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327 ff. BGB im 2. Staatsexamen
Konova
Senior Member
****
Beiträge: 270
Themen: 21
Registriert seit: Jun 2023
#1
22.06.2023, 21:17
Moin allerseits,

nach ausdrücklichem Hinweis des GPA (Hamburg, Bremen, SH) ist das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen" bis einschließlich Juni 2023 nicht Teil des Examensprüfung.

Für meine Klausuren im August stellt sich nun die Frage, ob dies nun tatsächlich der erste Durchgang ist, bei welchem insb. die neuen §§ 327 ff. BGB geprüft werden können oder ob es ggf. sogar schon diesbezüglich Klausuren im Ringtausch gibt?

BG
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Ref_GPA1234
Member
***
Beiträge: 90
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#2
22.06.2023, 21:51
Ich dachte das ging nur bis Juni 2022, so steht es auch auf der Website. Hat das GPA wo anders neue Infos rausgegeben?

Letztendlich ist es auch egal, denn so oder so kann es für dich dran kommen, schließlich ist es für August nicht ausgeschlossen
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.06.2023, 22:07 von Ref_GPA1234.)
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Lost_inPages
Senior Member
****
Beiträge: 316
Themen: 76
Registriert seit: Mar 2023
#3
22.06.2023, 23:18
Gibt es eig schon Urteile zu den §§ 327 BGB?
Kann mir iwie nicht vorstellen, dass die eine Klausur zu den 327er stellen, ohne dass die als Leitbild ein Urteil.


Aber ist nur ein Bauchgefühl, ohne iwie Ahnung zu haben, wie die Prüfungsämter vorgehen
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ichentsprechewiderschieden
Unregistered
 
#4
23.06.2023, 13:14
(22.06.2023, 23:18)Lost_inPages schrieb:  Gibt es eig schon Urteile zu den §§ 327 BGB?
Kann mir iwie nicht vorstellen, dass die eine Klausur zu den 327er stellen, ohne dass die als Leitbild ein Urteil.


Aber ist nur ein Bauchgefühl, ohne iwie Ahnung zu haben, wie die Prüfungsämter vorgehen

im ersten liefen dazu schon mehrere klausuren ohne Urteile als Vorbild, also ist das auch im zweiten möglich
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Bre
Member
***
Beiträge: 183
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#5
23.06.2023, 15:26
(23.06.2023, 13:14)ichentsprechewiderschieden schrieb:  
(22.06.2023, 23:18)Lost_inPages schrieb:  Gibt es eig schon Urteile zu den §§ 327 BGB?
Kann mir iwie nicht vorstellen, dass die eine Klausur zu den 327er stellen, ohne dass die als Leitbild ein Urteil.


Aber ist nur ein Bauchgefühl, ohne iwie Ahnung zu haben, wie die Prüfungsämter vorgehen

im ersten liefen dazu schon mehrere klausuren ohne Urteile als Vorbild, also ist das auch im zweiten möglich

Naja, im Ersten geht es primär ums Verständnisprüfen. Dort reichen auch/überwiegend Professoren Vorschläge ein. Im Zweiten geht es ums Kenntnisprüfen iSd Rspr. Da basieren die meisten Klausuren eben auf gerichtlichen Entscheidungen.
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