11.05.2025, 18:11
Wie viel bleibt denn von den 120k brutto nach Abzug Versorgungswerk/ Versicherung tatsächlich über?
Endstufe R1 entspricht bereits mehr als A15 - darf man auch nicht vergessen
Endstufe R1 entspricht bereits mehr als A15 - darf man auch nicht vergessen
12.05.2025, 07:10
Die Beamtenbesoldung dürfte jetzt ja weniger werden, wenn Beamte wie von Frau Bas vorgesehen auch in die Rentenkasse einzahlen müssen.
12.05.2025, 07:41
(12.05.2025, 07:10)Sesselpupser schrieb: Die Beamtenbesoldung dürfte jetzt ja weniger werden, wenn Beamte wie von Frau Bas vorgesehen auch in die Rentenkasse einzahlen müssen.
Was auf absehbare Zeit sowieso nicht geschehen wird.
Bringt halt nichts einfach mal „Beamte sollen auch in die Rentenkasse einzahlen!!!“ in den Raum zu werfen, ohne zu sagen, wie der Staat hierdurch Einsparungen treffen will, da er ja schon bei jeder Übernahme der Tarifverhandlungsergebnisse auf die Beamten hart vorm Nervenzusammenbruch ist. Der Staat müsste effektiv Tausende Euros mehr pro Jahr pro Beamten aufbringen, um die in dem Fall zwingend notwendig steigenden Bruttobesoldungen (Stichwort: Abstandsgebot) finanzieren zu können.
12.05.2025, 16:46
(12.05.2025, 07:10)Sesselpupser schrieb: Die Beamtenbesoldung dürfte jetzt ja weniger werden, wenn Beamte wie von Frau Bas vorgesehen auch in die Rentenkasse einzahlen müssen.
Das wird allenfalls in ferner Zukunft mal für Neuernennungen kommen. Ansonsten ist es, wie in der politischen Diskussion schon angemerkt worden ist, in der von Frau Bas postulierten Schlichtheit populistischer Unfug.
12.05.2025, 17:02
Würde das aber nicht zur faktischen Streichung des Beamtentums führen? Der Witz ist doch gerade, wenn man das Ganze mal traditionell und etwas ideologisch betrachtet, dass man sich in ein Treueverhältnis begibt, für das einen der Staat lebenslang alimentiert. Daher doch auch Besoldung und Pension und nicht Gehalt und Rente. Man muss sich nicht für das Alter versichern, weder privat noch gesetzlich, sondern der Staat sieht gefälligst zu, dass es dir nach deiner Dienstzeit auch im Alter gut geht. Dieser Gedanke würde doch faktisch abgeschafft. Wie soll das also aussehen? Wenn Beamte einfach nur "einzahlen" sollen, wie man das mitunter lesen muss, würden sie Versicherungsbeiträge leisten, für die sie im Alter keine Gegenleistung erhalten?! Man müsste also das gesamte System der Pension umstellen und dann kommt es zu der angeführten faktischen Auflösung des Beamtentums. Nun ist das Berufsbeamtentum aber verfassungsrechtlich verankert. Ohne Änderung des Grundgesetzes, wäre das so vermutlich verfassungswidrig (habe ich jetzt nicht detailliert geprüft, nur vom ersten Gefühl her). Ob es für solche Vorhaben irgendwann einmal eine verfassungsändernde Mehrheit geben wird, wage ich zu bezweifeln. Die Debatte ist doch auch vom Ansatz her total schräg. Die vergleichsweise hohe Pension ist ja derzeit ein Lock-Argument für Nachwuchs. Wenn das wegfällt, müsste der Staat enorm an den Gehältern schrauben, um die Beiträge zur Rentenversicherung auszugleichen und die Tatsache, dass die private Rentenvorsorge ein großes Thema werden würde, müsste ebenfalls ausgeglichen werden. Also rechte Tasche, linke Tasche. Was ein Unfug... Politisch und ökonomisch.
