18.07.2022, 00:26
(13.07.2022, 13:03)promoviertesDoppelA schrieb:(13.07.2022, 12:49)Gast99 schrieb:(13.07.2022, 12:18)Gast schrieb:(13.07.2022, 07:54)Gast schrieb:(13.07.2022, 07:51)Referendar123 schrieb: Wenn man es mit seiner selektiven Wahrnehmung wirklich erst meint, sollte man nur auf die Klausuren gucken und die willkürliche mündliche ebenfalls völlig ignorieren.
Stimme ich zu. Insbesondere in Bundesländern mit 40% Gewichtung kommen da teilweise völlig lächerliche Ergebnisse raus. Da wird aus dem 7 Punktler auf einmal jemand mit fast zweistellig.
soll ich dann meine 10,00 aus den Klausuren in Zukunft in den CV schreiben?
Konsequenterweise wäre das für GK durchaus sinnvoll. Wie oft habe ich schon von Leuten gehört, dass sie in der GK völlig untergegangen sind und nur runtergeputzt wurden für ihre "nicht den Anforderungen entsprechende" Leistung.
Die meisten GK verlangen 8 Punkte als Hürde im 2. Examen für den Abschluss des AV. Jetzt braucht in einem Bundesland wie Hessen oder Berlin jemand 6,5 Punkte und eine ordentliche mündliche Prüfung, schon hat er die 8. Aber bekommt die GK dann tatsächlich jemanden auf diesem Niveau oder vielleicht doch eher jemanden auf dem 6,5 Punkte-Niveau? Mit mündlicher Leistung wird man in der GK leider nichts reißen können, da nur die Arbeitsprodukte am Ende des Tages zählen.
Versteht mich hier nicht falsch: 6,5 ist eine ordentliche Leistung, keine Frage. Nur sollten sich einige GK mal hinterfragen, was sie eigentlich genau von ihren Bewerbern erwarten und nicht nur starre Notengrenzen vorgeben, ohne nachzuvollziehen, wie diese Note erreicht worden ist.
Selten so einen Quatsch gelesen.
Nur weil man im zweiten Examen in einer erbrechtlichen Kautelarklausur und einem Strafurteil keine vollbefriedigenden Leistungen erbracht hat (und deshalb schriftlich bei "nur" 6.5 gelandet ist), soll man kein guter M&A Anwalt in der GK sein?
Im Übrigen dürfte der durchschnittliche VBler schriftlich irgendwo 7.5-8.0 Punkte liegen. Ist der durchschnittliche Prädikatsjurist daher nur ein befriedigender Jurist, weil er schriftlich nicht im VB gelandet ist?
kautelarklausur erbrecht hatte ich auch in hamburg, plus jugendgerichtsbarkeit in der sta-klausur. ?
selten so eine asoziale klausur gehabt wie jene.
6,76 im ersten und im zweiten abgeschmiert mit 4,66.
sorgen mache ich mir dennoch keine, ll.m. kommt dazu und vorher arbeitserfahrung als unternehmer, bevor ich mich entschloss, zur juristerei zu wechseln. mehrere längere auslandsaufenthalte und fremdsprachen runden das ganze ab.