07.06.2025, 13:14
Wer wird eig der Nachfolger vom Generalstaatsanwalt? Wird in der Regel der Stellvertreter Nachfolger?
Ich meine auf Landesebene.
Und unter welchen Voraussetzungen wechselt die Person des Generalstaatsanwalts in der Regel? Einige sind teilweise nur 2 Jahre im Amt, während andere fast ein Jahrzehnt das Amt innehaben
Ich meine auf Landesebene.
Und unter welchen Voraussetzungen wechselt die Person des Generalstaatsanwalts in der Regel? Einige sind teilweise nur 2 Jahre im Amt, während andere fast ein Jahrzehnt das Amt innehaben
07.06.2025, 14:35
(07.06.2025, 13:14)Lost_inPages schrieb: Wer wird eig der Nachfolger vom Generalstaatsanwalt? Wird in der Regel der Stellvertreter Nachfolger?
Ich meine auf Landesebene.
Und unter welchen Voraussetzungen wechselt die Person des Generalstaatsanwalts in der Regel? Einige sind teilweise nur 2 Jahre im Amt, während andere fast ein Jahrzehnt das Amt innehaben
Ausschreibung und Bewerbung, ggf. Konkurrentenklagen sind nicht selten, Art. 33 Abs. 2 GG gilt auch hier. Gerade für GenStA und noch mehr PräsOLG gibt es oft intern designierte Kandidaten. Es kommen nicht allzu viele in Betracht schließlich sollte man einiges an Verwaltungs- und Führungserfahrung haben. Daher sind es nicht selten Leute aus dem Ministerium. Dass es der Stellvertreter wird, setzt voraus, dass er der bestgeeignete Kandidat ist, das ist oftmals schwierig, weil die Stellvertreterposten oft niedriger ist. Wenn dann jemand aus dem Ministerium kommt, der einen B4 Dienstposten hat und der GenStA ist R4, dann ist er nicht selten besser geeignet und ist durch das Ministerium auch näher an den Entscheidern dran. GenStA und PräsOLG müssen eine gute Verbindung zum Ministerium haben, weil sie letztlich als Leiter der Mittelbehörde (GenStA/OLG) das Bindeglied sind zwischen oberster Dienstbehörde (Ministerium) und den StAs/LGs. GenStA und PräsOLG hängt daher nicht selten auch davon ab den Segen des jeweiligen Ministers zu haben (siehe die aktuelle Katastrophe um die PräsOVG Stelle in NRW).
07.06.2025, 17:41
Das ist auf der Ebene vor allem eine politische Einstellung. Wer etwa glaubt, dass z.B. eine Person mit offen linker (oder allgemeiner gesagt: zur CSU konträrer) politischer Einstellung eine Chance hätte, im CSU-Staat GenStA zu werden, ist naiv...
07.06.2025, 22:08
(07.06.2025, 17:41)Jona schrieb: Das ist auf der Ebene vor allem eine politische Einstellung. Wer etwa glaubt, dass z.B. eine Person mit offen linker (oder allgemeiner gesagt: zur CSU konträrer) politischer Einstellung eine Chance hätte, im CSU-Staat GenStA zu werden, ist naiv...
Das löst sich in der Praxis schon eine Ebene darunter. Der Linksextremist wird nämlich auch weder Stellvertreter des Generals werden noch Abteilungsleiter im Ministerium, sondern im Statusamt wenn überhaupt so weit drunter sein, dass seine Bewerbung keine Chance haben kann.
Also allgemein: vielleicht wird jemand angefragt, vielleicht bewerben sich auch welche initiativ, aber in Betracht kommt nur, wer statusmäßig schon ziemlich nahe dran ist.
Wenn mehrere davon ernsthaft wollen, geht es vors VG.
Vom Landesrecht hängt ab, wer sonst noch mitzubestimmen hat.
08.06.2025, 07:49
Na klar, wer nicht auf CSU-Linie ist, ist Linksextremist (oder Rechtsextremist) :-D
08.06.2025, 09:31
Es ist eine allgemein sehr interessante Frage, inwiefern faktisch außerhalb von Eignung, Leistung und fachlicher Befähigung gewählt wird.
Die politische Prägung solcher Ämter sollte nicht unterschätzt werden.