12.05.2025, 20:48
(12.05.2025, 17:02)M1511 schrieb: Würde das aber nicht zur faktischen Streichung des Beamtentums führen? Der Witz ist doch gerade, wenn man das Ganze mal traditionell und etwas ideologisch betrachtet, dass man sich in ein Treueverhältnis begibt, für das einen der Staat lebenslang alimentiert. Daher doch auch Besoldung und Pension und nicht Gehalt und Rente. Man muss sich nicht für das Alter versichern, weder privat noch gesetzlich, sondern der Staat sieht gefälligst zu, dass es dir nach deiner Dienstzeit auch im Alter gut geht. Dieser Gedanke würde doch faktisch abgeschafft. Wie soll das also aussehen? Wenn Beamte einfach nur "einzahlen" sollen, wie man das mitunter lesen muss, würden sie Versicherungsbeiträge leisten, für die sie im Alter keine Gegenleistung erhalten?! Man müsste also das gesamte System der Pension umstellen und dann kommt es zu der angeführten faktischen Auflösung des Beamtentums. Nun ist das Berufsbeamtentum aber verfassungsrechtlich verankert. Ohne Änderung des Grundgesetzes, wäre das so vermutlich verfassungswidrig (habe ich jetzt nicht detailliert geprüft, nur vom ersten Gefühl her). Ob es für solche Vorhaben irgendwann einmal eine verfassungsändernde Mehrheit geben wird, wage ich zu bezweifeln. Die Debatte ist doch auch vom Ansatz her total schräg. Die vergleichsweise hohe Pension ist ja derzeit ein Lock-Argument für Nachwuchs. Wenn das wegfällt, müsste der Staat enorm an den Gehältern schrauben, um die Beiträge zur Rentenversicherung auszugleichen und die Tatsache, dass die private Rentenvorsorge ein großes Thema werden würde, müsste ebenfalls ausgeglichen werden. Also rechte Tasche, linke Tasche. Was ein Unfug... Politisch und ökonomisch.
Stress dich da nicht rein, es passiert eh (wie immer) nichts. Das ist so wie die Wehrpflicht-Debatte so ein Thema, dass einmal im Jahr kurz aufgemacht wird und nach ein paar Tagen hört man nie wieder was davon - also bis nächstes Jahr
12.05.2025, 23:02
(12.05.2025, 17:02)M1511 schrieb: Würde das aber nicht zur faktischen Streichung des Beamtentums führen? Der Witz ist doch gerade, wenn man das Ganze mal traditionell und etwas ideologisch betrachtet, dass man sich in ein Treueverhältnis begibt, für das einen der Staat lebenslang alimentiert. Daher doch auch Besoldung und Pension und nicht Gehalt und Rente. Man muss sich nicht für das Alter versichern, weder privat noch gesetzlich, sondern der Staat sieht gefälligst zu, dass es dir nach deiner Dienstzeit auch im Alter gut geht. Dieser Gedanke würde doch faktisch abgeschafft. Wie soll das also aussehen? Wenn Beamte einfach nur "einzahlen" sollen, wie man das mitunter lesen muss, würden sie Versicherungsbeiträge leisten, für die sie im Alter keine Gegenleistung erhalten?! Man müsste also das gesamte System der Pension umstellen und dann kommt es zu der angeführten faktischen Auflösung des Beamtentums. Nun ist das Berufsbeamtentum aber verfassungsrechtlich verankert. Ohne Änderung des Grundgesetzes, wäre das so vermutlich verfassungswidrig (habe ich jetzt nicht detailliert geprüft, nur vom ersten Gefühl her). Ob es für solche Vorhaben irgendwann einmal eine verfassungsändernde Mehrheit geben wird, wage ich zu bezweifeln. Die Debatte ist doch auch vom Ansatz her total schräg. Die vergleichsweise hohe Pension ist ja derzeit ein Lock-Argument für Nachwuchs. Wenn das wegfällt, müsste der Staat enorm an den Gehältern schrauben, um die Beiträge zur Rentenversicherung auszugleichen und die Tatsache, dass die private Rentenvorsorge ein großes Thema werden würde, müsste ebenfalls ausgeglichen werden. Also rechte Tasche, linke Tasche. Was ein Unfug... Politisch und ökonomisch.
Auch im öD gibt es ein 2-Klassen-System: die Beamten und dann eine große Anzahl an Angestellten, die nicht verbeamtet ist und die es trotzdem in den öD zieht. Daran würde es nicht scheitern ;-) wohl aber die Bewerberzahlen nach unten ziehen.