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Antworten

 
Wie erreicht man die erforderliche Begründungstiefe in einer Examensklausur?
Gast
Unregistered
 
#11
13.02.2021, 17:19
die definitionen aus den kommis abschreiben und den gesamten relevanten sv dann da drunter setzen.

schau dir urteile von LGs mal an wie die das machen
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Gast
Unregistered
 
#12
13.02.2021, 17:50
Aber das macht doch jeder. Ich hab das Problem auch öfters - in den offiziellen Lösungsskizzen sind da teilweise 5 gedruckte Seiten aus irgendeinem BGH-Urteil abgedruckt. Im Palandt findet man dazu dann 3 Worte - kein Wunder bestehen da überzogene Vorstellungen der Prüfer.
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Gast
Unregistered
 
#13
13.02.2021, 18:14
M.E. hat man oft auch gar keine große Zeit, arg in die Tiefe zu gehen, geschweige denn länger nachzudenken. Wenn man Glück hat, kennt man den richtigen Argumentationsansatz oder findet ihn dann intuitiv. Sonst halt nicht.
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Gast
Unregistered
 
#14
13.02.2021, 22:17
(13.02.2021, 17:50)Gast schrieb:  Aber das macht doch jeder. Ich hab das Problem auch öfters - in den offiziellen Lösungsskizzen sind da teilweise 5 gedruckte Seiten aus irgendeinem BGH-Urteil abgedruckt. Im Palandt findet man dazu dann 3 Worte - kein Wunder bestehen da überzogene Vorstellungen der Prüfer.

nein, sowas wird nicht erwartet. aber den SV drubterzupacken gibt punkte und die definitionen griffig vom kommi zu holen. du kannst ja nicht nur das exakte bgh urteil nehmen, sondern auch die standartdefinitionen unabhängig vom einzelfall, den du hast. 

die punkte gibt es daneben dann vorallem den gesamten jeweils relevanten sv teil da drubter zu packen.

fögst du nach 1.5h an zu schreiben? dann müsste dafür genug zeit sein.
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Wie?
Unregistered
 
#15
13.02.2021, 22:42
Kannst Du mir deinen Zeitplan verraten wie du es schaffst Nach 90 Minuten anzufangen zu schreiben?

Ich brauche regelmäßig ca. 30 Minuten für die Akte. Bei Einziehungsklagen Vll auch mal 40 min. Dann bleibt ne Stunde für ne Skizze? Also ich schaffe das nicht. 

Wird auch nirgends vorgeschlagen das so zu machen. Ich fang regelmäßig nach ca. 2 Stunden an zu schreiben. Urteilsklausur ZR nach 2 1/2 (30-40 lesen / 120 Skizze / dann 10 Rubrum Tenor / 30-40 Tatbestand / 90 EG).

Komme damit eigentlich ganz gut zurecht, aber mich würde wirklich interessieren wie man nach 90 anfangen kann zu schreiben. 

Denkst Du dann noch viel während des Schreibens nach? In ca. 60 Minuten die man für die Skizze hat kann man doch nicht alles durchdenken?
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Gast
Unregistered
 
#16
13.02.2021, 23:35
(13.02.2021, 22:42)Wie? schrieb:  Kannst Du mir deinen Zeitplan verraten wie du es schaffst Nach 90 Minuten anzufangen zu schreiben?

Ich brauche regelmäßig ca. 30 Minuten für die Akte. Bei Einziehungsklagen Vll auch mal 40 min. Dann bleibt ne Stunde für ne Skizze? Also ich schaffe das nicht. 

Wird auch nirgends vorgeschlagen das so zu machen. Ich fang regelmäßig nach ca. 2 Stunden an zu schreiben. Urteilsklausur ZR nach 2 1/2 (30-40 lesen / 120 Skizze / dann 10 Rubrum Tenor / 30-40 Tatbestand / 90 EG).

Komme damit eigentlich ganz gut zurecht, aber mich würde wirklich interessieren wie man nach 90 anfangen kann zu schreiben. 

Denkst Du dann noch viel während des Schreibens nach? In ca. 60 Minuten die man für die Skizze hat kann man doch nicht alles durchdenken?

Ich bin jemand anders, aber ich kann ernsthaft keine Skizzen machen. In Urteilsklausuren im Zivilrecht zwinge ich mich dazu wenigstens eine kurze Skizze zu machen, damit ich weiß was raus kommt wenn ich anfange zu schreiben. Aber außer den Urteilsklausuren im Zivilrecht habe ich in keiner der AG-Klausuren eine Skizze gemacht. Lese 30-40 Minuten und fange dann an zu schreiben, am besten mit einem Teil der mir wenig Probleme bereitet (Sachverhalt, Mandantenbegehren, Zulässigkeit der Klage, Zulässigkeit Einspruch). Mein Unterbewusstes denkt dann über den komplizierten Teil nach während ich das einfache runter schreibe. Mal sehen ob sich das bis zum Examen noch ändert.
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Gast
Unregistered
 
#17
13.02.2021, 23:37
(13.02.2021, 22:42)Wie? schrieb:  Kannst Du mir deinen Zeitplan verraten wie du es schaffst Nach 90 Minuten anzufangen zu schreiben?

Ich brauche regelmäßig ca. 30 Minuten für die Akte. Bei Einziehungsklagen Vll auch mal 40 min. Dann bleibt ne Stunde für ne Skizze? Also ich schaffe das nicht. 

Wird auch nirgends vorgeschlagen das so zu machen. Ich fang regelmäßig nach ca. 2 Stunden an zu schreiben. Urteilsklausur ZR nach 2 1/2 (30-40 lesen / 120 Skizze / dann 10 Rubrum Tenor / 30-40 Tatbestand / 90 EG).

Komme damit eigentlich ganz gut zurecht, aber mich würde wirklich interessieren wie man nach 90 anfangen kann zu schreiben. 

Denkst Du dann noch viel während des Schreibens nach? In ca. 60 Minuten die man für die Skizze hat kann man doch nicht alles durchdenken?


Also mir wären 1,5 Std für die Entscheidungsgründe viel zu wenig. Meine Skizze dauert max. 1 Std., wobei ich mir auch immer nur die Rn. aus dem Palandt in die Skizze schreibe und später ausführlich ausformuliere. Ich schreibe den Tatbestand auch immer zum Schluss. Nehme mir da auch immer so 45 min vor.
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GastHessen_
Unregistered
 
#18
14.02.2021, 11:09
Danke für die ganzen Tipps! Ich denke es macht Sinn, so früh wie möglich mit dem Schreiben anzufangen. Nur dann hat man auch wirklich die Zeit, an den erforderlichen Stellen ausführlicher zu schreiben. Ich denke ich werde in den letzten Wochen nochmal am Zeitmanagement schrauben, materielles Recht fokussiert wiederholen und ggf. die eine oder andere LG Entscheidung durchlesen, um mir da etwas abzuschauen
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