für mich nicht den Charakter einer dauerhaften Zuordnung im Sinne des EStG. Ich habe das LG daher guten Gewissens als erste Tätigkeitsstätte betrachtet. Ob ich‘s auf ein Gerichtsverfahren hätte ankommen lassen, steht auf einem anderen Blatt...
Vor dem Hintergrund kann ich es verstehen. Bei uns wird auch die AG ständig anderswo abgehalten, sodass diese Dauerhaftigkeit gerade fehlt. Insgesamt dürfte es doch für dich sogar vorteilhafter sein, wenn du keine erste Tätigkeitsstätte hättest? Dann sind nämlich sämtliche Reisekosten reguläre Dienstreisen und damit besser ansetzbar. Dass ein FA die Benennung der ersten Tätigkeitsstätte angreift, halte ich daher für wenig wahrscheinlich. Viel eher dürfte man dort Probleme damit haben, wenn der Steuerpflichtige der Ansicht ist, er habe keine erste Tätigkeitsstätte.
29.03.2021, 16:21
(29.03.2021, 13:50)Gast schrieb:(29.03.2021, 13:04)Gast schrieb:(29.03.2021, 11:47)Gast schrieb:(29.03.2021, 11:40)Gast schrieb:(29.03.2021, 11:31)Gast schrieb: Viel besser! Fahrtkosten von 0,30 € pro tatsächlich gefahrenem Kilometer statt nur eine Richtung, Verpflegungsmehraufwand, ggf. doppelte Haushaltsführung (vor allem bei Auslandsaufenthalt). Manche Sachbearbeiter beim Finanzamt sind da zunächst etwas kritisch, bei mir wurde aber immer alles problemlos akzeptiert.
Geht euer FA davon aus, dass ihr eine „erste Tätigkeitsstätte“ habt? Ich finde das wenig überzeugend, insbesondere im späteren Verlauf des Refs.
Das fand ich auch etwas problematisch beim Eintragen. Ich war eigentlich fast nie bei Gericht gegen Ende des Refs. Da gings nur zum Ausbildungszentrum, in die Kanzlei, in Ausweichräume zur AG oder eben zum Arbeitgeber in der Wahlstation
Bei uns findet die (damals noch) Präsenz-AG im Gebäude der Stammdienststelle (LG) statt, deshalb hatte ich eine dauerhafte, durch den Arbeitgeber festgelegte erste Tätigkeitsstätte, an der ich zumindest einmal pro Woche tatsächlich meinen Dienst verrichtet (die AG abgesessen) habe. Die Zuweisungen an einzelne Praxisausbildungsstätten hatten für mich nicht den Charakter einer dauerhaften Zuordnung im Sinne des EStG. Ich habe das LG daher guten Gewissens als erste Tätigkeitsstätte betrachtet. Ob ich‘s auf ein Gerichtsverfahren hätte ankommen lassen, steht auf einem anderen Blatt...
Vor dem Hintergrund kann ich es verstehen. Bei uns wird auch die AG ständig anderswo abgehalten, sodass diese Dauerhaftigkeit gerade fehlt. Insgesamt dürfte es doch für dich sogar vorteilhafter sein, wenn du keine erste Tätigkeitsstätte hättest? Dann sind nämlich sämtliche Reisekosten reguläre Dienstreisen und damit besser ansetzbar. Dass ein FA die Benennung der ersten Tätigkeitsstätte angreift, halte ich daher für wenig wahrscheinlich. Viel eher dürfte man dort Probleme damit haben, wenn der Steuerpflichtige der Ansicht ist, er habe keine erste Tätigkeitsstätte.
Ja, dann würde ich für die Rückfahrt von der AG wohl auch noch ein paar Euro rausholen können, aber spätestens dann hätte das Finanzamt wohl noch ne Spur genauer hingeguckt, da stimme ich dir zu. Da ich aber ohnehin schon unter die rund 9.000 € Freibetrag gerutscht bin, hat sich alles Weitere erübrigt.