Dies betrifft iÜ auch die ach so unabhängige Justiz. Ich kann hier nur aus anekdotischer Evidenz berichten, dass ab Stufe "Vorsitzender Richter", der nunmehr zum OLG möchte, das Parteibuch durchaus auch einen erheblichen Einfluss auf die Aufstiegschancen haben kann. Das muss natürlich nicht immer so sein, helfen dürfte es jedenfalls.
Wer sehen möchte, wie sehr das streng formalisierte Auswahlverfahren bei oberen Gerichten unterlaufen werden kann, möge sich nur mit dem OVG NRW Skandal vertraut machen. Zunächst sah das VG erhebliche Probleme mit dem Auswahlverfahren. Das OVG - dort ist man näher am Ministerium - sah überhaupt keine Probleme mit dem Verfahren. Es musste also erst das BVerfG ein Machtwort sprechen, um den Parteiklüngel (vorerst) zu beenden. Besonders erschreckend ist auch, dass der ganze Mist von einem Grünen Justizminister verursacht wurde.
Der Skandal ist übrigens nicht beendet, da sich die Bewerberin, die das Amt vormals bekleiden sollte, nunmehr aus dem Verfahren zurückgezogen hat: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespo...g-100.html
Es ist mir unbegreiflich, warum das nicht höhere Wellen schlägt.
Die politische Prägung solcher Ämter sollte nicht unterschätzt werden.
Dies betrifft iÜ auch die ach so unabhängige Justiz. Ich kann hier nur aus anekdotischer Evidenz berichten, dass ab Stufe "Vorsitzender Richter", der nunmehr zum OLG möchte, das Parteibuch durchaus auch einen erheblichen Einfluss auf die Aufstiegschancen haben kann. Das muss natürlich nicht immer so sein, helfen dürfte es jedenfalls.
Wer sehen möchte, wie sehr das streng formalisierte Auswahlverfahren bei oberen Gerichten unterlaufen werden kann, möge sich nur mit dem OVG NRW Skandal vertraut machen. Zunächst sah das VG erhebliche Probleme mit dem Auswahlverfahren. Das OVG - dort ist man näher am Ministerium - sah überhaupt keine Probleme mit dem Verfahren. Es musste also erst das BVerfG ein Machtwort sprechen, um den Parteiklüngel (vorerst) zu beenden. Besonders erschreckend ist auch, dass der ganze Mist von einem Grünen Justizminister verursacht wurde.
Der Skandal ist übrigens nicht beendet, da sich die Bewerberin, die das Amt vormals bekleiden sollte, nunmehr aus dem Verfahren zurückgezogen hat: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespo...g-100.html
Es ist mir unbegreiflich, warum das nicht höhere Wellen schlägt.
08.06.2025, 10:45
(08.06.2025, 09:31)ranger schrieb: Es ist eine allgemein sehr interessante Frage, inwiefern faktisch außerhalb von Eignung, Leistung und fachlicher Befähigung gewählt wird.
Die politische Prägung solcher Ämter sollte nicht unterschätzt werden.
Dies betrifft iÜ auch die ach so unabhängige Justiz. Ich kann hier nur aus anekdotischer Evidenz berichten, dass ab Stufe "Vorsitzender Richter", der nunmehr zum OLG möchte, das Parteibuch durchaus auch einen erheblichen Einfluss auf die Aufstiegschancen haben kann. Das muss natürlich nicht immer so sein, helfen dürfte es jedenfalls.
Wer sehen möchte, wie sehr das streng formalisierte Auswahlverfahren bei oberen Gerichten unterlaufen werden kann, möge sich nur mit dem OVG NRW Skandal vertraut machen. Zunächst sah das VG erhebliche Probleme mit dem Auswahlverfahren. Das OVG - dort ist man näher am Ministerium - sah überhaupt keine Probleme mit dem Verfahren. Es musste also erst das BVerfG ein Machtwort sprechen, um den Parteiklüngel (vorerst) zu beenden. Besonders erschreckend ist auch, dass der ganze Mist von einem Grünen Justizminister verursacht wurde.
Der Skandal ist übrigens nicht beendet, da sich die Bewerberin, die das Amt vormals bekleiden sollte, nunmehr aus dem Verfahren zurückgezogen hat: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespo...g-100.html
Es ist mir unbegreiflich, warum das nicht höhere Wellen schlägt.
