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Klausurtypen 2. Examen HESSEN, Leitfaden
HessenExamen18Punkte
Junior Member
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Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Aug 2023
#1
Rainbow  30.08.2023, 17:42
Hallo  Happywide ,

es gibt einen Leitfaden für das 2. Examen in Hessen. Da steht folgendes drin:

"Auch im Hinblick auf die Klausurenkurse kann man in der Regel (aber nicht zu 100%) von folgenden Klausuren–Klassifizierungen ausgehen:

Z I = Urteil/Beschluss
Z II = Zwangsvollstreckungsrecht
Z III = Anwaltsklausur

AW = eine Klausur aus dem Arbeits- oder dem Wirtschaftsrecht

S I = Anklageschrift (welcher auch in der Regel ein A und B-Gutachten vorangeht A-Gutachten = materiell-rechtliches Gutachten/B-Gutachten = prozessuales Gutachten)
S II = Urteil oder eine Revisionsklausur (Gutachten oder Urteil)

Ö I = Urteil/Beschluss
Ö II = Anwaltsklausur oder behördliches Verfahren"

Hat jemand damit Erfahrung, ob diese Angaben stimmen?

Vielen Dank
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.08.2023, 19:27 von HessenExamen18Punkte.)
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Junior Member
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Beiträge: 31
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2021
#2
30.08.2023, 18:02
(30.08.2023, 17:42)HessenExamen18Punkte schrieb:  Hallo  Happywide ,

es gibt einen Leitfaden für das 2. Examen in Hessen. Da steht folgendes drin:

"Auch im Hinblick auf die Klausurenkurse kann man in der Regel (aber nicht zu 100%) von folgenden Klausuren–Klassifizierungen ausgehen:

Z I = Urteil/Beschluss
Z II = Zwangsvollstreckungsrecht
Z III = Anwaltsklausur

AW = eine Klausur aus dem Arbeits- oder dem Wirtschaftsrecht

S I = Anklageschrift (welcher auch in der Regel ein A und B-Gutachten vorangeht A-Gutachten = materiell-rechtliches Gutachten/B-Gutachten = prozessuales Gutachten)
S II = Urteil oder eine Revisionsklausur (Gutachten oder Urteil)

Ö I = Urteil/Beschluss
Ö II = Anwaltsklausur oder behördliches Verfahren"

Hat jemand damit Erfahrung, ob diese Angaben stimmen?

Vielen Dank

Nach meiner Erfahrung stimmt das so.
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HessenExamen18Punkte
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Aug 2023
#3
06.09.2023, 11:03
okay, im Termin September 2023 ist es auch genauso, wie im Leitfaden.
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