08.06.2025, 22:17
(08.06.2025, 09:31)ranger schrieb: Es ist eine allgemein sehr interessante Frage, inwiefern faktisch außerhalb von Eignung, Leistung und fachlicher Befähigung gewählt wird.
Die politische Prägung solcher Ämter sollte nicht unterschätzt werden.
Dies betrifft iÜ auch die ach so unabhängige Justiz. Ich kann hier nur aus anekdotischer Evidenz berichten, dass ab Stufe "Vorsitzender Richter", der nunmehr zum OLG möchte, das Parteibuch durchaus auch einen erheblichen Einfluss auf die Aufstiegschancen haben kann. Das muss natürlich nicht immer so sein, helfen dürfte es jedenfalls.
Wer sehen möchte, wie sehr das streng formalisierte Auswahlverfahren bei oberen Gerichten unterlaufen werden kann, möge sich nur mit dem OVG NRW Skandal vertraut machen. Zunächst sah das VG erhebliche Probleme mit dem Auswahlverfahren. Das OVG - dort ist man näher am Ministerium - sah überhaupt keine Probleme mit dem Verfahren. Es musste also erst das BVerfG ein Machtwort sprechen, um den Parteiklüngel (vorerst) zu beenden. Besonders erschreckend ist auch, dass der ganze Mist von einem Grünen Justizminister verursacht wurde.
Der Skandal ist übrigens nicht beendet, da sich die Bewerberin, die das Amt vormals bekleiden sollte, nunmehr aus dem Verfahren zurückgezogen hat: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespo...g-100.html
Es ist mir unbegreiflich, warum das nicht höhere Wellen schlägt.
Eigentlich alles an dem Beitrag ist Quatsch.