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Wie erreicht man die erforderliche Begründungstiefe in einer Examensklausur?
GastHessen_
Unregistered
 
#1
13.02.2021, 12:13
Moin! Ich habe im Rahmen der Klausureinsicht festgestellt, dass es bei mir hauptsächlich nur zu mittelmäßigen Noten (5-7 Punkte) gereicht hat, da mir "die erforderliche Begründungstiefe" in so gut wie jeder Klausur gefehlt hat. Ich habe vor dem Examen um die 35 Kaiser Klausuren geschrieben plus einige vom Landgericht und Kammerklausuren. Jedes Mal dasselbe. Zwischen 5 und 8 Punkte, weil ich an den Knackpunkten zu knapp bin. Zeitlich bin ich immer pünktlich fertig geworden.. Ich weiß um dieses Problem und doch weiß ich nicht genau, wie ich es angehen soll. Ich werde in 3 Wochen am Verbesserungsversuch teilnehmen und habe immer noch das Gefühl, dass mir dieses Problem wieder Ärger bereiten wird im Examen. Hat hier jemand vielleicht noch irgendwelche "last-minute-Tipps", womit man dieses Problem in den Griff bekommen könnte? 

Die Vorbereitung für die Verbesserung bestand bisher überwiegend aus dem Durcharbeiten/Durchskizzieren von Klausuren und Wiederholung von materiellem Recht/ProzessR. 

Danke!
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Gast
Unregistered
 
#2
13.02.2021, 12:24
Die Punkte in denen in den Aktenauszügen gestritten wird müssen vertieft behandelt werden. Alles andere sind Nebensächlichkeiten.
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NRWGast.
Unregistered
 
#3
13.02.2021, 13:33
(13.02.2021, 12:24)Gast schrieb:  Die Punkte in denen in den Aktenauszügen gestritten wird müssen vertieft behandelt werden. Alles andere sind Nebensächlichkeiten.


Einfacher gesagt als getan. Habe das gleiche Problem wie der/die Verfasser/in. Ich bleibe zu oberflächlich, auch wenn ich das Gefühl habe, das Problem ausreichend angesprochen zu haben..
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Gast
Unregistered
 
#4
13.02.2021, 13:39
So tief wie nötig, so oberflächlich wie möglich.
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GastHessen_
Unregistered
 
#5
13.02.2021, 15:07
Nun, das Prinzip ist mir schon klar. Nur wie bekomme ich es umgesetzt bzw wie übe ich das. Klausuren schreiben hat mir in der Hinsicht nicht so wirklich viel gebracht ehrlich gesagt
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Isa
Unregistered
 
#6
13.02.2021, 15:18
Das Problem hatte ich auch. Bei mir hat geholfen, wieder mehr materielles Recht zu wiederholen. Klingt banal, aber manchmal ist man darin einfach nicht mehr so sicher und Begründungstiefe hängt meist mit materiellrechtlicher Tiefe zusammen.
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Xyz
Unregistered
 
#7
13.02.2021, 15:25
Die „Tiefe“ findet man in den Kommentaren, vor allem in Zivilrecht im Palandt...
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Gast
Unregistered
 
#8
13.02.2021, 15:26
(13.02.2021, 15:18)Isa schrieb:  Das Problem hatte ich auch. Bei mir hat geholfen, wieder mehr materielles Recht zu wiederholen. Klingt banal, aber manchmal ist man darin einfach nicht mehr so sicher und Begründungstiefe hängt meist mit materiellrechtlicher Tiefe zusammen.

+1
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Gast
Unregistered
 
#9
13.02.2021, 15:40
Mein Problem ist, dass ich zu klausurorientiert an die Sachverhalte herangehe. Ich hab quasi mein Prüfschema vor Augen, setzte mich aber nur oberflächlich mit der Sache auseinander. Ist ein wenig wie Rennfahren; man schaut, dass man schnell durchkommt, schaut aber nicht nach links und rechts.
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Gast
Unregistered
 
#10
13.02.2021, 15:42
Deshalb ist es sicherlich nicht schlecht, wenn man während der Klausur auch mal einen Moment inne hält; leider kommt dieser Moment ja regelmäßig erst nach der Klausur, wenn alles abfällt.
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