Das ist ziemlicher Blödsinn. Parteibuch ist allenfalls (!) bei den Präsidenten der Obergerichte und sog. leitenden Beamtenstellen insbesondere im Ministerium von Bedeutung vgl. § 5 NBG von Bedeutung; darunter ist das alles völlig irrelevant, sondern ganz andere Faktoren entscheidend. Der einzige Grund, warum das dort aber Bedeutung erlangen kann, ist nicht, weil man irgendeine Parteilinie haben will (was für eine polemischer Beitrag im Übrigen), sondern, dass anders als bei VorsRiLG-Stellen bei diesen Stellen der Präsidenten der Obergerichte, der Minister anders eingebunden wird, weil die Bewerber als Leiter von Mittelbehörden ganz erhebliche Außenwirkung haben. Schließlich handelt es sich zu weit überwiegendem Teil um Verwaltungsstellen und Führungstellen, 9/10 Verwaltung ist die Regel, die auch mit erheblicher Repräsentationsfunktion einhergehen. Bei leitenden Beamten im Ministerium ist diese Repräsentationsfunktion zwar etwas geringfügiger ausgeprägt (Staatssekretär mal ausgenommen), dort wiederum ist man aber im mehr oder weniger Führungskreis eingebunden, weshalb es eines besonderen Vertrauens durch den Minister bedarf. Nicht ohne Grund gibt es für diese Stellen eine extra Probezeit (vgl. erneut § 5 NBG), weil es dort eben nicht nur auf Führungs- und Verwaltungsfähigkeit ankommt, sondern auch auf die Zusammenarbeit mit der Hausleitung. Das hat weniger etwas mit politischen Auffassungen zu tun, sondern mehr mit guter Arbeitsatmosphäre.
Ministerien sind weit weniger politisch als das oft gesehen wird. Letztlich ist es einfach die Umsetzung Vorgaben des Gesetzgebers (Landtags) (ggf. Zuarbeitung für diesen) und dazu Kooperation mit den nachgelagerten Behörden bzw. Kommunikation mit diesen.
08.06.2025, 11:11
08.06.2025, 14:42
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass man bis B3/R3 ganz prima ohne Parteimitgliedschaft kommt.
08.06.2025, 16:17
(08.06.2025, 09:31)ranger schrieb: Das OVG - dort ist man näher am Ministerium - sah überhaupt keine Probleme mit dem Verfahren. Es musste also erst das BVerfG ein Machtwort sprechen, um den Parteiklüngel (vorerst) zu beenden. Besonders erschreckend ist auch, dass der ganze Mist von einem Grünen Justizminister verursacht wurde.
Der Skandal ist übrigens nicht beendet, da sich die Bewerberin, die das Amt vormals bekleiden sollte, nunmehr aus dem Verfahren zurückgezogen hat: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespo...g-100.html
Ach, da ist wieder alles beisammen, weshalb ich in diesem Forum so gerne bin:
Wir sind ja alle keine Juristen. Deshalb befassen wir uns natürlich nicht mit den Gründen einer Entscheidung, um sie zu bewerten, sondern machen es an so schönen Kriterien wie "Ministeriumsnähe" (oder auch gerne genommen neuerdings: Parteiangehörigkeit von Richtern) fest.
Zweitens drehen wir uns die Dinge natürlich so, wie sie uns passen. Das BVerfG, dessen Wahlverfahren notwendig eine hohe Unterstützung in Parteien erfordert, ist in diesem Fall natürlich das neutrale Bollwerk gegen ein politisch besetztes und wahnsinnig opportunistisches OVG. Merke: wenn's einem in den Kram passt, lässt sich auch prima umgekehrt argumentieren.
Drittens ist es natürlich ein wahnsinniger Skandal (wahlweise auch wieder gar keiner, weil man es so ja von unserem wahnsinnig kaputten System kennt und erwartet). Wer sich mal reinfühlen mag, wie sich eine Ministerialdirigentin fühlt, die als unfähige politische Wahl hingestellt wird, kann es mal hier versuchen: https://www.lto.de/recht/justiz/j/unters...bgebrochen
Achso, und natürlich: Es waren mal wieder... die Grünen! Na, da ist die Welt doch wieder in Ordnung.