20.11.2020, 18:49
(20.11.2020, 18:21)Gast schrieb:(20.11.2020, 18:17)Gast Gast schrieb: Wenn du nach drei Jahren aus Option 1 weg wechseln willst und dann dein Rechtsgebiet dabei ändern möchtest, wirft dich das locker wieder um zwei Jahre zurück. Du sammelst zwar allgemeine Erfahrungen wie Mandantenmanagement, Prozesserfahrung usw. aber das sammelst du bei Option 2 auch.
Stell es dir so vor, da bewirbt sich einer mit der Aussage "Hallo, ich habe jetzt drei Jahre bei Freshfields Arbeitsrecht gemacht und jetzt würde ich bei ihnen gerne Steuerrecht machen.". Ist das eine überzeugende Berufserfahrung für die Stelle? Eher nicht.
Und was ist, wenn man nach einem Jahr wechselt? Oder kommt so etwas nicht gut rüber?
Wechsel nach einem Jahr heißt "Ich habe die Probezeit überstanden, bin mit Kanzlei, Rechtsgebiet oder Chef aber nicht zurecht gekommen". Nennenswerte Berufserfahrung ist das auch nicht, in einem Jahr wirst du wahrscheinlich keinen einzigen Prozess (erstinstanzlich) von Anfang bis Ende begleitet haben.
Besser nach einem Jahr wechseln als unglücklich oder arbeitslos zu sein aber einen geplanten Wechsel nach einem Jahr würde ich nicht anstreben.
20.11.2020, 18:52
(20.11.2020, 18:45)Gast Gast schrieb:(20.11.2020, 18:36)Gast schrieb:(20.11.2020, 18:30)Gast schrieb: Was heißt das? “Rechtsgebiet, das du nicht auf Dauer machen willst?”
Wie groß ist die Zu- bzw Abneigung und in welchem Zusammenhang steht es zu dem gewünschten?
Ich will im ÖR arbeiten und die Zusage ist im ZivilR (HaftungsR)
Wenn du im ÖR arbeiten willst, bringt es dir doch nichts, im ZivilR anzufangen... das würde sich nun wirklich nur lohnen, wenn die ZR Option grandios ist, während deine ÖR Option schlecht ist. Dann könnte man besser im ZR parken und weitersuchen aber so... mach direkt das, was du machen willst.
Das ZR Angebot ist in einer Großstadt und das ÖR Angebot in einer Kleinstadt..müsste also pendeln oder in der kleinen Stadt wohnen..
Wie lange sollte man höchstens „parken“?
20.11.2020, 19:14
(20.11.2020, 18:52)Gast schrieb:(20.11.2020, 18:45)Gast Gast schrieb:(20.11.2020, 18:36)Gast schrieb:(20.11.2020, 18:30)Gast schrieb: Was heißt das? “Rechtsgebiet, das du nicht auf Dauer machen willst?”
Wie groß ist die Zu- bzw Abneigung und in welchem Zusammenhang steht es zu dem gewünschten?
Ich will im ÖR arbeiten und die Zusage ist im ZivilR (HaftungsR)
Wenn du im ÖR arbeiten willst, bringt es dir doch nichts, im ZivilR anzufangen... das würde sich nun wirklich nur lohnen, wenn die ZR Option grandios ist, während deine ÖR Option schlecht ist. Dann könnte man besser im ZR parken und weitersuchen aber so... mach direkt das, was du machen willst.
Das ZR Angebot ist in einer Großstadt und das ÖR Angebot in einer Kleinstadt..müsste also pendeln oder in der kleinen Stadt wohnen..
Wie lange sollte man höchstens „parken“?
Da gibt's keine Regel. Nur je länger du im ZR bist, umso unattraktiver wirst du fürs ÖR. Du wirst teurer (oder machst gehaltstechnisch einen Rückschritt) aber hast keine Erfahrung in dem Rechtsbereich.
Aus dem Bauch würde ich sagen 2-3 Jahre höchstens. Aber immer dabei im Hinterkopf behalten, dass der Wechsel dann einen Rückschritt bedeuten kann, während bei anderen ein Wechsel innerhalb des Rechtsgebiets in der Regel eher einen Fortschritt bedeutet.
Ich weiß nicht was dein Lebensziel ist.. aber ich würde eher im ÖR anfangen und mich darum bemühen mit ein paar Jahren Berufserfahrung wieder in die Großstadt ins ÖR zu wechseln.